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vom 01.01.2022, aktuelle Version,

Sprengung verendeter Rinder

Die Praktik der Sprengung verendeter Rinder wurde zumindest bis 2001 in Österreich im Bundesland Vorarlberg ausgeübt. Der Zweck war die kostengünstige Entsorgung von an schwer zugänglichen Stellen gestorbenen Rindern.

Hintergrund

Verendet eine Kuh oder ähnliches Vieh außerhalb des Schlachthofes durch Blitzschlag, Sturz, Krankheit oder aus ähnlichem Grund, so obliegt es in Österreich dem Eigentümer, also in der Regel dem Landwirt, für den Abtransport und die Entsorgung des Tierkörpers zu sorgen, um den Gewässerschutz und ein intaktes Landschaftsbild sicherzustellen.[1] In den Vorarlberger Alpen kommen pro Jahr etwa 20 solcher Todesfälle vor. Befindet sich der Kadaver auf einer Alm oder an sonst einer nicht mit einem LKW erreichbaren Stelle, so ist nur ein Abtransport mittels Hubschrauber möglich. Dieser kostete 2001 15.000 österreichische Schilling. Das entspricht 2022 inflationsbereinigt ca. 1.500 Euro.[2]

Obwohl zumindest in Vorarlberg 80 Prozent dieser Transportkosten vom Bundesland übernommen wurden, der Landwirt also nur ca. 3.000 Schilling für den Hubschrauber zu bezahlen hatte, war es dort üblich, die Tiere stattdessen durch Sprengung vor Ort zu beseitigen. Dies schlug 2001 lediglich mit 500 Schilling zu Buche.[2] Somit konnte der Landwirt durch die Sprengung ca. 2.500 Schilling (ca. 250 Euro) einsparen. Die Explosion zerriss das Tier in kleinere Stücke, die dann schneller verwesen oder von Aasfressern wie Vögeln und Füchsen beseitigt werden sollten. Die Explosion wurde entweder von Sprengmeistern, was wiederum erhöhte Kosten bedeutete, oder von den Landwirten selbst herbeigeführt.

Rechtliche Lage in Vorarlberg

Gemäß der Verordnung des Landeshauptmannes über die Beseitigung tierischer Abfälle, die vom 19. Dezember 1997 bis 15. März 2004 (in veränderter Fassung) in Kraft war, bestand nach § 2 für „Körper und Körperteile aller verendeten, tot geborenen, ungeborenen sowie zum Zweck der Seuchenbekämpfung oder Beseitigung getöteten Tiere“ eine Ablieferungspflicht bei einer Wiederverwertungsgesellschaft.[3]

Ausnahmen von der Ablieferungspflicht bestanden nur in bestimmten Fällen. Insbesondere galt nach § 3 Abs. 1:

„Tierische Abfälle unterliegen nicht der Ablieferungspflicht, wenn sie nur gelegentlich anfallen und ihr Gewicht 40 kg nicht übersteigt, sofern sie auf eigenem Grund oder im Rahmen der Jagdausübung ohne unzumutbare Umweltbeeinträchtigung beseitigt werden. […]“[3]

Geeigneter Explosivstoff war in Österreich für Landwirte relativ einfach zu beschaffen: Fachlich korrekt handelt sich um gar keine Sprengung, da meist ein Schwarzpulversatz (Schießpulver) verwendet wurde, der nicht zu den Sprengstoffen, sondern zur Pyrotechnik gehört und in Österreich etwa für die landwirtschaftliche Starenabwehr auch von geschulten Laien in größeren Mengen besessen werden durfte (Pyrotechnikgesetz 1976).

Diskussion und öffentliche Wahrnehmung

Das Sprengen von toten Rindern in Vorarlberg wurde 2001 der breiten Öffentlichkeit bekannt, als Fritz Amann, der damalige Vizepräsident des Vorarlberger Landtages, diese angeblich „gängige“ Praxis in einer Plenarsitzung kritisierte und mit Fotografien belegte.[4] Noch in derselben Sitzung versprach unmittelbar darauf der Landesrat für Landwirtschaft, Umweltschutz und Forstwesen, Erich Schwärzler, diese Sprengungen einzustellen.[4]

Die Kuhsprengungen in Vorarlberg erfuhren daraufhin ein weltweites Medienecho.[5]

Das Verfahren wurde vereinzelt als umweltfreundlich, kostengünstig oder effizient verteidigt.[1]

Kritik

Der im Landtag für Umweltschutz zuständige Landesrat Erich Schwärzler befürchtete, dass die Kadaver das Grundwasser verseuchen könnten. In der Fremdenverkehrsregion könne zudem Touristen durch auf Wiesen verrottende Kadaverteile die Lust aufs Wandern vergehen. Es komme vor, dass von den Tieren große Stücke zurückblieben.[2]

Weitere Entwicklung

Die am 15. März 2004 in Vorarlberg in Kraft getretene Verordnung des Landeshauptmannes über die Meldung, Ablieferung, Weiterleitung sowie Übernahme tierischer Nebenprodukte und Materialien verpflichtet Erzeuger tierischer Abfälle ausnahmslos dazu, diese beim Wiederverwerter abzuliefern oder von diesem abholen zu lassen. Dafür wurde die volle Kostenübernahme durch das Land für die Abholung sogenannter Falltiere zugebilligt, womit die wirtschaftliche Motivation für die Sprengungen entfiel.[6]

Ähnliche Vorkommnisse in anderen Ländern

Der aus Vorarlberg stammende Aktionskünstler[7] Wolfgang Flatz erregte im Juli 2001 in Berlin öffentliches Aufsehen mit seiner Performance Fleisch,[8] in deren Verlauf er ein geschlachtetes Rind aus 40 m Höhe von einem Hubschrauber abwerfen und am Boden zerbersten ließ.[9]

2012 sind sechs Kühe in Colorado, USA in einer Berghütte erfroren, in der sie offenbar Zuflucht gesucht hatten. Die zuständigen Behörden erwogen die Sprengung der gefrorenen Kadaver samt Hütte. Dies sei in solchen Fällen eine bewährte Vorgehensweise, die auch schon bei Elchen und Pferden angewandt worden sei.[10][11]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 Michael Leidig: The hills are alive with the sound of exploding cows. In: The Telegraph. 8. April 2001, abgerufen am 6. Juli 2014.
  2. 1 2 3 Vorarlberg: Wo Kuhkadaver explodieren. In: SPIEGEL ONLINE. 19. April 2001, abgerufen am 6. Juli 2014.
  3. 1 2 Verordnung des Landeshauptmannes über die Beseitigung tierischer Abfälle. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Landesrecht Vorarlberg. Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem (RIS), 19. Dezember 1997, ehemals im Original; abgerufen am 6. Juli 2014.@1@2Vorlage:Toter Link/www.ris.bka.gv.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
  4. 1 2 Niederschrift der 3. Sitzung des XXVII. Vorarlberger Landtages im Jahr 2001 – Tagesordnungspunkt 3. (PDF, 245 kB) Vorarlberger Landtag, 4. April 2001, abgerufen am 6. Juli 2014: „Da gibt es im Sommer auf den Alpen Vorarlbergs das Problem, dass es immer wieder zu Unglücksfällen bei den Viehbeständen kommt …“
  5. No More Exploding Cows in Austria. ABC News, 19. April 2001, abgerufen am 6. Juli 2014.
  6. Verordnung des Landeshauptmannes über die Meldung, Ablieferung, Weiterleitung sowie Übernahme tierischer Nebenprodukte und Materialien. In: Landesrecht Vorarlberg. Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem (RIS), 15. März 2004, abgerufen am 6. Juli 2014 (siehe insbesondere § 9 „Entgelt für Falltiere“).
  7. Die „Fleisch“-Performance des Künstlers Flatz. Max 15/2001, abgerufen am 6. Juli 2014 (PDF; 781 kB), S. 184.
  8. Iris Brennberger-Zens: Flatz schwebte, die tote Kuh fiel vom Himmel. Auf: berliner-zeitung.de. 20. Juli 2001, abgerufen am 6. Juli 2014.
  9. Nature Morte. In: Falter. Nr. 11/04. Falter Verlagsgesellschaft, Wien 10. März 2004 (zitiert in der Kolumne TIER DER WOCHE von Peter Iwaniewicz).
  10. Sarah Wagner: Mit Sprengstoff gegen gefrorene Kühe. Vieh verirrt sich in den Rocky Mountains. In: FOCUS Online. 18. April 2012, abgerufen am 6. Juli 2014.
  11. Associated Press: Frozen cows in cabin spur warnings at hot springs. Bei: ArkansasOnline.com. 24. April 2012, abgerufen am 6. Juli 2014 (mit Bild der Hütte vom 6. April 2012).