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Element das Übergewicht hatte, in Übung. In Visinada, in Capodistria selbst und in
Cittanova wurde von den Franciscanern die Messe glagolitisch gelesen uud iu der Diöcese
Pareuzo zählte man im XVIII. Jahrhundert 19 glagolitische Psarrgemeinden uud die in
der Stadt Parenzo im Jahre 1733 gehaltene Synode bestimmte sieben Prüfuugs-
Commissäre für das Glagolitische. Im Jahre 1783 empfahl Domiuik Stratico, Bischof
von Cittanova, den Möucheu die eifrige Pflege des Glagolitischen und im Jahre 1762
kam es in Momiano vor, daß der dortige Zupau Burin den Bischof Leoni von Cittanova
bat, er wolle dem Geistlichen Brajko-
vic verbieten, die Messe an Sonntagen
lateinisch zu singen. Doch fand das
Glagolitische in Jstrien trotz der För-
derung, welche demselben die Päpste
Hadrian II. (868), Johann VIII.
(880), Jnnocenz IV. (1243 bis 1254),
Urban VIII. (1623 bis 1643), der
Begründer des <HvIIeAMins 6e pro-
ticke, und Beuedict XIV.
augedeiheu ließen, auch sehr heftige
Gegner, so daß es heute auf dem
Festland von Jstrien auf eiu viel
engeres Gebiet eingeschränkt ist.
Der Gebrauch des Glagolitischen
beschränkte sich jedoch nicht auf die
Kirche, sondern erstreckte sich auch auf
Schriften juristischen und historischen
Bib.-üb-rsetze. Stefan Consul, Inhalts, auf Verordnungen, Testa-
mente und Inschriften. Ein hervorragendes Sprachdenkmal dieser Art ist der sogenauute
liu/.voii istrianski, ein Grenzbestimmuugsact aus dem Jahre 1275, der iu einer Abschrift
aus dem Jahre 1546 erhalten ist, ein sehr umfangreiches Schriftstück, durch das die
strittige» Grenzen einiger Gemeinden im Juueru Jstrieus, welche theils im Gebiete der
Grafen von Mitterburg, theils in jenem des Patriarchen von Aquileja uud der Republik
Venedig lagen, auf Grund von an Ort uud Stelle vorgeuommeueu comiuifsionelleu
Verhandlungen bestimmt wurden. Die bei diesen Verhandlungen anwesende» drei Notare
hatten die Aufgabe, deu Act für die Herrschaften deutsch, für die „Lateiner" lateinisch,
für das Volk kroatisch zu verfasse». Dieser kta^vock weist auf zwölf ältere derartige Acte
zurück, dere» erster bis i» das Jahr 1027 zurückreicht. Es ist dieses Documeut nicht
Küstenland und Dalmatien. !6
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Band 10
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Das Küstenland
- Band
- 10
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1891
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.63 x 22.44 cm
- Seiten
- 390
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch