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vom 04.07.2019, aktuelle Version,

Andreas Staribacher

Andreas Staribacher (2017)

Andreas Staribacher (* 7. Jänner 1957 in Wien) ist ein österreichischer Jurist und Wirtschaftsprüfer sowie ehemaliger Politiker (SPÖ).

Leben

Andreas Staribacher wurde als Sohn von Josef Staribacher, 1970–1983 Handelsminister, und als jüngerer Bruder von Wolfgang Staribacher geboren. Zunächst war er im Bankenbereich tätig, später in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei. Ab 1984 machte er sich als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer selbständig.

Im April 1995 holte Franz Vranitzky Staribacher als Bundesminister für Finanzen in die Regierung. Nachdem die Bundesregierung Vranitzky IV, eine SPÖ-ÖVP-Koalition, Ende 1995 insbesondere an der Erstellung des Budgets gescheitert war, legte Staribacher sein Amt am 3. Jänner 1996 zurück.

Danach war Staribacher wieder als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder tätig und war unter anderem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Wien AG. Seit Dezember 2003 ist Staribacher, der auf mehr als 20-jährige Flugerfahrung zurückblicken kann, auch als Kapitän für die Fluglinie "Niki" tätig.

Er ist Mehrheitsgesellschafter der "Labour Pool" Personalleasing GmbH[1], der Leiharbeitsfirma der Air-Berlin-Tochter "Niki"[2].

Staribacher ist Obmann des politischen Think Tanks "Arbeitsgemeinschaft für wissenschaftliche Wirtschaftspolitik" (WIWIPOL).

Literatur

  • Patrick Horvath, Peter Mooslechner, Andreas Staribacher (Hg.): Europäische Wirtschaftspolitik der Zukunft. Festschrift zum 70. Geburtstag von Ewald Nowotny. New Academic Press, Wien 2014.
  • Andreas Staribacher, in: Internationales Biographisches Archiv 14/1996 vom 25. März 1996, im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  Commons: Andreas Staribacher  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. "Labour Pool" Personalleasing GmbH, 1. Bezirk / Innere Stadt, Wien. Abgerufen am 4. Juli 2019.
  2. Die Presse „Niki“ leiht Piloten: Billig und flexibel

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Am 15.9. präsentierte Bundeskanzler und SPÖ-Vorsitzender Christian Kern das Steuerkonzept der SPÖ "Österreich entlasten - aber gerecht!". Mit dabei waren auch die Expertin der FH des bfi Elisabeth Springler, Heinz Zourek, ehem. Leiter der Generaldirektion Steuern und Zollunion, Alois Guger vom Wifo und Steuerberater Andreas Staribacher (Fotos: SPÖ/Roman Zach-Kiesling). Präsentation SPÖ-Steuerkonzept SPÖ Presse und Kommunikation
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Datei:2017 Andreas Staribacher (cropped).jpg
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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