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ALJ 1/2015 20 Jahre Österreich in der Europäischen Union 168
Für die derzeitige Debatte über eine Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union
kann jedenfalls festgehalten werden, dass der Schreck über das Scheitern des Vertrags über eine
Verfassung für Europa in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor tief sitzt und mit ein Grund für die
nach wie vor spürbare Zurückhaltung der meisten Mitgliedstaaten jede größere Änderung der EU-
Verträge betreffend ist.
II. Ausgangssituation vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2014
Der Vertrag von Lissabon ist am 1. Dezember 2009, deutlich später als ursprünglich geplant, in
Kraft getreten. Das verspätete Inkrafttreten, wie bereits erwähnt insbesondere aufgrund der
Abhaltung eines zweiten Referendums zum Vertrag in Irland auf der Grundlage weitreichender
Garantien, um den Sorgen der irischen Abstimmungsberechtigten entgegenzukommen, brachte
es mit sich, dass die Wahl zum Europäischen Parlament 2009 noch auf der Grundlage der Verträ-
ge in der Fassung des Vertrags von Nizza stattfand und sich die Ernennung der Europäischen
Kommission zeitlich stark verzögerte. Diese konnte ihr Amt anstelle des vorgesehenen Termins
am 1. November 2009 erst im Februar 2010 antreten.
Die mit dem Vertrag von Lissabon verbundenen Neuerungen, darunter die starke Ausweitung
der Befugnisse des Europäischen Parlaments, neue Abstimmungsregeln im Rat, Organstatus für
den Europäischen Rat, gewählter fester Vorsitz sowohl im Europäischen Rat als auch im Rat
„Auswärtige Angelegenheiten“, Einführung einer klaren Kompetenzaufteilung zwischen Union
und Mitgliedstaaten, neue Funktion eines Hohen Vertreters mit Mehrfachfunktion in Rat und
Kommission sowie Schaffung eines neuen, aus EU-Beamten und Diplomaten der Mitgliedstaaten
zusammengesetzten Europäischen Auswärtigen Dienstes zur Unterstützung des Hohen Vertre-
ters, hatten mit einem Schlag viele institutionelle Neuerungen gebracht, deren Umsetzung 2009
und 2010 umfangreiche Verhandlungen erforderte.
Die Bewertung der durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Neuerungen insbesondere
institutioneller Natur, die eine Verbesserung des Funktionierens der Europäischen Union zum
Ziel hatten, wurde jedoch bereits ab 2010 stark durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirt-
schaftskrise, die im Herbst 2008 in den USA ihren Ausgang genommen hatte, beeinflusst, da sich
in der Folge die Aufmerksamkeit auf Mängel in der im Wesentlichen von nationalen Behörden
wahrgenommenen Finanzmarktaufsicht und Bankenaufsicht sowie auf die Konstruktion der
Wirtschafts- und Währungsunion insgesamt richtete. Das Wirksamwerden der mit dem Vertrag
von Lissabon eingeführten Änderungen wurde nach 2010 weitgehend von außergewöhnlichen
Maßnahmen zur Krisenbewältigung überlagert. Das Ausmaß der Krise erforderte Maßnahmen,
die vor der Krise das Vorstellungsvermögen der maßgeblichen Akteure im Rahmen des Europäi-
schen Konvents und der Regierungskonferenzen gesprengt hätten und daher auch in den Ver-
trägen nicht vorgesehen waren. Da der Union die Kompetenzen zur Bewältigung der Krise fehl-
ten, mussten die Mitgliedstaaten handeln, und der Europäische Rat musste als neues EU-Organ
in bisher nicht dagewesenem Ausmaß Krisenfeuerwehr spielen.
Die aufgrund der Krisensituation augenfällig gestärkte Position des Europäischen Rats sowie
Verhandlung und Abschluss völkerrechtlicher Verträge zur Bekämpfung der Folgen der Krise
außerhalb des Rahmens der EU-Verträge ließen viele Beobachter eine Schwächung der in den
EU-Verträgen geregelten Zusammenarbeit zwischen Kommission, Europäischem Parlament und
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Buch Austrian Law Journal, Band 1/2015"
Austrian Law Journal
Band 1/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 188
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal