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Religionsgemeinschaften#

Die österreichische Rechtsordnung ist von ihrer Verfassung her religiös neutral. Erste Schritte setzte Kaiser Joseph II., der 1781/82 Toleranzpatente für die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses, orthodoxe Christen und Juden erließ. 1861 gestand das Protestantengesetz den Evangelischen die volle Religionsfreiheit zu. Die Gleichberechtigung der anderen begann mit dem Staatsgrundgesetz 1867. Die erste Regelung der gesetzlichen Anerkennung einer Religionsgemeinschaft betraf 1877 die Altkatholische Kirche. Das Israelitengesetz wurde 1890 erlassen. Als Folge der Annexion von Bosnien und der Herzegowina (1878) lebte auf dem Staatsgebiet der Monarchie eine größere Anzahl von Muslimen, sodass es 1912 zur Anerkennung des Islam (nach hanefitischem Ritus, eine der vier Rechtsschulen des sunnitischen Islam) als Glaubensgemeinschaft kam. Das Gesetz wurde 1988 auf andere Riten ausgedehnt. Das Verhältnis zu den übrigen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ist aufgrund des Anerkennungsgesetzes von 1874 sowie durch das Orientalisch-orthodoxe Kirchengesetz von 2003 geregelt. Außer dem Hinduismus sind in Österreich alle Weltreligionen gesetzlich anerkannt. Als erstes Land Europas hat Österreich 1983 den Buddhismus anerkannt. 2015 beschloss der Nationalrat ein neues Islamgesetz, das die Rechte und Pflichten der Muslime in Österreich regelt.

Derzeit bestehen in Österreich 16 gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Ihnen wird ein besonderer Schutz zuteil. Die Herabwürdigung religiöser Lehren und die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände. Dem Gottesdienst gewidmete Räumlichkeiten und sakrale Gegenstände genießen bei Diebstahl und Sachbeschädigung erhöhten strafrechtlichen Schutz. Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, erhalten in den öffentlichen Schulen Religionsunterricht ihres Bekenntnisses, die Kosten dafür trägt der Staat. Mit 14 Jahren wird man religionsmündig.

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich :

  • Katholische Kirche (mit ihren Riten: lateinischer, griechischer St. Barbara, Wien 1, armenischer Mechitaristen, Wien 7 Ritus)
  • Evangelische Kirche A. u. H. B. (Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses)
  • Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche in Österreich
  • Diözese von Wien und Österreich der Russisch-orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat)
  • Israelitische Religionsgesellschaft
  • Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Orientalisch-orthodoxe Kirchen in Österreich
  • Altkatholische Kirche Österreichs
  • Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)
  • Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
  • Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
  • Neuapostolische Kirche in Österreich
  • Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
  • Syrisch-Orthodoxe Kirche in Österreich
  • Jehovas Zeugen in Österreich
  • Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEV)

2021 bekannten sich 6,9 Millionen Menschen (77,6 %) in Österreich sich zu einer Religion, davon rund 6,1 Millionen (68,2 %) zum Christentum. 4,9 Millionen Personen (55 %) waren 2021 Mitglied der römisch-katholischen Kirche, rund 340.300 Personen (3,8 %) waren evangelisch (A.B. und H.B). 436.700 Personen (4,9 %) waren orthodox, 745.600 Personen (8,3 %) fühlten sich dem Islam zugehörig, 26.600 (0,3 %) dem Buddhismus und 10.100 (0,1 %) dem Hinduismus. Rund 2,0 Millionen (22,4 %) waren konfessionslos. Deren Anteil war in Wien mit (34,1 %) am höchsten, gefolgt von der Steiermark (22,6 %) und Niederösterreich (20,5 %). Zum Vergleich: Im Jahr 1951 waren fast 90 % der Bevölkerung Mitglied der römisch-katholischen Kirche. Bis 2021 kam es zu einem Rückgang um 34 Prozentpunkte. Während die Zahl der Bevölkerung evangelischen und altkatholischen Glaubens ebenfalls deutlich abnahm, gab es eine signifikante Zunahme bei Angehörigen der orthodoxen Kirchen und des Islam.

Die Unterscheidung zwischen religiösen Bekenntnisgemeinschaften, anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sorgt immer wieder für Kritik.


Quellen:
Listen laut BKA
Wien
Unterscheidung publiziert 14.6.2023
Statistisches Zentralamt