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Jagd auf die Hexen in Graz #

Zwischen 1650 und 1699 kamen in der Steiermark 615 Personen wegen Hexerei und Zauberei vor Gericht. Darunter auch eine bekannte Grazer Wirtin.#


Von Robert Engele mit freundlicher Genehmigung der Kleinen Zeitung


Hexen- und Zaubererprozess
Verschiedene Foltermethoden waren bei Hexen- und Zaubererprozessen ein beliebtes Mittel, um Geständnisse zu erzwingen, Holzschnitt.
© KK

Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts war die große und schreckliche Zeit der vielen Hexen- und Zaubererprozesse in ganz Österreich. Zu einer Zeit, in der in anderen Ländern Europas die Hexenjagd bereits zu Ende ging, kam es bei uns erst zu deren Höhepunkt. Allein zwischen 1650 und 1699 kamen in der grünen Mark 615 Personen vor Gericht.

Von Anfang an wurde die Verfolgung der Verdächtigen von der weltlichen Obrigkeit durchgeführt, wobei sich ab etwa 1650 die Landgerichtsverwalter und Bannrichter geradezu auf die Verfolgung von Hexen und Zauberern spezialisierten. Und dennoch kam es in der relativ kleinen und überschaubaren Steiermark (damals noch mit der Untersteiermark, die heute zu Slowenien gehört) zu großen regionalen Unterschieden. Von der Verfolgung am stärksten betroffen war die Region im Südosten der Steiermark von Fürstenfeld über Radkersburg und Marburg bis Pettau sowie das obere Murtal. In anderen Teilen des Landes kam es wiederum zu keinem einzigen Prozess. Zwischen 1546 und 1746 kam es insgesamt zu 220 Verfahren, wobei 820 Menschen vor Gericht standen, davon waren 48 Prozent Frauen und 34,3 Prozent Männer. Bei 17,7 Prozent der Angeklagten sind weder Name noch Geschlecht überliefert.

Regionale Unterschiede#

Bemerkenswert ist jedoch der große regionale Unterschied im Anteil der männlichen und weiblichen Angeklagten. Während in der Untersteiermark auf einen vermeintlichen Zauberer sechs Hexen kamen, stand es in der Südoststeiermark eins zu eins. Im oberen Murtal hingegen war das Verhältnis 1,6:1, das heißt, hier überwogen – gegen alle heutigen Hexen-Klischees – die angeklagten Männer, ja in Salzburg und Oberösterreich war der Anteil der hingerichteten Männer noch höher, schildern Helfried Valentinitsch („Eine Grazer Wirtin unter Zaubereiverdacht“, 1986), Johann Schleich („Hexen, Zauberer und Teufelskult in Österreich“, 1999) und Alfred Seebacher- Mesaritsch („Hexen-Report“, 1972).

Ein Faktum zieht sich aber wie ein roter Faden durch all diese Prozesse – der Großteil aller Angeklagten gehörte der bäuerlichen Unterschicht oder gesellschaftlichen Randgruppen an, vor allem Bettler und Landstreicher, die sich keinen Verteidiger leisten konnten. Spektakuläre Prozesse gegen einige wenige prominente oder wohlhabende Opfer sind die absolute Ausnahme. In der Steiermark lassen sich in den etwa 200 Jahren der Verfolgung insgesamt nur drei Fälle bezeugen, in denen Adelige beschuldigt wurden.

Hexen - Wettermachen
Um das Wettermachen ging es sehr oft in den Hexen- und Zaubererprozessen im 17. Jahrhundert, Holzschnitt.
© KK

Kollektive Ängste#

Kollektive Ängste vor inneren und äußeren Bedrohungen hatten immer schon zur Suche nach Sündenböcken geführt. Dazu kamen immer wieder Neid, Habgier und Hass sowie persönliche Motive, auch Frauenhass und sexuelle Ängste spielten eine entscheidende Rolle. Es war damals eine Epoche des Umbruchs an der Schwelle zur Zeit der Aufklärung. Die Lage nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) war besonders schwierig, da viele Menschen ihr Hab und Gut verloren hatten und völlig mittellos dastanden. Nun zogen sie bettelnd durch die Lande und konnten als ideale Sündenböcke an fast allem schuld sein, vor allem für schwere Unwetter wurden sie häufig verantwortlich gemacht.

Hexen beim Wettermachen
Von wegen Hexenküche: Hier sind zwei Hexen gerade mit Wettermachen beschäftigt, Holzschnitt.
© KK

Der Hexenhammer#

Aberglaube beherrschte viele Menschen noch sehr stark, und bei den Vorwürfen gegen Hexen und Zauberer ging es fast immer um Schadenszauber, dabei stand Wetterzauber an erster Stelle, gefolgt von Liebeszauber, Wolfsbannen, Potenzverlust und Viehzauber sowie die Verwendung der geweihten Hostien für magische Zwecke. Das berüchtigte Buch vom „Hexenhammer“ („Malleus maleficarum“, 1487) der beiden Dominikanermönche Heinrich Institoris und Jakob Sprenger gab den Richtern jahrhundertelang ganz konkrete Anweisungen zum Aufspüren von Hexen und Zauberern. Die Folgen waren verheerend. 1574 erließ Erzherzog Karl II. von Innerösterreich nach dem Vorbild des von Kaiser Karl V. erlassenen Reichsgesetzes die Steirische Landesgerichtsordnung, die festlegte, dass jede Form von Schadenszauber mit der Todesstrafe zu belegen sei. Damit waren juristisch die Weichen für die Hexenjagd gestellt.

Geständnis unter der Folter #

Im Sommer 1653 fand – um nur ein konkretes Beispiel für die Hexenprozesse anzuführen – in St. Lambrecht im oberen Murtal ein Zaubereiprozess gegen drei Männer statt. Angeklagt waren der 40-jährige Lorenz Steger, der 82 Jahre alte Thomas Heyser und sein 18-jähriger Sohn Gregor. Der alte Heyser und Steger trieben sich als Bettler im oberen Murtal herum, der junge Heyser verdiente seinen Lebensunterhalt als Viehhalter in der Krakau. Vermutlich hatten die Bettler den Bauern damit gedroht, ihr Vieh von Wölfen zerreißen zu lassen. Das hatte genügt, um sie dem berüchtigten Bannrichter Johann Andreas Barth vorzuführen. Der konzentrierte sich beim Verhör ganz auf den alten Thomas Heyser, berichtet Valentinitsch. Und der Greis gestand unter Folter, dass er und seine beiden Mitangeklagten durch Wetterzauber und Wolfsbannen immer wieder großen Schaden angerichtet hätten. Außerdem gab er namentlich zwanzig andere Personen als Mittäter an – durchwegs Bettler sowie mehrere Bauern.

Treffen auf dem Schöckl#

Bei einer zweiten Folterung schilderte Heyser ausführlich ein Treffen mit dem Teufel auf dem Schöckl und behauptete, dass daran auch eine bekannte Grazer Wirtin, die „Prandtauerin“, vermummt teilgenommen hätte. Sie sei ihm persönlich zwar nicht bekannt gewesen, aber andere hätten ihren Namen genannt. Seine Beschreibung der Frau war äußerst vage, er bezeichnete sie als „schon etwas runzlig“ und für eine Frau „gar zu groß“. In diesem Moment spitzte Richter Barth, der selbst in Graz zu Hause war, wohl seine Ohren. Denn ihm war die Wirtin Anna Susanna Prandtauer, aus Radkersburg gebürtig, wohlbekannt. Führte sie doch mit ihrem Ehemann ein gut gehendes Gasthaus in der heutigen Sporgasse 12, das gerne auch von hochgestellten Personen besucht wurde. Doch die Suppe war viel zu dünn für eine Anklage. Barth war enttäuscht, ließ aber die Anschuldigungen gegen die Wirtin in den Verhörprotokollen festhalten, verurteilte die drei Männer am 4. August 1653 wegen angeblicher Zauberei zum Tode und ließ sie danach hinrichten.


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© "Damals in Graz", Dr. Robert Engele