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Austrian Law Journal, Band 1/2018
Seite - 21 -
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ALJ 2018 Open-Access-Veröffentlichungspflicht für Dissertationen 21 avisierten Zweck zu erreichen. „Bequemlichkeit“ des Zugangs kann jedenfalls kein Argument sein, das den weitgehenden Eingriff rechtfertigt.114 Denn der Eingriff in das Urheberrecht ist jetzt – in Anbetracht der weltweiten Zugänglichkeit (arg: „öffentlich zugängliches Repositorium“) – als enorm zu qualifizieren, was im Zuge der Verhältnis- mäßigkeitsprüfung ieS ebenso schwergewichtige Zwecke erfordert. Während das traditionelle Modell „lediglich“ ins Veröffentlichungsrecht eingreift und die gewünschte Dissemination im We- sentlichen im Rahmen zweier freier Werknutzungen für Forschungszwecke und Sammlungen eingeschränkt zulässt, hätte eine OA-Publikation zur Folge, dass die Arbeit weltweit ohne erkenn- bare Restriktionen, ohne Anfrage, ohne Registrierung oÄ genutzt werden kann. Dazu kommt, dass eine nachfolgende Publikation in Fachverlagen problematisch sein wird, was bei unbedach- ter Einwilligung gerade junger ForscherInnen postwendend eine massive Beeinträchtigung der Karriere zur Folge haben könnte. Erfahrenere AbsoventInnen, denen die Konsequenzen einer Einwilligung klar sind, werden sich hingegen wahrscheinlich für die Sperre entscheiden, was ge- rade qualitativ hochwertige Arbeiten der Publikation entziehen dürfte und damit dem verfolgten Zweck der Forschungsförderung diametral zuwiderliefe. Spätestens hier wird man auch anmer- ken müssen, dass die Situation nicht mehr mit jener der frühen 1980er Jahre vergleichbar ist. Fachpublikationen sind heute nicht mehr rar, im Gegenteil führt die kostengünstige Technologie zu einer großen Zahl an Veröffentlichungen und in der Folge zu deutlichem Mehraufwand in Bezug auf die qualitative Analyse der Texte. Das spricht jedenfalls gegen die Notwendigkeit oder auch nur Zweckmäßigkeit, alle – und somit auch durchschnittliche und unterdurchschnittliche – Arbeiten veröffentlichen zu müssen. Vertiefende Untersuchung verlangt mE vor allem auch noch die Auswirkung eine OA-Veröffentlichungspflicht auf die Möglichkeit der Publikationen in einem renommierten Fachverlag des jeweiligen Wissenschaftszweigs. Jedenfalls solange Open-Access- Repositorien keine vergleichbare Reputation wie einschlägige Fachverlage haben, könnte die Veröffentlichungspflicht potentiell eine schwere, karrierehindernde Beeinträchtigung der Interes- sen der WissenschafterInnen als UrheberInnen zur Folge haben – oder aber, wie oben bereits aufgezeigt, in der Praxis vermehrt zur Sperre gerade hochwertiger Dissertationen führen. D. Die Betreuungsvereinbarung als rechtliche Alternative sowie rechtspolitische Anregungen zu einer „universitären Publikationskultur“ Auch über erst zu schaffende Werke kann im Voraus gültig verfügt werden (§ 31 Abs 1 UrhG). Das eröffnet die Möglichkeit, mit DissertantInnen einschlägige Publikationsvereinbarungen schon vor Aufnahme der Arbeit im Zuge der Betreuungsvereinbarung zu treffen. Hier wären insb Details wie zB Lizenzmodell, Kostentragung für Lektorat und Satz etc, aber auch die seitens der Universi- tät zu erbringenden Leistungen zu regeln. In Kenntnis dieses rechtlichen Umfelds könnten (Standard-)Vereinbarungen situationsangemessen ausformuliert werden, die die Open Access Publikation hervorragender Arbeiten gewährleisten. Die Diskussion sollte aber auch dazu bewegen, die an manchen Universitäten geübte Praxis aufzuge- ben, im Zuge der Einreichung der Prüfungsarbeit die „Zustimmung“ zu einer OA-Veröffentlichung im universitätseigenen Repositorium einzuholen. Diese Praxis widerspricht mehrfach den rechtli- chen Grundsätzen: Nicht nur verlangt § 86 UG unbestreitbar die Veröffentlichung der approbier- 114 Für eine abschließende Beurteilung wären vertiefende Analysen nötig.
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Austrian Law Journal Band 1/2018
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2018
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
68
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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