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Austrian Law Journal, Band 2/2016
Seite - 145 -
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Seite - 145 - in Austrian Law Journal, Band 2/2016

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ALJ 2/2016 Kontrolle der Europäischen Kommission gegenüber ihren Mitgliedern 145 stand. In diese Kerbe trifft nunmehr die ex offo vom Europäischen Bürgerbeauftragten eröffnete Untersuchung über ein eventuelles Fehlverhalten der Europäischen Kommission. Aufgrund der Aktualität der Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten, Frau Emily O’Reilly, steht noch nicht fest, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Intensität, die Kommission gewillt ist, die Feststellungen des Europäischen Bürgerbeauftragten zu berücksichtigen und auf dessen Anregungen einzugehen. Diesbezüglich hatte die Europäische Bürgerbeauftragte am 5. 9. 2016 einen Brief an Kommissions- präsident Juncker gerichtet, in dem sie darauf hinwies, dass sie seit 2014 in ihrer Korrespondenz mit ihm eine Fülle von Anregungen zur Verbesserung der Aufsicht über die Aktivitäten ausge- schiedener Kommissare gegeben habe, von denen sie im gegenständlichen Schreiben auch fünf Maßnahmen besonders hervorhob. In der Folge richtete sie aber auch drei grundlegende Fragen an Präsident Juncker und bat diesen, ihr diese Fragen bis spätestens 14. 10. 2016 zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang wichtigste praktische Fragestellung lautete folgendermaßen: „This public unease will be exacerbated by the fact that Mr Barroso has publicly stated that he will be advising on the UK’s decision to leave the EU. In this context, has the Commission considered issuing guidance to current Members, to Chief Negotiator Barnier and to staff in relation to how and whether they will engage with the former Commission President in his new role?“ Auch in der Debatte im Europäischen Parlament am 4. 10. 2016 mit Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici38 äußerte sich eine Reihe von Abgeordneten dahingehend, dass der Verhaltenskodex für die Kommissionsmitglieder gründlich verschärft werden muss, um Interessenkonflikte zu verhindern und das Vertrauen der Bürger in die politischen Institutionen wiederherzustellen. Einige verlangten eine Verlängerung der bisherigen „Abkühlphase“ von 18 Monaten, andere wie- derum traten für klare Strafen für eindeutige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften ein und eine weitere Gruppe forderte, dass der „Ad-hoc-Ethikausschuss“ ein unabhängiges Gremium wird, das endgültige Entscheidungen über die Angepasstheit von Tätigkeiten ehemaliger Kom- missare fällen kann. Im Zuge der gegenwärtigen Legitimitäts- und Vertrauenskrise, in die die EU und deren Organe, vor allem aber die Kommission, geraten ist, wäre es hoch an der Zeit, dass sich die Kommission mit dem Schlussbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten näher auseinandersetzt und am besten ein „Grünbuch“ mit den Änderungen und Verbesserungen des Verhaltenskodex für Kommissare erstellt, über das dann eine öffentliche Konsultation abgehalten werden soll. Damit würde die interessierte Öffentlichkeit in die Diskussion über diese wichtigen Fragestellungen mit eingebunden werden. Die Ergebnisse dieser Konsultation wären dann in einem „Weißbuch“ der Kommission39 zu konsolidieren, das anschließend veröffentlicht werden würde. Damit hätte die politisch brisante Frage, welche beruflichen Aktivitäten vor allem ausgeschiedenen Kommissaren überhaupt noch offenstehen, entsprechende Publizität erhalten und könnte nicht wie bisher des Öfteren von der Kommission klandestin und ohne Setzung von entsprechenden Sanktionen ab- gehandelt werden. 38 Abgeordnete fordern Verschärfung des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder, http://www.europarl.at/de/ aktuell-presse/meldungen/2016_meldungen/oktober_2016/pr-2016-oktober-3.html (abgefragt am 20. 10. 2016). 39 Hummer, Die „Bunt“- oder „Farbbücher“ der EU, Wiener Zeitung vom 24. 5. 2006, 11.
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Austrian Law Journal Band 2/2016
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2016
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
40
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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