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ALJ 1/2015 Eigentumsschutz und Verkehrsschutz bei Kunstgegenständen 11
kommt zum Statutenwechsel.55 Dessen Grundsätze gilt es zu beachten, wenn der Lageortwechsel
noch vor Ablauf der Ersitzungszeit stattfindet oder – umgekehrt – die Ersitzungszeit nach dem
Recht des ersten Ortes verstrichen ist, nach dem Statutenwechsel aber ein Recht mit längerer
Ersitzungszeit zur Anwendung gelangt. Im österreichischen Kollisionsrecht ist dabei die Regelung
des § 7 IPRG maßgeblich.
2. Zu den Grundsätzen des Statutenwechsels (§ 7 IPRG)
Das IPRG bringt den wichtigsten Grundsatz des Statutenwechsels in § 7 zum Ausdruck: Die Ände-
rung der lex rei sitae hat, wie das Gesetz formuliert, „auf bereits vollendete Tatbestände keinen
Einfluß“. Damit ist der Grundsatz der wohlerworbenen Rechte ausgedrückt: Wenn an einem
Kunstgegenstand bereits wirksam Eigentum erworben wurde, bleibt dieses Eigentum auch bei
einem Statutenwechsel erhalten; das wirksam begründete Eigentum wird vom Eingangsstatut
anerkannt.56 Gem § 7 IPRG gilt also: Ein im Ausland vollendeter Eigentumserwerb wird auch dann
anerkannt, wenn diesem Erwerb weniger strenge Voraussetzungen zugrunde lagen. Dafür bieten
kürzere Ersitzungszeiten ein für Kunstgegenstände wichtiges und praktisch bedeutsames Bei-
spiel.57 Wenn nach dem Ausgangsstatut noch keine Ersitzung vollendet ist, weil die Frist noch
nicht abgelaufen ist, geht es um eine etwas anders gelagerte Frage: Kann in diesen Fällen die im
Ausland verlaufene Zeitspanne nach dem jetzt anwendbaren Ersitzungsrecht angerechnet wer-
den? Dies ist zwar eine Frage, die sich im kollisionsrechtlichen Kontext stellt. Inhaltlich geht es bei
ihr aber schon um die Anwendung des Sachrechts; sie betrifft die Auslegung der jeweiligen lex rei
sitae58: Die im Ausland verstrichene Zeit ist dabei eine Auslandstatsache, die das jeweils berufene
Sachrecht tatbestandlich berücksichtigen kann oder auch nicht. Allgemeine Aussagen dazu sind
naturgemäß schwer zu treffen; in aller Regel dürfte indes kein Grund erkennbar sein, weshalb
der Fristenlauf nur im Inland erfolgen können sollte.59
Die in § 7 IPRG beinhalteten Grundsätze des Statutenwechsels gelten auch für Fragen des gut-
gläubigen Eigentumserwerbs.60 Die jeweils anwendbaren Gutglaubensvorschriften der lex rei
sitae sind jedoch keineswegs einheitlich; der Ausgleich von Verkehrsschutz und Eigentumsschutz
erfolgt in den nationalen Rechtsordnungen durchaus mit unterschiedlichen Akzentuierungen.61
So legt etwa das italienische Sachenrecht besonderes Gewicht auf den Verkehrsschutz und er-
möglicht gem § 1153 Codice Civile den gutgläubigen Erwerb beweglicher Gegenstände auch bei
55 Neumayr in KBB4 § 7 IPRG Rz 1 f, § 31 IPRG Rz 3; Verschraegen in Rummel, ABGB II/63 § 7 IPRG Rz 1 ff, § 31 Rz 22;
Schwimann, IPR3 35 f.
56 Neumayr in KBB4 § 7 IPRG Rz 1, § 31 IPRG Rz 3; Verschraegen in Rummel, ABGB II/63 § 31 IPRG Rz 21; Schwimann,
IPR3 139.
57 Neumayr in KBB4 § 7 IPRG Rz 1, § 31 IPRG Rz 3; Verschraegen in Rummel, ABGB II/63 § 31 IPRG Rz 20 f; Kropholler,
IPR6 559.
58 Verschraegen in Rummel, ABGB II/63 § 31 IPRG Rz 22; Hartung, Kunstraub 358; Schack, Kunst und Recht2 Rz 522.
59 ErlRV 784 BlgNR 14. GP 47; Baldus in Rixecker/Säcker/Oetker, MüKo BGB VI6 § 937 BGB Rz 15; Wendehorst in Rixecker/
Säcker/Oetker, MüKo BGB XI6 Art 43 Rz 9 EGBGB; Kropholler, IPR6 562; vgl auch Damm in Hoeren/Holznagel/Ernst-
schneider 269 (für Anknüpfung nach der lex originis).
60 Lurger/Melcher, IPR Rz 6/7; Schack, Kunst und Recht2 Rz 520.
61 Vgl nur Jayme in Dominicé ua 717. Umfassend für die europäischen Privatrechtsordnungen Faber/Lurger (Hrsg),
Rules for the Transfer of Movables; und die ebenfalls von Faber/Lurger herausgegebenen Länderberichte (siehe
oben Fn 9).
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Austrian Law Journal
Band 1/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 188
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal