Seite - 158 - in Austrian Law Journal, Band 1/2015
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ALJ 1/2015 Beatrix Karl 158
Österreich – im österreichischen Verfassungsrecht2 und in den Geschäftsordnungen des Natio-
nalrats und des Bundesrats3. Neben der Subsidiaritätskontrolle findet auch ein politischer Dialog
statt, um den Austausch von Informationen und Meinungen zu politischen Fragen im Zusam-
menhang mit Legislativvorschlägen und nichtlegislativen Initiativen zu verbessern. Dies geschieht
im Wege allgemeiner bilateraler und multilateraler Debatten und Diskussionen, im Wege des
Austausches schriftlicher Stellungnahmen der nationalen Parlamente und der Antworten darauf
sowie schließlich im Wege von Kontakten und Zusammenkünften während des ganzen Jahres.4
Mit dem Vertrag von Lissabon und der darauf folgenden Lissabon-Begleitnovelle wurden dem-
entsprechend auch für den österreichischen Nationalrat und Bundesrat neue Informations- und
Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten begründet. Zu den seit 1995 möglichen Stellungnah-
men an Mitglieder der Bundesregierung (Art 23e B-VG) traten neue Rechte hinzu, wie insbeson-
dere die Möglichkeit, begründete Stellungnahmen im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung abzuge-
ben, beim EuGH eine Klage wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip einzubringen sowie
Stellungnahmen und Mitteilungen im Rahmen des politischen Dialogs mit EU-Institutionen zu
übermitteln. Hinzu kommen weitreichende Rechte auf Information durch die europäischen Or-
gane und die österreichischen Regierungsmitglieder, Mitwirkungsrechte bei Vertragsänderungs-
verfahren, insbesondere im Fall der „Brückenklauseln“ oder „Passerelles“, und die Mitwirkung an
der parlamentarischen Kontrolle von Europol und Eurojust.5
I. Informationsrechte der nationalen Parlamente
Um den nationalen Parlamenten eine effektive Ausübung der Mitwirkungsrechte zu ermöglichen,
müssen sie die dafür notwendigen Informationen erhalten. Daher werden ihnen nicht nur Ent-
würfe von Gesetzgebungsakten, sondern auch andere Dokumente direkt von den zuständigen
EU-Organen zugeleitet. Es sind dies zB Konsultationsdokumente (Grün-, Weißbücher, Mitteilun-
gen, jährliche Rechtsetzungsprogramme; Art 1 des Protokolls über die Rolle der nationalen Par-
lamente), Legislative Entschließungen (Art 4 des Subsidiaritätsprotokolls), Standpunkte des Rates
im Gesetzgebungsverfahren (Art 4 des Subsidiaritätsprotokolls) sowie Tagesordnungen, Ergeb-
nisse und Protokolle von Ratstagungen, auf denen der Rat über Entwürfe von Gesetzgebungsak-
ten berät (Art 5 des Protokolls über die Rolle der nationalen Parlamente). Diese EU-Dokumente
sind in der EU-Datenbank des österreichischen Parlaments, die so weit wie möglich öffentlich
zugänglich ist, abrufbar.
Ergänzend dazu wurden auf nationaler Ebene Regelungen getroffen, um in EU-Angelegenheiten
den Informationsfluss zwischen den jeweils zuständigen Bundesministern und dem Nationalrat
und dem Bundesrat zu optimieren.6 Neben Art 23e und 23f B-VG wurde auch ein eigenes EU-
Informationsgesetz erlassen. Der zuständige Bundesminister hat den Nationalrat und den Bun-
2 Die Lissabon-Begleitnovelle trat am 1. 8. 2010 in Kraft (BGBl I 57/2010).
3 Die Novelle zu den Geschäftsordnungen des Nationalrats (BGBl I 114/2011) und des Bundesrats (BGBl I
141/2011) sowie das EU-Informationsgesetz (BGBl I 113/2011) traten am 1. 1. 2012 in Kraft.
4 Zu den Beziehungen zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten siehe den Bericht der Kommis-
sion: Jahresbericht 2013 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Par-
lamenten, COM(2014) 507 final, 2.
5 AB 827 BlgNR 24. GP 12.
6 Ausführlich zu diesen Informationspflichten Jedliczka, Über die neuen Regeln betreffend die Unterrichtung des
Nationalrates über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, in Baumgartner (Hrsg), Jahrbuch Öffentliches
Recht 2013 (2013) 321.
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Austrian Law Journal
Band 1/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 188
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal