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Austrian Law Journal, Band 2/2017
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license DOI: 10.25364/1.4:2017.2.2 www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Kröll, Der digitalisierte Forscher, ALJ 2/2017, 71–84 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/ article/view/83). Der digitalisierte Forscher Thomas Kröll*, Wirtschaftsuniversität Wien Kurztext: Im 21. Jahrhundert ist der akademische Forscher nicht nur zunehmend digital infor- miert; die gesetzlich gebotene Evaluierung seiner Forschungsleistungen ist mitunter auch eine digital abgestützte. Dies bedeutet nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken für den akademi- schen Forscher. Schlagworte: Digitalisierung, Evaluierung, fachwissenschaftsadäquate äußere Organisation wissenschaftlicher Forschung, Forschung, Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit I. Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt Die von der Märzrevolution des Jahres 18481 entfesselten Stürme fegten nicht nur den Metter- nich’schen Polizeistaat mit all seinem Geisteszwang und seiner Bevormundung hinweg, son- dern brachten auch dem akademischen Forscher in Österreich die ersehnte Freiheit. Sie befrei- ten ihn aus dem Prokrustesbett der Karlsbader Beschlüsse,2 von den Maßregeln des Bundes- Universitätsgesetzes,3 denen zufolge „[n]iemand lehren [sollte], was die Wissenschaft für wahr und gut erkannt, was die Wissenschaft erforscht, was ihr für’s Volk heilsam und ersprießlich schien“.4 Vielmehr schrieb man „von oben her […] Maß und Ziel der Erkenntniß des Geistes und der Wissen- schaft vor, setzte in einem den Regierungsherrn beliebten und ihre Zwecke fördernden Sinn die Lehr- bücher fest und entfernte die Lehrer, die dem Polizeistaat nicht mit Verleugnung ihres Wahrheits- sinns und ihrer Ueberzeugung als Helfer dienen wollten“, wie bspw die Professoren Wilhelm Edu- ard Albrecht (Jurist), Friedrich C. Dahlmann (Historiker), Heinrich Ewald (Theologe und Orientalist), Georg G. Gervinus (Historiker), Wilhelm E. Weber (Physiker) sowie Jacob und Wilhelm Grimm (Ger- * Az. Prof. Dr. Thomas Kröll ist assoziierter Professor am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentli- ches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. 1 Zur Märzrevolution siehe bspw Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 II2 (1975) 502-586. 2 Zu den Karlsbader Beschlüssen im Allgemeinen und zum Bundes-Universitätsgesetz im Besonderen siehe bspw Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 I2 (1960) 732-739 und 739-742; zur Entstehung Welcker, Wichtige Urkunden für den Rechtszustand der deutschen Nation mit eigenhändigen Anmerkungen von Johann Ludwig Klüber2 (1845). 3 Provisorischer Bundesbeschluß über die in Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maßregeln vom 20. 9. 1819, aufgehoben durch den Bundesbeschluß über die Aufhebung der Bundes-Ausnahmegesetze vom 2. 4. 1848; beide Bundesbeschlüsse abgedruckt bei Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte I3 (1978) 101 und 330. 4 Lehmann, Die Grundrechte des deutschen Volkes (1850) 56.
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Austrian Law Journal Band 2/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
108
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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