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vom 02.07.2012, aktuelle Version,

Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die wahlberechtigt sind. In Deutschland wird das Wählerverzeichnis zu einem nach der jeweiligen Wahlordnung festgelegten Termin aus den Daten des Einwohnermeldeamtes angelegt. Hierbei werden dann alle jeweils wahlberechtigten Personen erfasst. Hiernach wird eine Frist für die Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie die Anträge auf Eintragung in selbiges gewährt. Dies ist insbesondere für hinzugezogene Wahlberechtigte von Bedeutung.

Nur Personen, welche im Wählerverzeichnis gelistet sind, können ihr Wahlrecht bei Wahlen ausüben. Es dient dazu, die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten, indem es eine Kontrolle möglich macht, wer überhaupt wählen darf und wer am Wahltag schon gewählt hat. Wählerverzeichnisse werden nicht nur bei politischen Wahlen erstellt. Wählerverzeichnisse bzw. Wählerlisten gibt es zum Beispiel bei Betriebsratswahlen, Personalratswahlen, Wahlen in großen Vereinen. In zahlreichen Staaten (nicht so in Deutschland) müssen sich die Wahlberechtigten innerhalb bestimmter Fristen selbst in ein Register eintragen, um am Wahltag in einem ihrem Wohnort zugeordneten Wahlbüro wählen zu dürfen.

In Österreich wird jeder österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz automatisch in der Wählerevidenz und damit im Wählerverzeichnis erfasst. Auslandsösterreicher und EU-Bürger müssen einen Antrag stellen um in der Wählerevidenz erfasst werden zu können und damit auch in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden zu können.[1]

Einzelnachweise

  1. http://www.help.gv.at/Content.Node/32/Seite.320340.html
  Wiktionary: Wählerverzeichnis  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen