Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Band 1/2018
Seite - 20 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 20 - in Austrian Law Journal, Band 1/2018

Bild der Seite - 20 -

Bild der Seite - 20 - in Austrian Law Journal, Band 1/2018

Text der Seite - 20 -

ALJ 2018 Elisabeth Staudegger 20 reichen.111 Die Formulierung in § 86 UG, „in einem öffentlich zugänglichen Repositorium“, schweigt dazu. Eine völlig unbeschränkte Freigabe der Arbeit käme aber einer „Enteignung“ gleich, die jedenfalls überschießend wäre und gerade im wissenschaftlichen Bereich neben Vermögensver- lusten enorme karrierehindernde Folgen haben könnte. d. Sperre Weiters wäre abzuklären, wie bei Dissertationen verfahren werden soll, die nach geltender Rechtslage mit einer Sperre versehen werden könnten (vgl § 86 Abs 4 UG). Dies betrifft insb Drittmittelprojekte, in denen von den finanzierenden Stellen oft eine befristete Unzugänglichkeit verlangt wird. Dass eine Veröffentlichung mit globaler Zugänglichkeit zur Dissertation von den Drittmittelgebern als unerwünscht abgelehnt werden könnte, liegt auf der Hand. Damit aber wäre der verfolgte Zweck, die Zugänglichkeit der Forschungsergebnisse sicherzustellen, in praxi häufig wieder vereitelt. e. Zusammenfassung Soll eine OA-Veröffentlichungspflicht für Dissertationen eingeführt werden, muss deren Ausge- staltung im Hinblick auf Inhalt, Kosten, verbleibende Rechte und Lizenzen sowie mögliche Ausnah- men ausreichend bestimmt sein. „Veröffentlichungspflicht in einem öffentlich zugänglichen Reposito- rium“ ist zweifellos zu unbestimmt. 2. Zur Verhältnismäßigkeit einer satzungsmäßig statuierten OA-Pflicht Zunächst fällt auf, dass in den Materialien kein Hinweis darauf auffindbar ist, welchen Zweck der Gesetzgeber mit der Ermächtigung zur Verpflichtung zur Zurverfügungstellung von Dissertatio- nen in öffentlich zugänglichen Repositorien verfolgt. Mit dem lapidaren Satz, die Bestimmung sei praktisch unverändert geblieben, wird vielmehr sachlich unzutreffend auf die ältere Fassung der Regelung verwiesen, die eine solche Möglichkeit aber gerade nicht vorsah. Mangels konkreterer Zweckbenennung könnte wieder die Förderung der Forschung als übergeordneter, vom Gesetzge- ber verfolgter Zweck angenommen werden.112 Dieser wäre mE wie oben als legitim zu qualifizieren. Die Legitimität des Mittels, eine OA-Pflicht in der Satzung vorzusehen, ist zweifellos im Sinne der Satzungskompetenz der Universitäten ebenso zu bejahen, wie die prinzipielle Eignung des Mittels – nämlich Forschungsförderung durch unmittelbare, weltweite online-Zugänglichkeit approbierter Dissertationen über ein universitäres Repositorium.113 Die Erforderlichkeit des Mittels müsste jedoch differenziert geprüft werden. Wollte eine Universi- tät nämlich von der Möglichkeit Gebrauch machen, in der Satzung eine über die gesetzlich nor- mierte Veröffentlichungspflicht durch Abgabe von Werkstücken hinausgehende OA-Pflicht für Dissertationen festzulegen, wäre mE zunächst festzustellen, ob bzw warum die bisherige gesetz- liche Lösung – insb in Anbetracht der eingeräumten freien Werknutzungen – nicht genügt, den 111 Der FWF sieht für Gold Open Access Publikationen vor, die Creative Commons Attribution CC-BY Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) oder gleichwertige offene Lizenzen zu verwenden (zuletzt abge- fragt am 28. 5. 2018). 112 Der Zweck der Plagiatsbekämpfung soll auch hier nicht weiterverfolgt werden. 113 Zumindest wenn man nicht schon auf dieser grundlegenden Stufe in Anbetracht der Informationsflut, die inzwi- schen gerade auch in den Wissenschaften zur Realität wurde, Qualität vor Quantität stellt.
zurück zum  Buch Austrian Law Journal, Band 1/2018"
Austrian Law Journal Band 1/2018
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2018
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
68
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal