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Austrian Law Journal, Band 1/2015
Seite - 98 -
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ALJ 1/2015 Konventionskonformität des Gesichtsbedeckungsverbots 98 the breadth of the margin of appreciation“) einen weiten Ermessensspielraum und damit seine Feststellung, dass keine Verletzung vorliegt, zu rechtfertigen scheint.77 Die beiden Argumente, die den EGMR letztlich zur Annahme eines weiten Beurteilungsspielrau- mes führen, überzeugen ebenfalls nicht restlos. Inwieweit im Fall des Gesichtsbedeckungsverbots in der Öffentlichkeit eine Frage des Verhältnisses von Staat und Religion bzw von allgemeinpoliti- scher Bedeutung vorliegt, begründet der Gerichtshof nicht näher. Seine Annahme eines fehlen- den europäischen Konsenses aufgrund fehlender einheitlicher Standards ist nicht unproblema- tisch. Grundsätzlich ist das Instrument des „margin of appreciation“ in der Rechtsprechung des EGMR zu begrüßen. So ist etwa in Fällen, in denen die nationalen Behörden besser in der Lage sind, auf die Bedürfnisse der jeweiligen Bevölkerung einzugehen78 bzw in Bereichen, in denen tatsächlich sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen,79 die eingeschränkte Prüfungskompetenz des EGMR durchaus nachvollziehbar. Werden die Grenzen einer derartigen eingeschränkten Kontrolldichte wie im Fall S.A.S. jedoch aufgeweicht, besteht die Gefahr, den Anschein einer willkürlichen Anwendung des Prinzips des „margin of appreciation“ zu erwecken. Nachvollziehbare und vorhersehbare Kriterien, in welchen Fällen eine Frage von allgemeinpolitischer Bedeutung vorliegt bzw wie das Fehlen eines europäischen Konsenses beur- teilt wird, würden dieser Gefahr entgegenwirken. 77 EGMR 1. 7. 2014 (GK), 43835/11, S.A.S./Frankreich Rn 157. 78 Vgl dazu Grabenwarter/Pabel, EMRK5 § 18 Rn 20 ff mwN; Marauhn/Thorn in Dörr/Grote/Marauhn (Hrsg), EMRK/GG I2 Kap 16 Rn 97 ff; Walter in Dörr/Grote/Marauhn (Hrsg), EMRK/GG I2 Kap 17 Rn 130 ff. 79 Siehe dazu oben Fn 64.
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Austrian Law Journal Band 1/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2015
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
188
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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