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ALJ 2018 Elisabeth Staudegger 14
Gerade der Umstand, dass nicht erschienene Dissertationen (noch) nicht „am Markt“ sind, bestä-
tigt dieses Ergebnis enger Auslegung: Eben weil nicht erschienene Dissertationen nicht am Markt
erhältlich sind, sollte eine über die eingeschränkte Nutzung in Bibliotheken hinausgehende Ver-
breitung des Werkes, die noch dazu ohne Rücksicht auf ein allfälliges späteres Erscheinen eine
unbefristete Überlassung der Kopie bewirkt,81 unterbunden werden. Dem entspricht die aus-
drückliche Beschränkung der freien Werknutzung nach § 42 Abs 7 UrhG auf den Zeitraum „solan-
ge das Werk nicht erschienen ist“. Davon unberührt steht es freilich den ForscherInnen und For-
schungseinrichtungen frei, Vervielfältigungen der (zB entlehnten) Dissertation nach § 42 Abs 2
UrhG für eigene Forschungszwecke selbst vorzunehmen.
E. Zwischenergebnis
Der Gesetzgeber stellt wissenschaftliche Werke wie insb Dissertationen unter urheberrechtlichen
Schutz. Er normiert aber korrespondierend im Urheberrecht freie Werknutzungen, die gerade die
Forschung fördern sollen. Dazu zählt insb die „Vervielfältigung zum Gebrauch von Sammlungen“, die
es bestimmten Institutionen ausdrücklich erlaubt, Dissertationen der Forschung zugänglich zu
machen (§ 42 Abs 7 UrhG). Danach dürfen öffentliche Bibliotheken – ohne unmittelbaren oder
mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck – abgelieferte Werkstücke von Disserta-
tionen vervielfältigen, ausstellen, auf Lesearbeitsplätzen zur Verfügung stellen sowie Kopien da-
von anfertigen und zu Forschungszwecken verleihen, solange die Dissertation nicht im Verlags-
handel erscheint. Unklar ist, ob Sammlungen Kopien von Dissertationen auch unbefristet über-
lassen dürfen. Jedenfalls aber können analoge und digitale Vervielfältigungen seitens der For-
scherInnen zu Zwecken des eigenen Forschungsgebrauchs (§ 42 Abs 2 UrhG) angefertigt werden.
Insgesamt besteht damit kein Zweifel, dass die urheberrechtlichen Ausnahmen Mittel zur Verfü-
gung stellen, die die bezweckte Forschungsförderung umfassend bewirken – auch wenn diese
nicht ganz so komfortabel sind, wie es eine weltweite Open Access Zurverfügungstellung wäre.
IV. Grundrechtliche Überlegungen
AutorInnen wissenschaftlicher Werke sind in Österreich sowohl durch die Wissenschaftsfreiheit
als auch durch die Freiheit der Kunst auf Grundrechtsebene geschützt (Art 17, 17a StGG bzw Art 13
GRC). Hinzu kommt der vermögensrechtlich ausgerichtete Schutz des Eigentums in Art 5 StGG
bzw – ausdrücklich auch „geistiges Eigentum“ erfassend – Art 17 Abs 2 GRC.82
Das Ziel dieses Beitrags ist es nun nicht, eine umfassende, detaillierte Grundrechtsprüfung der
einzelnen Rechte, gar unter Berücksichtigung der zu den verschiedenen europäischen und natio-
nalen Regelungskreisen entwickelten, unterschiedlichen Methodiken83 vorzunehmen. Unstrittig
ist ja, dass ein gesetzlicher Eingriff in ein Grundrecht jedenfalls voraussetzt, dass dieser Eingriff zu
81 Zur Terminisierung des Verleihs elektronischer Werke vgl EuGH 10. 11. 2016, C-174/15, Vereniging Openbare
Bibliotheken = MR-Int 2016, 99 = (Appl) = ÖBl-LS 2017, 86 (Handig); ausf Schmitt, Digitale Inhalte in der Vermiet-
und VerleihRL, ecolex 2017, 435; Walter, Das EuGH-Urteil „Stichting Leenrecht“: Das Vermiet- und Verleihrecht
und die Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei E-Books, MR 2016, 333.
82 Wie bereits eingangs festgehalten, bleibt die EMRK hier außer Betracht. Zu Prinzipien und Schranken der EMRK
instruktiv Badenhop, Normtheoretische Grundlagen der Europäischen Menschenrechtskonvention; Kieler Rechtswis-
senschaftliche Abhandlungen (NF) XXXIII (2010) 424 ff.
83 Zu den vom VfGH entwickelten Spruchformeln vgl Berka, Verfassungsrecht6 Rz 1058 und Rz 1254 ff; mit Fokus auf
die Wissenschaftsfreiheit nach Art 13 GRC instruktiv Carmen Thiele in Mohr, Frankfurter Kommentar zu EUV, GRC
und AEUV I: EUV und GRC (2017) 1187 ff.
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Austrian Law Journal
Band 1/2018
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2018
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 68
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal