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Austrian Law Journal, Band 2/2017
Seite - 91 -
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ALJ 2/2017 Der digitale Forscher 91 C. Ranking von Hochschulen Auf der Grundlage einer Fülle von Daten werden auch Hochschulen bewertet und zueinander in Beziehung gesetzt. Allerdings sind diese Bewertungen sehr subjektiv. Zum einen weil die Daten- qualität sehr unterschiedlich ist, zum anderen weil bei internationalen Hochschulrankings natio- nale Rahmenbedingungen (zB offener Hochschulzugang in Österreich, Diplomstudiengang Jus…) häufig keine Rücksicht finden. Auch die unterschiedlichen Wissenschaftskulturen werden nicht immer hinreichend abgebildet und auf Besonderheiten einzelner Hochschulen wird keine Rück- sicht genommen.23 Schließlich werden die Indikatoren je nach subjektiver Einschätzung verschie- den stark gewichtet. Nicht zuletzt gibt es sehr viele Rankings (derzeit mehr als 20).24 Obwohl diese Kritik ganz überwiegend geteilt wird und die Aussagekraft in Frage gestellt wird, werden die Bewertungen dennoch vorgenommen und daraus Schlüsse gezogen. Die Hochschul- Rankings finden international hohe Beachtung, gelten als „Qualitätssiegel“ und als Orientie- rungshilfe. Der Grund dürfte in der Einfachheit der Aussage liegen, die die Statistik bietet. Wäh- rend aus einer großen Menge an Daten nur sehr schwer eine Gesamtbewertung ohne Verarbei- tung und Auswertung der Daten möglich ist und jede Differenzierung die Komplexität erhöht, bietet das Ranking eine einfache und klare Botschaft. Dass diese zu einfach ist und deshalb zu kurz greift bzw die Schlussfolgerungen falsch sind, scheint kaum Gehör zu finden. Es ist bemer- kenswert, dass die Uniko das Hochschulranking einerseits sehr kritisch sieht – dies wohl deshalb, weil ihre Mitglieder im internationalen Vergleich nicht so reüssieren können wie erhofft wird – andererseits sind es die Universitäten selbst, die an der Statistik zur Messung von einzelnen Leis- tungen ihrer Mitarbeiter festhalten. IV. Die Rolle der Universitäten In der Wissensgesellschaft kommt den Universitäten eine zentrale Rolle zu. Sie sind die Institutio- nen, die Wissenschaft ermöglichen, die die erforderlichen Daten oder den Zugang zu diesen Da- ten herstellen, die die Infrastruktur für die Auswertung dieser Daten bereitstellen. Sie beschäfti- gen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und geben ihnen die Möglichkeit für Forschung sowie die Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs und sind die Institutionen, die Wissenschaft in die Lehre einfließen lassen können. Die Universitäten sind – zusammen mit anderen For- schungseinrichtungen – die wichtigsten Akteure und Proponenten der Wissensgesellschaft. Es liegt nahe, die Wissenschaft als System im Luhmannschen Sinne25 anzuführen, das nach eige- nen Prinzipen und Regeln funktioniert. Diese (große) Gemeinschaft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist damit – um erneut auf Bell zurückzugreifen – die „Republik freier, durch die gemeinsame Suche nach der Wahrheit vereinter Männer und Frauen“, die dem „Ideal der griechischen Polis“ entspricht,26 sozusagen die „Republic of Science“.27 Die Gemeinschaft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stand bisher auf zwei Säulen: Der Freiheit der Wissenschaft und der Autonomie der Universitäten. Mit der Digitalisierung 23 Österreichische Universitätenkonferenz (Uniko), Internationale Hochschulrankings und ihre Bedeutung für die österrei- chischen Universitäten (2017) 5. 24 Uniko, Hochschulrankings, 8. 25 Luhmann, Die Wissenschaft der Gesellschaft (1990) 271 ff. 26 Bell, Gesellschaft2 278. 27 Wielsch, Die epistemische Analyse des Rechts, JZ 2009, 67.
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Austrian Law Journal Band 2/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
108
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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