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Austrian Law Journal, Band 1/2015
Seite - 168 -
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ALJ 1/2015 20 Jahre Österreich in der Europäischen Union 168 Für die derzeitige Debatte über eine Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union kann jedenfalls festgehalten werden, dass der Schreck über das Scheitern des Vertrags über eine Verfassung für Europa in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor tief sitzt und mit ein Grund für die nach wie vor spürbare Zurückhaltung der meisten Mitgliedstaaten jede größere Änderung der EU- Verträge betreffend ist. II. Ausgangssituation vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2014 Der Vertrag von Lissabon ist am 1. Dezember 2009, deutlich später als ursprünglich geplant, in Kraft getreten. Das verspätete Inkrafttreten, wie bereits erwähnt insbesondere aufgrund der Abhaltung eines zweiten Referendums zum Vertrag in Irland auf der Grundlage weitreichender Garantien, um den Sorgen der irischen Abstimmungsberechtigten entgegenzukommen, brachte es mit sich, dass die Wahl zum Europäischen Parlament 2009 noch auf der Grundlage der Verträ- ge in der Fassung des Vertrags von Nizza stattfand und sich die Ernennung der Europäischen Kommission zeitlich stark verzögerte. Diese konnte ihr Amt anstelle des vorgesehenen Termins am 1. November 2009 erst im Februar 2010 antreten. Die mit dem Vertrag von Lissabon verbundenen Neuerungen, darunter die starke Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, neue Abstimmungsregeln im Rat, Organstatus für den Europäischen Rat, gewählter fester Vorsitz sowohl im Europäischen Rat als auch im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, Einführung einer klaren Kompetenzaufteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten, neue Funktion eines Hohen Vertreters mit Mehrfachfunktion in Rat und Kommission sowie Schaffung eines neuen, aus EU-Beamten und Diplomaten der Mitgliedstaaten zusammengesetzten Europäischen Auswärtigen Dienstes zur Unterstützung des Hohen Vertre- ters, hatten mit einem Schlag viele institutionelle Neuerungen gebracht, deren Umsetzung 2009 und 2010 umfangreiche Verhandlungen erforderte. Die Bewertung der durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Neuerungen insbesondere institutioneller Natur, die eine Verbesserung des Funktionierens der Europäischen Union zum Ziel hatten, wurde jedoch bereits ab 2010 stark durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirt- schaftskrise, die im Herbst 2008 in den USA ihren Ausgang genommen hatte, beeinflusst, da sich in der Folge die Aufmerksamkeit auf Mängel in der im Wesentlichen von nationalen Behörden wahrgenommenen Finanzmarktaufsicht und Bankenaufsicht sowie auf die Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion insgesamt richtete. Das Wirksamwerden der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Änderungen wurde nach 2010 weitgehend von außergewöhnlichen Maßnahmen zur Krisenbewältigung überlagert. Das Ausmaß der Krise erforderte Maßnahmen, die vor der Krise das Vorstellungsvermögen der maßgeblichen Akteure im Rahmen des Europäi- schen Konvents und der Regierungskonferenzen gesprengt hätten und daher auch in den Ver- trägen nicht vorgesehen waren. Da der Union die Kompetenzen zur Bewältigung der Krise fehl- ten, mussten die Mitgliedstaaten handeln, und der Europäische Rat musste als neues EU-Organ in bisher nicht dagewesenem Ausmaß Krisenfeuerwehr spielen. Die aufgrund der Krisensituation augenfällig gestärkte Position des Europäischen Rats sowie Verhandlung und Abschluss völkerrechtlicher Verträge zur Bekämpfung der Folgen der Krise außerhalb des Rahmens der EU-Verträge ließen viele Beobachter eine Schwächung der in den EU-Verträgen geregelten Zusammenarbeit zwischen Kommission, Europäischem Parlament und
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Austrian Law Journal Band 1/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2015
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
188
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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