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ALJ 2/2017 Datenschutz in den sozialen Medien 109
Umstände, nicht restlos nachvollziehbar erscheint. Weder wurde die Eltern-Kind-Beziehung, noch
die Minderjährigkeit, noch wurden die Persönlichkeitsrechte des verstorbenen Mädchens be-
rücksichtigt. Fraglich ist, ob in einem solchen Ausnahmefall nicht vielmehr eine Abwägung der
verschiedenen betroffenen Rechte angebracht wäre, weil weder der Datenschutz noch das
Fernmeldegeheimnis als absolut anzusehen sind. Auch in der analogen Welt wäre ein Auskunfts-
oder Herausgabeanspruch gegen Dritte im Hinblick auf Informationen, die den vermeintlichen
Selbstmord eines minderjährigen Kindes aufklären können, denkbar. In Österreich wurde – so-
weit ersichtlich – bislang noch kein derartiger Fall vor Gericht gebracht. Es ist aber offensichtlich,
dass diese Fragen in Zukunft auch andere europäische Gerichte beschäftigen werden.
Viele neue Fragen werden sich schließlich spätestens ab dem 25. 5. 2018 auch durch die neuen
Vorgaben der DSGVO stellen. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen müssen einer gründ-
lichen legistischen Prüfung auf ihre Vereinbarkeit mit der (unmittelbar anwendbaren) Verord-
nung unterzogen werden. Darüber hinaus sind die nationalen Gesetzgeber an einigen Stellen der
Verordnung durch sog Öffnungsklauseln dazu ermächtigt, die Regelungen der Verordnung zu
konkretisieren oder zu ergänzen. Auf die Ergebnisse und die verschiedenen Reaktionen der Mit-
gliedstaaten darf mit Interesse gewartet werden.
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Austrian Law Journal
Band 2/2017
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2017
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 108
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal