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EU-Präsidentschaft Österreichs#

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Nach den Statuten für die Institution der Europäischen Union und anderer Organe wechselt der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der EU, alle sechs Monate. Das bedeutet, dass alle EU-Staaten abwechselnd jeweils sechs Monate lang für die Tagesordnung des Rates verantwortlich sind und den Vorsitz in allen Tagungen führen, wobei sie gesetzgeberische und politische Entscheidungen vorantreiben und Kompromisse unter den Mitgliedstaaten vermitteln. Österreich übernimmt mit 1. Jänner 2006 den EU-Ratsvorsitz von England, führt ihn bis zum 30. Juni 2006 an und übergibt für das zweite Halbjahr den Vorsitz an Finnland. Der EU-Rat vertritt die Mitgliedsstaaten und an seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Alle im Rat vertretenen Minister sind befugt, für ihre Regierungen verbindlich zu handeln, ihre Unterschriften stehen für die Unterschrift der gesamten Regierung. Es gibt insgesamt neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates. Der Rat bleibt trotzdem nur ein einziges Organ. Dem Rat obliegen die zentralen Aufgaben wie die Verabschiedung der europäischen Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem EU-Parlament, die Abstimmung der Grundzüge in der Wirtschaftspolitik, der Abschluss internationaler Übereinkünfte und die Genehmigung des Haushaltsplanes gemeinsam mit dem EU-Parlament. Dazu kommt noch die Regelung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie im Bereich Polizei und Justiz. Seit Februar 2002 erarbeitete der 'Konvent zur Zukunft Europas' einen Vertrag über eine Verfassung für Europa. Im Oktober 2004 wurde der Verfassungsvertrag von den Staats- und Regierungschefs in Rom feierlich unterzeichnet. Er muss in den nachfolgenden Monaten von den einzelnen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Verfassung tritt erst in Kraft, wenn sie von allen EU-Staaten ratifiziert wurde. Die Ratifizierung erfolgte in Österreich, wie auch in anderen Staaten, durch die Abstimmung im Parlament. In manchen Ländern ist die Zustimmung von einem Volksentscheid abhängig. Dieser brachte in Frankreich und in den Niederlanden ein negatives Ergebnis. Seitdem ist das Projekt einer EU-Verfassung vorerst gestoppt worden. Für die EU haben die Verträge von Nizza Gültigkeit. Sie regeln zurzeit die Tätigkeit der politischen Organe in der EU. Die neue gemeinsame Verfassung hätte Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau oder das Verbot der Todesstrafe eindeutig im europäischen Recht verankert. In ihr wäre die Mitsprache der EU-Bürger neu geregelt, die kommunale und regionale Selbstverwaltung gestärkt und die Gleichberechtigung aller Mitgliedstaaten explizit anerkannt worden. In der neuen Verfassung wären auch organisatorische Änderungen festgeschrieben. Es gäbe in Hinkunft einen Präsident des Europäischen Rates, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird - anstelle des bisherigen Wechsels des Vorsitzes alle sechs Monate, und es würde auch einen eigenen EU-Außenminister geben. Unter Österreichs EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2006 fällt eine schwierige Phase europäischer Politik: Die Verhandlungen über den EU-Finanzplan der Jahre 2007 bis 2012 stehen an. Der ins Stocken geratene Ratifikationsprozess über die EU-Verfassung, Beitrittsverhandlungen mit Türkei und Kroatien, die Lage am Balkan werden viel Geschick von Österreichs verantwortlichen Politikern abverlangen.


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