Seite - 71 - in Austrian Law Journal, Band 2/2017
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ISSN: 2409-6911
(CC-BY) 3.0 license
DOI: 10.25364/1.4:2017.2.2
www.austrian-law-journal.at
Fundstelle: Kröll, Der digitalisierte Forscher, ALJ 2/2017, 71–84 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/
article/view/83).
Der digitalisierte Forscher
Thomas Kröll*, Wirtschaftsuniversität Wien
Kurztext: Im 21. Jahrhundert ist der akademische Forscher nicht nur zunehmend digital infor-
miert; die gesetzlich gebotene Evaluierung seiner Forschungsleistungen ist mitunter auch eine
digital abgestützte. Dies bedeutet nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken für den akademi-
schen Forscher.
Schlagworte: Digitalisierung, Evaluierung, fachwissenschaftsadäquate äußere Organisation
wissenschaftlicher Forschung, Forschung, Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit
I. Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt
Die von der Märzrevolution des Jahres 18481 entfesselten Stürme fegten nicht nur den Metter-
nich’schen Polizeistaat mit all seinem Geisteszwang und seiner Bevormundung hinweg, son-
dern brachten auch dem akademischen Forscher in Österreich die ersehnte Freiheit. Sie befrei-
ten ihn aus dem Prokrustesbett der Karlsbader Beschlüsse,2 von den Maßregeln des Bundes-
Universitätsgesetzes,3 denen zufolge „[n]iemand lehren [sollte], was die Wissenschaft für wahr und
gut erkannt, was die Wissenschaft erforscht, was ihr für’s Volk heilsam und ersprießlich schien“.4
Vielmehr schrieb man „von oben her […] Maß und Ziel der Erkenntniß des Geistes und der Wissen-
schaft vor, setzte in einem den Regierungsherrn beliebten und ihre Zwecke fördernden Sinn die Lehr-
bücher fest und entfernte die Lehrer, die dem Polizeistaat nicht mit Verleugnung ihres Wahrheits-
sinns und ihrer Ueberzeugung als Helfer dienen wollten“, wie bspw die Professoren Wilhelm Edu-
ard Albrecht (Jurist), Friedrich C. Dahlmann (Historiker), Heinrich Ewald (Theologe und Orientalist),
Georg G. Gervinus (Historiker), Wilhelm E. Weber (Physiker) sowie Jacob und Wilhelm Grimm (Ger-
* Az. Prof. Dr. Thomas Kröll ist assoziierter Professor am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentli-
ches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien.
1 Zur Märzrevolution siehe bspw Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 II2 (1975) 502-586.
2 Zu den Karlsbader Beschlüssen im Allgemeinen und zum Bundes-Universitätsgesetz im Besonderen siehe bspw
Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 I2 (1960) 732-739 und 739-742; zur Entstehung Welcker, Wichtige
Urkunden für den Rechtszustand der deutschen Nation mit eigenhändigen Anmerkungen von Johann Ludwig
Klüber2 (1845).
3 Provisorischer Bundesbeschluß über die in Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maßregeln vom 20. 9.
1819, aufgehoben durch den Bundesbeschluß über die Aufhebung der Bundes-Ausnahmegesetze vom 2. 4.
1848; beide Bundesbeschlüsse abgedruckt bei Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte I3 (1978)
101 und 330.
4 Lehmann, Die Grundrechte des deutschen Volkes (1850) 56.
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Austrian Law Journal
Band 2/2017
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2017
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 108
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal