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ALJ 2/2017 Digitalisierung und Selbstbestimmung 146
Abb 1: Centralised, decentralised and distributed network models53
Digitale Online-Datenbanken, an denen man nur verschlüsselt teilnehmen kann und die nicht
zentral, sondern von allen Teilnehmenden verwaltet werden, bauen die Privatsphäre aus.54 Auf-
grund der Pseudonymisierung in der Blockchain sind die gesammelten Daten kaum rückverfolg-
bar,55 ebenso schlecht lassen sich die Aktivitäten in einer privat aufgesetzten Blockchain auf-
grund der mangelnden zentralisierten Verwaltung staatlich überwachen oder kontrollieren. All
dies eröffnet neue Formen der Persönlichkeitsentfaltung und technologisch geschützte Räume
der Selbstbestimmung. Anders als die zuvor erzählte Verlustgeschichte lässt sich die zunehmende
Digitalisierung demzufolge auch als Geschichte eines Selbstbestimmungsgewinns erzählen.
Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang aber, dass Software das Verhalten sei-
ner NutzerInnen normiert.56 NutzerInnen können nur in den Grenzen des Codes agieren. Der
Code lässt sich, im Unterschied zu rechtlichen Normen, nur mit Spezialwissen umgehen oder
brechen. Der Code wirkt insofern ähnlich wie eine Bremsschwelle auf der Straße, sie zwingt die
FahrerIn zu einem Bremsmanöver und verringert dadurch den persönlichen Handlungsspiel-
raum. Der der Blockchain zugrunde liegende Code schafft in diesem Sinn nicht nur Räume der
persönlichen Entfaltung und Selbstbestimmung, sondern engt diese auch ein, je nach Ziel des
Systems in unterschiedlicher Intensität. Die Seratio Blockchain beispielsweise strebt die Messbar-
keit immaterieller Werte an, etwa Liebe, Freundlichkeit, Freiheit oder Religion.57 Werte wie diese,
die unwiderrufbar und unlöschbar in einer Blockchain festgehalten werden, können die Freiheit
und die Selbstbestimmung der NutzerInnen nachhaltig einschränken. Die Frage nach dem Ver-
lust von oder dem Gewinn an Selbstbestimmung erscheint dann aber falsch gestellt. Die Frage
53 Baran, On distributed communications: I. Introduction to distributed communications network (1964) 2.
54 Siehe idZ Narayanan/Bonneau/Felten/Miller/Goldfeder, Bitcoin 168 ff.
55 Siehe Ehrke-Rabel/Hödl in Jahnel 231.
56 Grundlegend zur normativen Qualität technologischer Systeme siehe Winner, Do Artifacts Have Politics? in
Daedalus (Hrsg), Modern Technology: Problem or Opportunity (1980), https://transitiontech.ca/pdf/Winner-Do-
Artifacts-Have-Politics-1980.pdf (zuletzt abgefragt am 19. 7. 2017) 121.
57 Siehe http://www.the-blockchain.com/docs/Seratio%20Blockchain%20Whitepaper%20%2826%20October%202016
%29%20%5bv1.2%5d.pdf (zuletzt abgefragt am 12. 11. 2017).
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Austrian Law Journal
Band 2/2017
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2017
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 108
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal