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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Das Küstenland, Volume 10
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241 Element das Übergewicht hatte, in Übung. In Visinada, in Capodistria selbst und in Cittanova wurde von den Franciscanern die Messe glagolitisch gelesen uud iu der Diöcese Pareuzo zählte man im XVIII. Jahrhundert 19 glagolitische Psarrgemeinden uud die in der Stadt Parenzo im Jahre 1733 gehaltene Synode bestimmte sieben Prüfuugs- Commissäre für das Glagolitische. Im Jahre 1783 empfahl Domiuik Stratico, Bischof von Cittanova, den Möucheu die eifrige Pflege des Glagolitischen und im Jahre 1762 kam es in Momiano vor, daß der dortige Zupau Burin den Bischof Leoni von Cittanova bat, er wolle dem Geistlichen Brajko- vic verbieten, die Messe an Sonntagen lateinisch zu singen. Doch fand das Glagolitische in Jstrien trotz der För- derung, welche demselben die Päpste Hadrian II. (868), Johann VIII. (880), Jnnocenz IV. (1243 bis 1254), Urban VIII. (1623 bis 1643), der Begründer des <HvIIeAMins 6e pro- ticke, und Beuedict XIV. augedeiheu ließen, auch sehr heftige Gegner, so daß es heute auf dem Festland von Jstrien auf eiu viel engeres Gebiet eingeschränkt ist. Der Gebrauch des Glagolitischen beschränkte sich jedoch nicht auf die Kirche, sondern erstreckte sich auch auf Schriften juristischen und historischen Bib.-üb-rsetze. Stefan Consul, Inhalts, auf Verordnungen, Testa- mente und Inschriften. Ein hervorragendes Sprachdenkmal dieser Art ist der sogenauute liu/.voii istrianski, ein Grenzbestimmuugsact aus dem Jahre 1275, der iu einer Abschrift aus dem Jahre 1546 erhalten ist, ein sehr umfangreiches Schriftstück, durch das die strittige» Grenzen einiger Gemeinden im Juueru Jstrieus, welche theils im Gebiete der Grafen von Mitterburg, theils in jenem des Patriarchen von Aquileja uud der Republik Venedig lagen, auf Grund von an Ort uud Stelle vorgeuommeueu comiuifsionelleu Verhandlungen bestimmt wurden. Die bei diesen Verhandlungen anwesende» drei Notare hatten die Aufgabe, deu Act für die Herrschaften deutsch, für die „Lateiner" lateinisch, für das Volk kroatisch zu verfasse». Dieser kta^vock weist auf zwölf ältere derartige Acte zurück, dere» erster bis i» das Jahr 1027 zurückreicht. Es ist dieses Documeut nicht Küstenland und Dalmatien. !6
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Das Küstenland, Volume 10
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Das Küstenland
Volume
10
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1891
Language
German
License
PD
Size
15.63 x 22.44 cm
Pages
390
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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