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Algorithmuskulturen - Über die rechnerische Konstruktion der Wirklichkeit
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8. Drohnen: zur Materialisierung von Algorithmen 207 Interaktionsinfrastruktur sind Funkfrequenzen. In diesem Sinne findet sich denn auch der explizite Bezug auf die Funkfrequenzen, wenn eine Forderung der Klage in der »Zurückziehung der Zuteilung der Funkfrequenzen für den Funkverkehr der Satelliten-Relais-Station auf der Air Base Ramstein«23 besteht. In der Klageschrift wurde zweitens die Position der Verteidigung resü- miert. Diese bestand maßgeblich in dem Argument, dass eine Verantwor- tung der Bundesrepublik für globale Interaktionsketten nicht zutreffend sei, sondern dass die Verantwortung für solche Handlungsketten allein bei den Entscheidungsträgern und Kontrollinstitutionen des Interaktionsnetzwerkes, also den USA, liege. Relevant seien, so lautet das Argument, nicht die Ver- mittlungspunkte, sondern der Ort von wo die Drohnen gestartet seien: »Die US-Regierung, mit der sie in einem intensiven Dialog stehe, habe stets bekun- det, dass von Deutschland aus keine Drohnen befehligt oder gesteuert würden und Deutschland auch nicht Ausgangspunkt der Drohnenangriffe sei.«24 In der Kurzfassung lautet das Argument: Weil die Drohnen ihre Reise nicht in Deutschland beginnen, trage die Bundesrepublik auch keine Verantwortung. Akteure sind damit nur für das verantwortlich, was sich materiell als sicht- bares Objekt in der Bewegung von A nach B performativ realisiert. Lediglich A als Startort und B als Zielort ist dieser Argumentation zur Folge von Bedeu- tung, räumliche Reichweiten und die dafür notwendige mobilisierende Infra- struktur zwischen A und B ist aus dem Handlungsvollzug und damit aus dem Tatbestand auszuklammern. Ein weiteres Argument lautete, dass die Bundesrepublik weder die Mög- lichkeit noch die Pflicht habe, die Interaktionen anderer souveräner Staaten zu kontrollieren: »Die deutschen Kontrollbefugnisse würden gerade keine Kontrolle von Kommunikationsdaten erlauben. Es sei auch nicht Aufgabe der Beklagten, als Weltstaatsanwaltschaft gegenüber anderen souveränen Staaten aufzutreten. Vielmehr seien die USA und der Jemen die beiden handelnden und damit allein verantwortlichen Staaten.«25 Dieses Statement ist insofern be- merkenswert, weil es explizit zu der Frage Stellung nimmt, wer in dem Akteur- netzwerk als Handelnder gilt und wird nicht. Allein diese Feststellung demons- triert den Grad an diffuser Handlungsträgerschaft angesichts katalytischer sozialer Situationen. Interessant ist, dass dabei auf die klassische Konstruktion der Souveränität als staatlicher verantwortlicher Akteur zurückgegriffen wird. Sprachlich wird imaginativ ein kollektiver Akteur den technologischen Inter- aktionsarchitekturen sozialer Situationen als kulturelles Gegenprogramm präsentiert. Damit verlieren die algorithmischen Interaktionsformen an ver- antwortungskonstituierender Kraft. 23 | Abs. 11. 24 | Abs. 16. 25 | Abs. 16.
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Algorithmuskulturen Über die rechnerische Konstruktion der Wirklichkeit
Titel
Algorithmuskulturen
Untertitel
Über die rechnerische Konstruktion der Wirklichkeit
Autor
Robert Seyfert
Herausgeber
Jonathan Roberge
Verlag
transcript Verlag
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-8394-3800-8
Abmessungen
14.8 x 22.5 cm
Seiten
242
Schlagwörter
Digitale Kulturen, Medienwissenschaft Kultur, Media studies, Technik, Techniksoziologie, Kultursoziologie, Neue technologien, sociology of technology, new technologies, Algorithmus
Kategorie
Technik
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