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vom 13.06.2022, aktuelle Version,

Mährischer Ausgleich

Mährischer Ausgleich (tschechisch Moravské vyrovnání) ist die Sammelbezeichnung für vier 1905 beschlossene Landesgesetze, die in der Markgrafschaft Mähren eine Lösung der Nationalitätenprobleme zwischen Deutschen und Tschechen gewährleisten und somit einen österreichisch-tschechischen Ausgleich herbeiführen sollten.[1]

Geschichte

Der Einigung auf den Mährischen Ausgleich gingen neunjährige Verhandlungen voraus. 1896 begann die erste Verhandlungsrunde.[2] Beteiligt waren Vertreter der deutschsprachigen und tschechischsprachigen Bevölkerungsgruppen, des mährischen Landtages und der cisleithanischen Regierung in Wien. Es ging nicht nur um einen „nationalen“ Ausgleich, sondern auch um einen Ausgleich zwischen den bisher bevorrechtigten Ständen (Großgrundbesitz, Vertreter des städtischen Bürgertums) einerseits und dem Großteil der Bevölkerung (bäuerliche und unterbäuerliche Schichten auf dem Lande und der Industriearbeiterschaft in den Städten) andererseits. Maßgeblich am Zustandekommen des Ausgleichs beteiligt war Johann von Chlumecký, der die örtlichen politischen Verhältnisse wie auch die von „Wien“ eröffneten Spielräume kannte und der die Verhandlungen mit Beharrlichkeit und Vermittlungsgeschick vorantrieb, wenn sie bei einzelnen Themen in Sackgassen gerieten.[3] Am 27. November 1905 war das Gesetzespaket schließlich unter Dach und Fach.

Einzelne Regelungen

Das Schulausgleichsgesetz regelte, wie zuvor in Böhmen, dass Schulen der jeweiligen Nationalität jeweils Kinder der eigenen nationalen Zugehörigkeit aufnehmen sollten, sodass künftig tschechische Kinder nur noch auf tschechische und deutsche Kinder nur noch auf deutsche Schulen geschickt werden sollten.

Böhmische (tschechische) und deutsche Wahlbezirke in der Wählerklasse der Landgemeinden nach dem mährischen Landesgesetz vom 27. November 1905

Die Landesordnung und die Landtagswahlordnung wurde dahingehend geändert, dass im mährischen Landtag Kurien eingeführt wurde.[4] Dazu wurde die Zahl der Abgeordneten im Landtag von 100 auf 151 erhöht. Fortan bestanden im mährischen Landtag drei Kurien:

  • die Kurie des Großgrundbesitzes mit zwei Untergruppen, wie bisher mit 30 Abgeordneten (überwiegend deutsch)
  • die Kurie der tschechischen Abgeordneten außerhalb des Großgrundbesitzes mit 73 Abgeordneten
  • die Kurie der deutschen Abgeordneten außerhalb des Großgrundbesitzes mit 46 Abgeordneten

Für den gesamten Bereich der Landesverwaltung wurde ein deutsch-tschechischer Proporz festgelegt, die Zugehörigkeit der Wahlberechtigten für die Landtagswahlen zur deutschen oder tschechischen Volksgruppe wurde über nationale Kataster organisiert, wobei strittige Fälle im Rechtsweg geklärt werden konnten. Die zweite Landessprache sollte in jenen Gemeinden zur Anwendung kommen, wo sie von mehr als einem Fünftel der Bevölkerung gesprochen wurde.[1]

Trotz aller Fortschritte durch den Ausgleich blieben die Tschechen, die fast drei Viertel der Bevölkerung Mährens ausmachten, auch im Kurialsystem benachteiligt. Zudem waren die Beamtenstellen – im Unterschied zu Böhmen – hauptsächlich den Deutschen vorbehalten. Die Tschechen akzeptierten den Ausgleich, weil er ihre Position immerhin etwas verbesserte, betrachteten ihn allerdings nur als „Zwischenstufe“.[5]

Folgewirkungen

Nach dem Vorbild des Mährischen Ausgleichs wurde 1910 für die viersprachigen Bukowina ein vergleichbaren Ausgleich geschlossen („Bukowiner Ausgleich“),[6] danach auch für Galizien. Der Galizische Ausgleich wurde jedoch infolge des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges faktisch nicht mehr wirksam.[7]

Der Mährische Ausgleich hätte auch für die Lösung der Nationalitätenfrage im gesamten Österreich-Ungarn Vorbildwirkung haben können, doch setzten die Vertreter der jeweiligen Volksgruppen auf gesamtstaatlicher Ebene auf Konfrontation – die Deutschen und Ungarn, um ihre Vorrangstellung nicht einzubüßen, die Slawen, um eine vollständige Autonomie bzw. Unabhängigkeit durchzusetzen –, sodass insbesondere der cisleithanische Reichsrat seit 1907 arbeitsunfähig war.

Literatur

  • Lukáš Fasora (Hrsg.): Der Mährische Ausgleich von 1905. Möglichkeiten und Grenzen für einen nationalen Ausgleich in Mitteleuropa. Matice moravská, Brno 2006, ISBN 80-86488-36-5 (Tagungsband, Beiträge deutsch oder tschechisch; Inhaltsverzeichnis).
  • Horst Glassl: Der Mährische Ausgleich. Fides, München 1967 (zugleich Dissertation, Universität München 1967).
Commons: Mährischer Ausgleich  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147–174, hier S. 159.
  2. Horst Glassl: Der Mährische Ausgleich. Fides, München 1967, S. 49.
  3. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein-Verlag, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, S. 78–79.
  4. Adam Wandruszka, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Bd. 3: Die Völker des Reiches. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1980, ISBN 3-7001-0217-8, Bd. 2, S. 1171–1186.
  5. Jan Křen: Die Konfliktgemeinschaft. Tschechen und Deutsche. 1780–1918. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56017-4, S. 232 und 263.
  6. John Leslie: Der Ausgleich in der Bukowina von 1910. Zur österreichischen Nationalitätenpolitik vor dem Ersten Weltkrieg. In: Emil Brix, Thomas Fröschl, Josef Leidenfrost (Hrsg.): Geschichte zwischen Freiheit und Ordnung. Gerald Stourzh zum 60. Geburtstag. Styria Verlag, Graz 1991, S. 113–144.
  7. Adam Wandruszka, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Bd. 3: Die Völker des Reiches. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1980, Bd. 2, S. 1187–1197.