Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Band 2/2015
Seite - 190 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 190 - in Austrian Law Journal, Band 2/2015

Bild der Seite - 190 -

Bild der Seite - 190 - in Austrian Law Journal, Band 2/2015

Text der Seite - 190 -

ALJ 2/2015 Ausgleich von Personenschäden 190 satzrecht völlig ausschaltet, und zwar auch für Schäden, die über die Versicherungsleistung hinausgehen. Die Nachteile dieses Systems, nämlich nur der Höhe nach begrenzte Ersatzleistun- gen, Verlust des Präventionseffekts17 und erhebliche Belastungen des Staates, wurden und wer- den in Neuseeland geringer geachtet als die Vorteile: nämlich rascher Ersatz unabhängig von der Schadensursache, wesentlich kostengünstigere Durchsetzung und Betonung des Gemeinschafts- gedankens. Das neuseeländische Beispiel konnte bisher nicht so überzeugen, dass es in anderen Ländern nachgeahmt wurde. Das scheint auch verständlich18: Der aus finanziellen Gründen umfangmäßig begrenzte Ersatz von Personenschäden und damit der unvollständige Schutz des höchstrangigen Gutes muss als schwerer Nachteil dieses Systems gewertet werden. Dass der Gemeinschaftsge- danke dazu führt, dass der schuldlose Geschädigte bei großen Schäden einen erheblichen Teil des Schadens selbst zu tragen hat, erscheint alles andere als einleuchtend. Das Argument der Kostengünstigkeit der Schadensabwicklung relativiert sich, wenn man bedenkt, dass mit Perso- nenschäden häufig Sachschäden verbunden sind und deren Ersatz gesondert nach schadener- satzrechtlichen Regeln auf dem normalen Rechtsweg durchgesetzt werden muss. V. Grundgedanken für eine Weiterentwicklung in Europa Von den kurz vorgestellten Lösungen scheint der in Europa überwiegend eingeschlagene Weg der Kombination von Schadenersatzrecht und Versicherungssystemen sachgerechter als die reine Versicherungslösung, da die Vorteile des Versicherungssystems genutzt, die Nachteile der Verdrängung des Schadenersatzrechts jedoch vermieden werden. Letzteres ist allerdings teil- weise dann nicht mehr der Fall, wenn es – wie in Skandinavien und Polen – durch das Abschnei- den des Rückgriffs gegen den Schädiger zu einer teilweisen Verdrängung des Schadenersatz- rechts bei Personsverletzungen kommt, nämlich soweit die Sozialversicherungsleistungen den Schaden abdecken. Scheidet man das neuseeländische Modell aus, so stellt sich die Frage, ob eine zwischen den europäischen Rechtsordnungen vermittelnde, weiterführende Lösung für das Zusammenwirken von Schadenersatz- und Sozialversicherungsrecht bei Personenschäden zu finden ist und damit auch ein sinnvoller Weg zur Harmonisierung aufgezeigt werden kann. Es ist ohne Zweifel ein berechtigtes Anliegen, den Geschädigten bei Personenschäden möglichst raschen und möglichst weitgehenden Ersatz ihrer erlittenen Nachteile zu verschaffen und dafür das Sozialversicherungs- recht heranzuziehen. Die in Skandinavien, aber auch in Polen festzustellende teilweise Beiseiteschiebung des Scha- denersatzrechts bei Personenschäden durch den Ausschluss des Rückgriffs des Sozialversiche- rers gegen den Schädiger, steht aber in offensichtlichem Gegensatz zu dem in den anderen Rechtsordnungen beibehaltenen Miteinander von Sozialrecht und Schadenersatzrecht, das letzt- lich zu einer Schadenstragung nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen führt; also – sachge- rechterweise – den verantwortlichen Schädiger nicht aus seiner Haftung entlässt. 17 Sehr skeptisch hiezu Green/Cardi, USA, in Koziol (Hrsg), Grundfragen des Schadenersatzrechts aus rechtsverglei- chender Sicht (2014) Rz 6/20. 18 Siehe Koziol, Grundfragen Rz 1/10 ff.
zurĂĽck zum  Buch Austrian Law Journal, Band 2/2015"
Austrian Law Journal Band 2/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2015
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
100
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal