Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Band 1/2016
Seite - 26 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 26 - in Austrian Law Journal, Band 1/2016

Bild der Seite - 26 -

Bild der Seite - 26 - in Austrian Law Journal, Band 1/2016

Text der Seite - 26 -

ALJ 1/2016 Transeuropäische Netze: Staatliche Planung im österreichischen Starkstromwegerecht 26 bemerkenswertes Instrument in das Recht der Errichtung von Stromnetzen ein – die schon länger von mehreren Seiten geforderte16 Möglichkeit der Trassensicherung für Energieleitungsbauten. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Inhalte der TEN-E-VO sowie des österrei- chischen Energie-Infrastrukturgesetzes bieten sowie die Auswirkungen der transeuropäischen Netzplanungen17 auf das österreichische Starkstromwegerecht darstellen. Im Anschluss sollen die aus planungsrechtlicher Perspektive besonders interessierende Neuerung der Einführung eines Trassensicherungsinstruments für Vorhaben von gemeinsamem Interesse und daran an- knüpfende verfassungsrechtliche Fragestellungen aufgegriffen und diskutiert werden. II. Die TEN-E-VO A. Primärrechtlicher Rahmen Primärrechtliche Grundlage der Unionsplanungen sind die Art 170–172 AEUV, wonach die Union zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Verkehrs-, Telekommunikations- und Energienetze bei- trägt und dabei auf den Verbund und die Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie den Zugang zu diesen zielt.18 Damit sollen vor allem „Flaschenhälse“ zwischen den Netzen ausge- merzt sowie deren technische Kompatibilität hergestellt werden, um das Funktionieren eines europaweiten Strommarkts zu ermöglichen.19 Zur Erreichung dieser Ziele werden in „Leitlinien“20 die Ziele, Prioritäten und Grundzüge von in Betracht gezogenen Aktionen erfasst und „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ ausgewiesen.21 Die Netzplanungskompetenz der Union ist von beschränkter Reichweite: Schon Art 170 AEUV spricht davon, dass die EU lediglich einen „Beitrag“ zum Auf- und Ausbau der Netze leisten darf, die Zuständigkeit für Planung und Bau der Infrastrukturen liegt weiterhin primär bei den Mit- gliedstaaten.22 Auch darf die EU nur „transeuropäische“ Netze behandeln, also solche, die für die Verwirklichung des Binnenmarkts bedeutsam sind;23 das können sowohl Infrastrukturprojekte mit als auch ohne grenzüberschreitenden Charakter sein, etwa wenn mit ihnen Lücken oder Engpässe beseitigt werden.24 Des Weiteren unterliegt die TEN-Kompetenz der geteilten Zustän- digkeit zwischen Union und Mitgliedstaaten,25 die Union darf also gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nur einschreiten, wenn die grenzüberschreitende Funktion und die europäische Bedeutung eines 16 Siehe Rechnungshof, Bericht Bund 2011/8 „Flächenfreihaltung für Infrastrukturprojekte“ (2011) 444 f; ÖROK, Flächenfreihaltung für linienhafte Infrastrukturvorhaben: Grundlagen, Handlungsbedarf & Lösungsvorschläge (2013) 151 ff; Austrian Power Grid AG, Netzentwicklungsplan 2015 (2015) 17 f. 17 Die TEN-E-VO behandelt nicht nur die in diesem Beitrag im Fokus stehenden Stromleitungen, sondern auch Vorhaben in den Bereichen Gas, Erdöl und CO2; vgl Art 1 Abs 2 lit a TEN-E-VO. 18 Dabei sollen va insulare, eingeschlossene und am Rande gelegene Gebiete mit den zentralen Gebieten der Union verbunden werden; vgl Art 170 AEUV. 19 Schäfer/Schröder in Streinz (Hrsg), EUV/AEUV2 (2012) Art 170 AEUV Rz 19. 20 Zur Charakteristik von Leitlinien siehe Calliess in Calliess/Ruffert (Hrsg), EUV/AEUV4 (2011) Art 170 AEUV Rz 3; Schäfer/Schröder in Streinz, EUV/AEUV2 Art 171 AEUV Rz 12; Jürgensen, Gemeinschaftlicher und nationaler Grund- rechtsschutz bei der Realisierung transnationaler Verkehrsnetze (1998) 59 ff; Bogs, Die Planung transeuropäi- scher Verkehrsnetze (2002) 152 uva. 21 Art 171 Abs 1 AEUV. 22 Vgl N. Raschauer/Sander, Vorfahrt für Energieinfrastrukturprojekte – Vorschlag der Kommission für eine Verord- nung zu Leitlinien für transeuropäische Energieinfrastruktur, SPRW 2012 VuV A, 9 (11). 23 Schulenberg, Die Energiepolitik der Europäischen Union (2009) 194. 24 Neumann in Lenz/Borchardt (Hrsg), EU-Verträge Kommentar6 (2013) Art 170 AEUV Rn 7. 25 Art 4 Abs 2 lit h AEUV.
zurĂĽck zum  Buch Austrian Law Journal, Band 1/2016"
Austrian Law Journal Band 1/2016
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2016
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
110
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal