Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Band 1/2015
Seite - 11 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 11 - in Austrian Law Journal, Band 1/2015

Bild der Seite - 11 -

Bild der Seite - 11 - in Austrian Law Journal, Band 1/2015

Text der Seite - 11 -

ALJ 1/2015 Eigentumsschutz und Verkehrsschutz bei Kunstgegenständen 11 kommt zum Statutenwechsel.55 Dessen Grundsätze gilt es zu beachten, wenn der Lageortwechsel noch vor Ablauf der Ersitzungszeit stattfindet oder – umgekehrt – die Ersitzungszeit nach dem Recht des ersten Ortes verstrichen ist, nach dem Statutenwechsel aber ein Recht mit längerer Ersitzungszeit zur Anwendung gelangt. Im österreichischen Kollisionsrecht ist dabei die Regelung des § 7 IPRG maßgeblich. 2. Zu den Grundsätzen des Statutenwechsels (§ 7 IPRG) Das IPRG bringt den wichtigsten Grundsatz des Statutenwechsels in § 7 zum Ausdruck: Die Ände- rung der lex rei sitae hat, wie das Gesetz formuliert, „auf bereits vollendete Tatbestände keinen Einfluß“. Damit ist der Grundsatz der wohlerworbenen Rechte ausgedrückt: Wenn an einem Kunstgegenstand bereits wirksam Eigentum erworben wurde, bleibt dieses Eigentum auch bei einem Statutenwechsel erhalten; das wirksam begründete Eigentum wird vom Eingangsstatut anerkannt.56 Gem § 7 IPRG gilt also: Ein im Ausland vollendeter Eigentumserwerb wird auch dann anerkannt, wenn diesem Erwerb weniger strenge Voraussetzungen zugrunde lagen. Dafür bieten kürzere Ersitzungszeiten ein für Kunstgegenstände wichtiges und praktisch bedeutsames Bei- spiel.57 Wenn nach dem Ausgangsstatut noch keine Ersitzung vollendet ist, weil die Frist noch nicht abgelaufen ist, geht es um eine etwas anders gelagerte Frage: Kann in diesen Fällen die im Ausland verlaufene Zeitspanne nach dem jetzt anwendbaren Ersitzungsrecht angerechnet wer- den? Dies ist zwar eine Frage, die sich im kollisionsrechtlichen Kontext stellt. Inhaltlich geht es bei ihr aber schon um die Anwendung des Sachrechts; sie betrifft die Auslegung der jeweiligen lex rei sitae58: Die im Ausland verstrichene Zeit ist dabei eine Auslandstatsache, die das jeweils berufene Sachrecht tatbestandlich berücksichtigen kann oder auch nicht. Allgemeine Aussagen dazu sind naturgemäß schwer zu treffen; in aller Regel dürfte indes kein Grund erkennbar sein, weshalb der Fristenlauf nur im Inland erfolgen können sollte.59 Die in § 7 IPRG beinhalteten Grundsätze des Statutenwechsels gelten auch für Fragen des gut- gläubigen Eigentumserwerbs.60 Die jeweils anwendbaren Gutglaubensvorschriften der lex rei sitae sind jedoch keineswegs einheitlich; der Ausgleich von Verkehrsschutz und Eigentumsschutz erfolgt in den nationalen Rechtsordnungen durchaus mit unterschiedlichen Akzentuierungen.61 So legt etwa das italienische Sachenrecht besonderes Gewicht auf den Verkehrsschutz und er- möglicht gem § 1153 Codice Civile den gutgläubigen Erwerb beweglicher Gegenstände auch bei 55 Neumayr in KBB4 § 7 IPRG Rz 1 f, § 31 IPRG Rz 3; Verschraegen in Rummel, ABGB II/63 § 7 IPRG Rz 1 ff, § 31 Rz 22; Schwimann, IPR3 35 f. 56 Neumayr in KBB4 § 7 IPRG Rz 1, § 31 IPRG Rz 3; Verschraegen in Rummel, ABGB II/63 § 31 IPRG Rz 21; Schwimann, IPR3 139. 57 Neumayr in KBB4 § 7 IPRG Rz 1, § 31 IPRG Rz 3; Verschraegen in Rummel, ABGB II/63 § 31 IPRG Rz 20 f; Kropholler, IPR6 559. 58 Verschraegen in Rummel, ABGB II/63 § 31 IPRG Rz 22; Hartung, Kunstraub 358; Schack, Kunst und Recht2 Rz 522. 59 ErlRV 784 BlgNR 14. GP 47; Baldus in Rixecker/Säcker/Oetker, MüKo BGB VI6 § 937 BGB Rz 15; Wendehorst in Rixecker/ Säcker/Oetker, MüKo BGB XI6 Art 43 Rz 9 EGBGB; Kropholler, IPR6 562; vgl auch Damm in Hoeren/Holznagel/Ernst- schneider 269 (für Anknüpfung nach der lex originis). 60 Lurger/Melcher, IPR Rz 6/7; Schack, Kunst und Recht2 Rz 520. 61 Vgl nur Jayme in Dominicé ua 717. Umfassend für die europäischen Privatrechtsordnungen Faber/Lurger (Hrsg), Rules for the Transfer of Movables; und die ebenfalls von Faber/Lurger herausgegebenen Länderberichte (siehe oben Fn 9).
zurück zum  Buch Austrian Law Journal, Band 1/2015"
Austrian Law Journal Band 1/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2015
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
188
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal