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Austrian Law Journal, Band 1/2021
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ALJ 2021 Mobiliarsicherheiten 25 der Verbringung der Sache nach Österreich untergeht.2 Vor Kurzem kam es jedoch zu einer bedeutenden Wendung in der Rechtsprechung: Nach einer neuen Entscheidung des OGH soll ein in Deutschland durch Besitzkonstitut wirksam begründetes Sicherungseigentum an beweglichen Sachen auch bei Grenzübertritt der Sache nach Österreich wirksam bleiben.3 Im Rahmen seiner Begründung referierte der OGH insbesondere diverse Stimmen aus der Literatur, welche die Konformität der früheren Rechtsprechung mit den Grundfreiheiten der EU bezweifelten und erachtete diese Bedenken „für beachtlich“.4 Letztlich stützte der OGH seine Entscheidung jedoch bloß auf das österreichische IPRG – und somit ausschließlich auf innerstaatliches Recht.5 Die vom OGH vertretene Lösung über § 31 iVm § 7 IPRG ist nun jedoch selbst deutlicher Kritik ausgesetzt.6 Zum Teil wird ausdrücklich eine erneute Überprüfung angeregt.7 Damit hat die unionsrechtliche Problematik nichts an Aktualität eingebüßt. Die Frage, ob die Nichtanerkennung von ausländischen publizitätslosen Sicherheiten in Österreich mit den Grundfreiheiten vereinbar wäre, ist nämlich weiterhin ungeklärt.8 Käme man letztendlich tatsächlich zu dem Schluss, dass die lange Zeit geltende hA gegen die Grundfreiheiten verstößt, so wäre die Legitimation der Judikaturwende erheblich gesteigert. Im umgekehrten Fall wäre wieder vieles offen – gerade im Hinblick auf eine mögliche erneute Überprüfung der jüngsten Rechtsprechung. Die unionsrechtliche Dimension bedarf daher dringend einer tiefergehenden Untersuchung. Als besonders problematisch wurde in der bisherigen europarechtlichen Diskussion vor allem der Umstand erachtet, wonach das strenge Faustpfandprinzip auch nach innerstaatlichem Recht nicht durchgängig verwirklicht sei – wie etwa die Anerkennung des 2 Siehe etwa OGH 14.12.1983, 3 Ob 126/83, 3 Ob 127/83 SZ 56/188; Verschraegen in Rummel (Hrsg), ABGB3 § 31 IPRG Rz 28; Schacherreiter, Publizitätsloses Sicherungseigentum im deutsch-österreichischen Grenzverkehr. Die Versagung der Anerkennung auf dem Prüfstein des Gemeinschaftsrechts, ZfRV 2005, 173; Zöchling-Jud, Der Einfluss des Europarechts auf das Privatrecht, in FS 200 Jahre ABGB (2011) 1782. 3 OGH 23.1.2019, 3 Ob 249/18s JBl 2019, 439. Vgl zu dieser Entscheidung etwa Faber, In Deutschland publizitätslos begründetes Sicherungseigentum nach Grenzübertritt doch nicht unwirksam? Kritisches zu OGH 3 Ob 249/18s und Vorschlag einer alternativen Lösung, ÖBA 2019, 401; Lurger, Besitzloses (deutsches) Sicherungseigentum überlebt den Grenzübertritt nach Österreich: Der OGH verabschiedet sich von einem 35 Jahre alten Rechtssatz, Zak 2019, 124; Bachner, Publizität und stärkste Beziehung bei Mobiliarsicherheiten im deutsch-österreichischen Rechtsverkehr. Besprechungsaufsatz zu OGH 23. 1. 2019, 3 Ob 249/18s, ÖJZ 2020, 53; Schwartze, Judikaturwende bei grenzüberschreitenden Sicherungsrechten: Publizitätslose Sicherungsübereignung bleibt auch nach Import der Sache nach Österreich wirksam, ZFR 2019, 468. 4 Vgl die Abschnitte 6.3 ff der Entscheidung OGH 3 Ob 249/18s. 5 Vgl OGH 3 Ob 249/18s, Abschnitt 6.3.5. Vgl auch Ronacher, Entscheidungsanmerkung zu OGH 23.1.2019, 3 Ob 249/18s, JBl 2019, 439 (444); Bachner, ÖJZ 2020, 53; Schwartze, ZFR 2019, 472; Nitsch, Mobiliarsicherheiten im österreichischen Internationalen Privatrecht – gestern und heute. Judikaturwende des österreichischen OGH hinsichtlich publizitätslosen Sicherungseigentums, ZfRV 2019, 250 (255 f); Heindler, Die Faustpfandpublizität im IPR, ÖBA 2020, 395 (401). Beachte demgegenüber Lurger, Aus einem hypothetischen Verstoß gegen die Grundfreiheiten folgt: Besitzloses (deutsches) Sicherungseigentum überlebt den Grenzübertritt nach Österreich nun doch, IPRax 2019, 560 (564), der zufolge der OGH die frühere Rechtsprechung ausdrücklich für nicht unionsrechtskonform halten würde. Ähnlich Lurger, Zak 2019, 126. 6 Vgl etwa Faber, ÖBA 2019, 402 ff; Faber, Aus dem Ausland „importierte“ Mobiliarsicherheiten: Handlungsbedarf im IPRG bzw im materiellen Recht? ZFR 2020, 280 ff; Ronacher, JBl 2019, 445 f. 7 Siehe nur Faber, ÖBA 2019, 407. 8 Faber, ÖBA 2019, 407; Ronacher, JBl 2019, 446. Vgl auch Kieninger, Perspektiven für ein Europäisches Mobiliarkreditsicherungsrecht, ZEuP 2016, 201 (203).
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Austrian Law Journal Band 1/2021
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2021
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
59
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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