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vom 26.03.2022, aktuelle Version,

Flagge Österreichs

Flagge der Republik Österreich
Vexillologisches Symbol:
Seitenverhältnis: 2:3
Offiziell angenommen: 1. Mai 1945
Im Wind wehende Flagge der Republik Österreich, in Verwendung als bürgerliche und als österreichische Seeflagge ( Handelsflagge)

Die Flaggen Österreichs leiten sich vom rot-weiß-roten Schild Österreichs (Bindenschild) aus dem frühen 13. Jahrhundert ab.

Allgemeines

Die Farben der Republik Österreich und das allgemeine Aussehen der Flagge wurden mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wurde (BGBl. Nr. 350/1981) durch Hinzufügung des Art. 8a B-VG als Verfassungsbestimmung festgeschrieben:

„Artikel 8a. (1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot. Die Flagge besteht aus drei gleichbreiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.“

Gleichzeitig mit der Hinzufügung des § 8a B-VG wurde das Wappengesetz von 1945 außer Kraft gesetzt. Erst knapp drei Jahre später wurde mit BGBl. Nr. 159/1984 das Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) verlautbart. Damit wurden das Bundeswappen („Bundesadler“; § 1 in Verbindung mit Anlage 1[1]), das Siegel der Republik (§ 2) und die Flaggen der Republik (§ 3) mit der Dienstflagge (Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 2[2]) in deren aktuellen Versionen eingeführt. Entsprechend Abs. 4 werden durch das Wappengesetz „die im Seeschiffahrtsgesetz, BGBl. Nr. 174/1981, enthaltenen Bestimmungen über die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) […] nicht berührt.“

Die exakten Farbtöne der Farben Rot und Weiß für die österreichischen Hoheitszeichen sind in den österreichischen Gesetzen und damit im Wappenrecht der Republik Österreich nicht geregelt. Nur für den Rotton im Anwendungsbereich innerhalb des Bundesheeres findet sich im Wege eines Erlasses in den Grundsätzlichen Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres eine Regelung. In der aktuellen Version vom 14. Mai 2018 ist darin im Abschnitt I C. Insignien Ziffer 1 festgelegt: „Das Rot in den österreichischen Staatsfarben hat die Charakteristik ‚Pantone 186 C‘ aufzuweisen.“[3]

Anders als im militärischen Bereich[3] ist auch die genaue Anordnung des Bundesadlers[1] auf der rot-weiß-roten Dienstflagge nicht geregelt und ergibt sich nur über die Anlage 2[2] des Wappengesetzes.

Farben

System Weiß Rot
RGB 255-255-255 200-16-46
Hexadezimale Farbdefinition #FFFFFF #C8102E

Zivile Flaggen

Flagge der Republik Österreich

Das Aussehen der Flagge der Republik Österreich (Nationalflagge) ist in § 3 Wappengesetz festgelegt, wobei sie nach Abs. 2 aus drei gleich breiten waagrechten Streifen besteht, von denen der mittlere weiß ist und der obere und der untere Streifen rot sind, woraus sich nach Abs. 1 die Kombination rot-weiß-rot ergibt. Die heraldische Blasonierung ist rot–silber–rot und geht direkt auf den mittelalterlichen österreichischen Bindenschild zurück. Die aus den Farben der österreichischen Republik gebildete Flagge zählt damit zu den ältesten noch in Geltung stehenden Hoheitszeichen der Welt.

Anders als bei den nachstehend beschriebenen See- und Bundesdienstflaggen ist bei der „normalen“ Nationalflagge das Verhältnis von Breite zu Länge gesetzlich nicht verankert. Es hat sich aber auch bei diesem Format, der Hissflagge, allgemein ein Verhältnis von zwei zu drei etabliert. Allerdings ist in Österreich die Verwendung von Knatter- und Bannerflaggen wesentlich verbreiteter, wodurch die Farbkombination Rot-Weiß-Rot wesentlich öfter vertikal nebeneinander als horizontal untereinander zu sehen ist. Im Gegensatz zur Dienstflagge des Bundes mit dem darin enthaltenen Bundeswappen (siehe unten) darf die Nationalflagge von jedem Bürger frei verwendet werden.

Seeflagge (Handelsflagge)

Als Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) wird die Handelsflagge bezeichnet, die von Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als Nationalflagge gehisst wird. Die Handelsflagge ist neben der Kriegsflagge eine der beiden ursprünglichen Ausprägungen der Nationalflagge.

Das Aussehen der Seeflagge und wie diese auf den Schiffen zu führen ist, ist im § 3 des Bundesgesetz über die Seeschifffahrt (Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG) geregelt:

„§ 3. (1) Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen.
(2) Die Seeflagge besteht aus drei gleichbreiten, waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes (zB durch rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig.
(3) Die Seeflagge ist in der für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, an der die Seeflagge gesetzt ist oder regelmäßig geführt wird, dürfen andere Flaggen nicht gesetzt werden.“

Entsprechend § 7 Abs. 2 SeeSchFG ist „mit der Zulassung zur Seeschifffahrt ist das Recht und die Pflicht zur Führung der Seeflagge verbunden.“ „Einer Verwaltungsübertretung, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde, macht sich schuldig und ist“ gemäß § 54, sofern der Tatbestand nicht einen in die Zuständigkeit der Gerichte fallende Handlung betrifft (Abs. 3), mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen (Abs. 1), wer nach Abs. 2 unter anderem „ohne Zulassung zur Seeschifffahrt die österreichische Seeflagge führt (§ 3 Abs. 1)“ (Ziffer 1), wer „ohne Zulassung zur Seeschifffahrt auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes hinweist (§ 3 Abs. 2 dritter Satz)“ (Z 2) und wer „als Eigentümer eines österreichischen Seeschiffes die Seeflagge eines anderen Staates führt (§ 3 Abs. 1)“ (Z 3).

2:3 Dienstflagge des Bundes und österreichische Militärflagge

Dienstflagge des Bundes

Die Dienstflagge des Bundes zeigt gemäß § 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 2[2] Wappengesetz das Wappen der Republik Österreich, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Bei der Verwendung der Dienstflagge als Hochformatflagge (Knatter-, Banner-, Ausleger, Hängeflagge) wird, wie allgemein üblich, das Wappen aufrecht gestellt. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme ist die Dienstflagge nicht (gleichzeitig) die österreichische Nationalflagge, welche nur rot-weiß-rot und ohne Bundeswappen darzustellen ist.

Das Recht zum Führen der Dienstflagge des Bundes steht entsprechend § 6 Wappengesetz in Verbindung mit § 4 nur den obersten Staatsorganen (Abs. 2), den Landeshauptleuten als Organe der mittelbaren Bundesverwaltung sowie „den Behörden, Ämtern, Anstalten und sonstigen Dienststellen des Bundes, den Österreichischen Bundesforsten sowie dem Bundesheer zu; ebenso den Universitäten und Hochschulen einschließlich ihrer Institute, den Fakultäten, den Abteilungen und den besonderen Universitätseinrichtungen, soweit sie wenigstens beschränkte Rechtspersönlichkeit haben, sowie den Verwaltungen der Staatsmonopole.“ (Abs. 3).

Eine Verwendung durch Privatpersonen, Firmen oder Vereine ist unzulässig. Entsprechend § 8 Wappengesetz kann mit einer Verwaltungsstrafe bis zu einer Höhe von 3.600,-- Euro bestraft werden, wer eines der Hoheitszeichen der Republik Österreich – und damit auch die Dienstflagge des Bundes (Ziffer 1) sowie das Bundeswappen (Z 3) – unbefugt führt oder „Abbildungen des Bundeswappens oder Abbildungen der Flagge der Republik Österreich oder die Flagge selbst in einer Weise verwendet, die geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen“ (Z 4).

Staatssymbole des österreichischen Militärs

Kriegsflagge (Militärflagge)

Als Militärflagge wird die Bundesdienstflagge verwendet, eine eigene Kriegsflagge existiert seit dem Ende der k.u.k. Armee im Jahre 1918 nicht mehr.

In der aktuellen Version des Erlasses des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Grundsätzlichen Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres vom 14. Mai 2018, ist im Abschnitt I C. Insignien Ziffer 1 festgelegt, dass „das Rot in den österreichischen Staatsfarben hat die Charakteristik ‚Pantone 186 C‘ aufzuweisen“ hat.[3]

Im Abschnitt I C. Insignien Ziffer 2 ist die genaue Ausgestaltung der im militärischen Bereich zur Anwendung kommenden Dienstflagge des Bundes sowie die Art der Aufhängung festgelegt:[3]

„Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber zusätzlich auf beiden Seiten in ihrer Mitte das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) auf, das gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Bundeswappen befindet sich hierbei genau in der Mitte des Flaggenblattes und steht bei abwehender Flagge senkrecht (Beilage 1). Der Blick des Wappenadlers ist beiderseitig zum Flaggenmast gerichtet. Das Stielende des Hammers liegt auf dem oberen Rand des unteren roten Streifens und die obere Schnabelhälfte des Wappenadlers verläuft entlang des unteren Randes des oberen roten Streifens des Flaggentuches. Ein Umranden des Wappenadlers mit einem Wappenschild ist unzulässig.“

1936–1938, 1955–heute
Hoheitszeichen des Österreichischen Bundesheeres

Kokarde (= Hoheitszeichen) für Militärfahrzeuge

Das Hoheitszeichen (Kokarde) ist ein weißes gleichseitiges Dreieck mit der Spitze nach unten in einer roten Scheibe, das 1936 eingeführt wurde.

Diese Art Hoheitszeichen hat sich mit dem Aufkommen von Flugzeugen und Panzern als notwendig erwiesen. Bei Schiffen wird die Staatszugehörigkeit durch die Kriegsflagge kenntlich gemacht. Flugzeuge verwenden das aufgemalte Hoheitszeichen, Kokarde bzw. im englischen Roundel genannt, eine Abwandlung der Kriegsflagge. Inzwischen wird dieses Hoheitszeichen für viele Militärfahrzeuge verwendet. Die Patrouillenboote auf der Donau verwendeten bis zu ihrer Außerdienststellung 2006 die Militärflagge.

Gesetzlicher Schutz – Verwenden und Führen der Flaggen Österreichs

Über das Verwenden und Führen der Flaggen und anderer Hoheitszeichen gibt es einfachgesetzliche Bestimmungen (§ 6ff Wappengesetz; § 54 SeeSchFG). Weiters werden durch strafrechtliche Bestimmungen die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole (§ 248 StGB), zu denen auch die Flagge zählt, unter besondere Strafdrohung gestellt.

Die Bundesdienstflagge wird von Bundesbehörden, -körperschaften und -organen verwendet („geführt“), wie z. B. dem Nationalrat, dem Bundespräsidenten oder dem Bundesheer (§ 6 nach § 4 Abs. 2 und 3 Wappengesetz).

Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden. Diese dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen, und an vorgesehener Stelle auch keine andere Flagge (§ 3 Abs. 1 und 3 SeeSchFG). Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes (wie rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig (§ 3 Abs. 2 SeeSchFG).

Im § 54 Kraftfahrgesetz ist weiters geregelt, dass Standarten, Flaggen und Wimpel in den Farben der Republik Österreich mit dem Bundeswappen (Bundesdienstflagge) nur bei offiziellen Anlässen geführt werden dürfen und zwar nur an Kraftwagen, die zur Verwendung für Fahrten des Bundespräsidenten und anderer höchster Repräsentanten des Staates bestimmt sind. Das Führen dieser Standarten, Flaggen und Wimpel vorne am Fahrzeug in der Mitte ist nur bei Fahrten des Bundespräsidenten sowie bei Fahrten mit Kraftwagen des Bundespräsidenten bei feierlichen Anlässen zulässig.

Eine Verwendung der Nationalflagge (also ohne das Wappen) durch andere ist, soweit dadurch nicht eine öffentliche Berechtigung vorgetäuscht wird, nicht verboten (§ 7 Wappengesetz):

„Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen.“

Im Jahr 2008 entbrannte eine Debatte darüber, ob es patriotischen Fußballfans gestattet sein soll, anlässlich der Fußball-Europameisterschaft die österreichische Flagge an Fahrzeugen anzubringen. Da das Anbringen einer Flagge mit Bundeswappen (Bundesdienstflagge) gemäß Kraftfahrgesetz an Fahrzeugen nicht gestattet ist, wurde von Infrastrukturminister Werner Faymann ein Erlass kundgemacht, welcher diese Strafbestimmung für die Zeit vor und während der EM aussetzte. Außerdem wurde angedacht, die genannte Bestimmung überhaupt entfallen zu lassen.[4]

Europaflagge
1995–heute
Hoheitszeichen EUFOR

Ergänzende Staatssymbole

Europäische Union: Flagge und Hoheitszeichen

1995 wurde Österreich ein Teil der Europäischen Union. Seither sind deren Hoheitssymbole als Staatssymbole in Österreich gültig. Sie werden als eine Art Bei- bzw. Ergänzungsflagge zur Staatsflagge verwendet.

Wenn Einheiten des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen der EUFOR eingesetzt werden, so wird die EUFOR-Kokarde als zusätzliches Hoheitszeichen für österreichische Militärfahrzeuge verwendet. Auch als Uniform-Aufnäher, zur Kennzeichnung des einzelnen Soldaten, findet die Kokarde Verwendung.

Flagge der Vereinten Nationen
Hoheitszeichen öBH UN-Mission

Vereinte Nationen: Flagge und Hoheitszeichen

1955 wurde Österreich Mitglied der Vereinten Nationen (UN, United Nations). Seither sind deren Hoheitssymbole als Staatssymbole in Österreich bei besonderen Anlässen in Verwendung und gültig (nicht so viel verwendet wie die EU-Symbole). Sie werden als eine Art Bei- bzw. Ergänzungsflagge zur Staatsflagge verwendet.

Wenn Einheiten des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen der UN eingesetzt werden, so wird die UN-Kokarde (UN-Flagge oder die Buchstaben UN) als zusätzliches Hoheitszeichen für österreichische Militärfahrzeuge verwendet.

Geschichte der Flagge

Die Fahnen Österreichs als Monarchie

Herzog Leopold  V. (der Tugendhafte), links kniend, erhält nach der Belagerung von Akkon das rot-weiß-rote Banner vom deutschen Kaiser Heinrich VI. (Ausschnitt aus dem Babenberger-Stammbaum, Stift Klosterneuburg)
Triumphzug Kaiser Maximilians, Szene: Reichsbanner
Albrecht Altdorfer, um 1513–1515
Flagge des Kaiserhauses und gleichzeitig offizielle zivile Nationalflagge der österreichischen Reichshälfte der Doppelmonarchie

Der Bindenschild, das (neuere) Hauswappen der Babenberger mit dem silbernen Balken auf rotem Grund, lässt sich ab 1230 sicher nachweisen. Über seine Herkunft gibt es keine Klarheit, es ranken sich einige Legenden um seine Entstehung. Die bekannteste Legende ist die, dass der Bindenschild bei der Belagerung von Akkon (1189–1191) im Dritten Kreuzzug entstand, an dem auch der Babenberger Herzog Leopold V. teilnahm. Es heißt, nach der Schlacht soll sein weißes Gewand völlig blutgetränkt gewesen sein, bis auf einen weißen Streifen (die „Binde“), wo er den Schwertgurt trug. Woher der Bindenschild wirklich stammt, ist aber nicht bekannt.[5] Vermutungen sehen seine Herkunft in der rot-weiß-roten Lehensfahne der Eppensteiner, die über die Traungauer an die Babenberger kam.

Schon ab etwa 1250 wurden die Farben Territorialzeichen ihrer Besitzungen in Österreich, und nach 1270 (Rudolf von Habsburg) von den Habsburger Herzögen als Hauswappen verwendet, nachdem diese mit den Ländereien der Babenberger belehnt worden waren. In der Folge nannte sich Habsburg auch Haus Österreich. Ab dem 15. Jahrhundert wird es endgültig als Neuösterreich zum Emblem für die habsburgische Hausmacht in Österreich und die Erblande, und damit zum Wappen Österreichs.[6]

Auch die Fahne in Rot-Weiß-Rot findet sich seit dem 14. Jahrhundert,[7] seltener als Heerzeichen, wo sie hinter die schwarz-goldenen kaiserlichen Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches zurücktritt, als bei Zeremonien und festlichen Anlässen.[6]

Als Feldzeichen verwendet das Österreichische Heer der Neuzeit in erster Linie den Doppeladler und das Burgunderkreuz, seit Ferdinand II. (1578–1637) zusätzlich noch das Madonnenbild.[8] Maßgebend für die einzelnen Länder unter Habsburgischer Herrschaft waren aber weiterhin die jeweiligen Regionalwappen. Ein einheitliches Staatsgefüge mit einer zentral koordinierten Regierung für alle Einzelstaaten – und zentralen Emblemen – entstand erst durch die Gründung des Kaisertums Österreich im Jahr 1804.

1786 wurde die Österreichische Marine (nach Gründung von Österreich-Ungarn in K.u.k. Kriegsmarine umbenannt) gegründet und die Farben Rot-Weiß-Rot noch im selben Jahr zur Kriegsmarineflagge Österreichs bestimmt (die offizielle zivile Flagge Österreichs beziehungsweise später für die österreichische Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war Schwarz-Gelb).

Einfluss

Die rot-weiß-rote Fahne wurde in den von den Habsburgern beherrschten Gebieten in Norditalien ebenfalls verwendet.

Die Flagge der ersten Republik: Rot-weiß-rot

Während die Sozialdemokraten unter Karl Renner für das „revolutionäre Schwarz-Rot-Gold“ als der Antithese zur Monarchie und zum Hause Habsburg und als der Synthese mit der deutschen Republik eintraten, erblickten die Christlichsozialen unter Wilhelm Miklas in den „ehrwürdigen Babenberger- und Kreuzzugsfarben Rot-Weiß-Rot“ ein Zeichen für Kontinuität.[9]

Als am 12. November 1918 vor dem Wiener Parlament die Republik ausgerufen wurde, sollten rot-weiß-rote Flaggen gehisst werden. Radikale Angehörige der „Roten Garde“, einer neuen paramilitärischen Organisation, rissen jedoch die weißen Streifen aus den rot-weiß-roten Fahnen und zogen die roten Reste wieder auf. Ein Teil der Menge jubelte, die große Mehrheit schwieg und wollte mit einer „sozialistischen“ Republik nichts zu tun haben.[10]

Die neu entstandene 1. Republik übernahm das traditionsreiche Symbol des Habsburgischen Vielvölkerstaates, die rot-weiß-rote k.u.k. Kriegsmarine- und Seekriegsflagge als österreichische Staatsflagge im Jahr 1919.

1934–1938 Staatsflagge und Kruckenkreuzflagge des Bundesstaates Österreich (Ständestaat)

1936–1938 Bundesstaat Österreich Kruckenkreuzflagge
1934–1938
Bundesstaat
Österreich
Nationalflagge

1936 wurde die Flagge der Vaterländischen Front mit dem Kruckenkreuz, die Kruckenkreuzflagge, im Inland mit der Staatsflagge gleichgestellt, in § 2 Bundesgesetz über die Bundesflagge vom 28. Dezember 1936 wurde bestimmt:

„Die Kruckenkreuzflagge ist im Inlande der Staatsflagge gleichzuhalten und kann neben dieser geführt werden. … Die Kruckenkreuzflagge besteht aus drei waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Der Mittelstreifen hat in zwei Fünftel der Länge eine kreisförmige Erweiterung, in deren Mitte sich ein durchbrochenes rotes Kruckenkreuz befindet. Die Flagge ist an der Flaggenstange mit einem grünen Sparren belegt, dessen äußerer Rand von der Mitte der roten Streifen und dessen innerer Rand von den Teilungslinien ausgeht.“

Staatsflagge war also weiterhin Rot-Weiß-Rot. Die Kruckenkreuzflagge durfte jedoch im Inland (nicht im Ausland) neben der Rot-Weiß-Roten Staatsflagge („ergänzend“) gehisst werden. Das Kruckenkreuz war damit offizielles Staatssymbol.

Geschichte des Hoheitszeichen – Kokarde

1913–1918 Österreich-Ungarn: k.u.k. Heeres- und Marine-Luftwaffe

Am 1. Oktober 1913 wurden rot-weiß-rote Streifen an Flügelenden, Seitenruder und Rumpf als Markierung der österreichisch-ungarischen Militärflugzeuge angeordnet. Am 28. August 1914 wurde angeordnet, nicht nur das Seitenruder, sondern das gesamte Leitwerk mit rot-weiß-roten Streifen zu kennzeichnen. Daraus ergab sich ein Hoheitszeichen, eine erste Kokarden:

rot-weiß-rote Streifen der k.u.k. Luftfahrtruppen

Die k.u.k. Luftfahrtruppen, die Luftwaffe der k.u.k Armee verwendete die rot-weiß-rote Flagge zur Seitenruder-Markierung.

Wappen von Österreich-Ungarn 1869–1915

Die k.u.k. Seeflieger, die Marineflieger Österreich-Ungarns, verwendeten die k.u.k. Kriegs(marine)flagge als Seitenruder-Markierung und behielten diese (ergänzt durch Tatzen- und Balkenkreuz) den ganzen Krieg über bei.

Schon bald stellte sich heraus, dass diese Markierungen vor allem den gegnerischen Piloten nutzten. Für die Kampfpiloten der Alliierten waren die Flugzeuge durch das grelle rot-weiß-rot gut zu erkennen, gut anzuvisieren und deshalb leicht abzuschießen.

Deutschland lieferte Österreich-Ungarn Kampfflugzeuge (die eigenen Rüstungskapazitäten waren zu gering), die ab Werk mit dem deutschen Hoheitszeichen, dem Tatzenkreuz, gekennzeichnet waren. Das Tatzenkreuz hatte Deutschland am 28. September 1914 als Hoheitszeichen eingeführt. Man ließ das Tatzenkreuz auf den Flugzeugen und ergänzte es mit rot-weiß-roten Streifen.

Tatzenkreuz

Am 5. Mai 1915 wurde das Tatzenkreuz auch in Österreich-Ungarn als offizielles Hoheitszeichen eingeführt. Es wurde an den Flügeln und am Seitenruder in diversen Varianten aufgetragen. 1916 wurde – wegen anhaltend hoher Flugzeugverluste – die rot-weiß-rote Markierung von Flugzeugen der k.u.k. Heeres-Luftwaffe untersagt (Ausnahme: k.u.k. Marine-Luftwaffe).

Mit der Zeit stellte sich jedoch heraus, dass das Tatzenkreuz von den deutschen und österreichischen Piloten mit den alliierten Kokarden verwechselt wurde (Grund war die abgerundete Form des Zeichens).

Balkenkreuz

Am 7. Juli 1918 wurde in Österreich-Ungarn das Tatzenkreuz durch das Balkenkreuz ersetzt (Deutschland hatte bereits am 17. März 1918 umgestellt). Es wurde bis Kriegsende in diversen Varianten verwendet.

1919/1927–1935 Aktivitäten trotz Verbot

1919 wurde der Republik Österreich im Friedensvertrag untersagt, Militärflugzeuge zu betreiben. 1927 wurde das Heimwehr-Fliegerkorps gegründet (1938 nach dem Anschluss aufgelöst). Zeichen des Korps: eine rot-weiß-rote Flagge auf der mittig ein grüner Kreis war, in dem – wiederum mittig – ein weißer Adler dargestellt war. Die Flugzeuge waren aus österreichischer, britischer und deutscher Produktion. 1928 begann die Republik Österreich mit der geheimen Ausbildung von Piloten. In weiterer Folge wurden eine technische Infrastruktur beschafft und Flugzeuge bestellt. Im August 1933 wurden die ersten noch von der Republik Österreich bestellten Flugzeuge geliefert (5 Fiat CR.20 Doppeldecker). Der Bundesstaat Österreich begann mit der heimlichen Aufstellung von Fliegerverbänden in Wien-Aspern und Graz-Thalerhof mit Flugzeugen aus italienischer Produktion (Fiat, Caproni).

1936–1938 Neues Hoheitszeichen des Bundesstaates Österreich

1936–1938
1955-heute
Hoheitszeichen
Österreichisches Bundesheer

1936 führte das Bundesheer einen Wettbewerb für ein neues Hoheitszeichen durch. Es gewann der Entwurf von Ing. Paul Rosner[11], einem Flugzeugtechniker der Fliegerwerft Graz-Thalerhof. Es ist ein weißes gleichseitiges Dreieck mit der Spitze nach unten in einer roten Scheibe und erinnert an ein stilisiertes „Vorrang geben“ vor dem alten Stoppschild.

Traditionell ist die Farbgebung „rot-weiß-rot“ des neuen Hoheitszeichens, jedoch ist es in seiner formellen Ausführung als neues Zeichen zu betrachten. Es hat in seiner Formgebung keine „Vorgängerzeichen“, wie dies etwa bei Flagge oder Wappen der Fall ist.

1955–heute Verwendung durch die (2.) Republik Österreich

Dieses Hoheitszeichen wurde 1955 wieder in Kraft gesetzt und ist das einzige Symbol des Bundesstaates Österreich (Ständestaat), das auch von der heutigen Republik Österreich verwendet wird. Es wird heute nicht nur für Luftfahrzeuge verwendet, sondern auch als Kennzeichen auf gepanzerten Ketten- und Bergefahrzeugen, Räder-Kfz und Wasserfahrzeugen des Bundesheeres und der Heeresverwaltung.

Schriftzeichen

Im Unicode-Standard kann die Flagge als Kombination der Regionalindikatoren 🇦 (Codepoint im Unicodeblock Zusätzliche umschlossene alphanumerische Zeichen) und 🇹 dargestellt werden: 🇦🇹.[12]

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Kusternig: Adler und Rot-Weiß-Rot – Symbole aus Niederösterreich. Katalog Nr. 174, Wien, 1986
  • Peter Diem: Die Symbole Österreichs. Kremayr & Scheriau, Wien 1995
  • Ulrike Michel: Wappen und Flaggen: Die Symbole der Republik. In: Öffentliche Sicherheit, 11–12/06, BMI (Hrsg.), Wien 2006, S. 69–75 (Volltext online (PDF))
Commons: Flaggen Österreichs  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 Anlage 1 Wappengesetz (PDF) im Rechtsinformationssystem des Bundes.
  2. 1 2 3 Anlage 2 Wappengesetz (PDF) im Rechtsinformationssystem des Bundes.
  3. 1 2 3 4 Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Jahrgang 2018, Wien, 4. Juni 2018: 63. Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018. (Volltext (PDF; 18. S.; hier: S. 3) auf der Website des österreichischen Bundesheers, abgerufen am 9. August 2018.
  4. Keine Strafen bei Fan-Flaggen am Auto. In: Der Standard, 9. Juni 2008.
  5. Karl Vocelka: Österreichische Geschichte (= Beck'sche Reihe. 2369). Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-50869-1, S. 14.
  6. 1 2 Peter Diem: Rot-Weiß-Rot durch die Jahrhunderte. Die wahre Geschichte der österreichischen Farben. Abgerufen am 15. Mai 2008 (auch pdf).
  7. Bundesministerium für Inneres: Die Symbole der Republik.
  8. Alfred Mell: Die Fahnen der österreichischen Soldaten im Wandel der Zeiten. Bergland, Wien 1962, S. 29. Zit. nach Diem: Rot-Weiß-Rot durch die Jahrhunderte.
  9. Gustav Spann: Zur Geschichte von Flagge und Wappen der Republik Österreich. In: Norbert Leser, Manfred Wagner (Hrsg.): Österreichs politische Symbole. Böhlau, Wien 1994.
  10. Thomas Chorherr: Eine kurze Geschichte Österreichs. Carl Ueberreuter, Wien 2003.
  11. Erwin A. Schmidl: Militärische Symbolik in Österreich seit 1918 (in: Norbert LeserManfred Wagner, Österreichs politische Symbole. Historisch, ästhetisch und ideologiekritisch beleuchtet; S. 98–119; Böhlau, 1994) Seite 109
  12. 🇦🇹 Flag for Austria Emoji. In: Emojipedia. Abgerufen am 26. März 2022 (englisch).