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Austrian Law Journal, Band 2/2017
Seite - 148 -
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Seite - 148 - in Austrian Law Journal, Band 2/2017

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ALJ 2/2017 Digitalisierung und Selbstbestimmung 148 gen.70 Unbekannt sind, wie zuvor bereits erwähnt, mitunter auch die ErfinderInnen des jeweiligen Systems; dies ist zumindest beim bislang bedeutendsten Blockchain-basierten System, der Krypto- währung Bitcoin, der Fall. In diesen softwarebasierten distribuierten Netzwerken setzen demzu- folge die ProgrammiererInnen mit dem Code die normativen Standards.71 Das für die Netzwerk- TeilnehmerInnen normativ relevante System ist kein staatlich gesetztes Recht, sondern ein von mitunter unbekannten EntwicklerInnen aufgestelltes Regelwerk.72 Anders als im Bereich demokratisch legitimierter Gesetzgebung geschieht dies beim Entwickeln Blockchain-basierter Systeme weitgehend ohne demokratische Legitimation und ohne demokra- tische Kontrolle, regelmäßig mit dem Ziel, (zentrale) staatliche Institutionen oder staatlich legiti- mierte Mittelspersonen zu beseitigen.73 Besonders augenfällig ist die Verfolgung dieses libertären Ziels74 bei den mittlerweile unzähligen Kryptowährungen, die explizit ein Finanzsystem ohne staatliche Legitimation und Kontrolle bezwecken.75 Vom Standpunkt einer rechtsstaatlichen De- mokratie aus betrachtet, sollten derartige Wünsche und Vorstellungen gesellschaftlich breit dis- kutiert werden und Wertentscheidung dieser Tragweite letztlich vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber entschieden werden.76 Neben den demokratischen Legitimationsdefiziten setzt ein staatlich entgrenztes System, in dem die handelnden Personen unbekannt bleiben, rechtsstaatliche Demokratien vor zahlreiche Herausforderungen. Personen, an die staatliche/rechtliche Steuerung anknüpfen kann, sind regelmäßig nicht vorhanden, falls doch, sind sie aufgrund der mangelnden Einflussmöglichkei- ten als rechtlicher Anknüpfungspunkt unzugänglich, staatliche Ingerenz- und Zugriffsmöglich- keiten diffundieren.77 ProgrammiererInnen sind, selbst dann, wenn sie bekannt sein sollten, aufgrund der globalen Natur der Blockchain-basierten Systeme regelmäßig nicht greifbar. All dies verunmöglicht eine staatliche und rechtliche Steuerung dieser neuen Ordnungssysteme bislang. Zentrale rechtliche Institute, wie die Person, Zurechenbarkeit oder Verantwortlichkeit, verlieren ihre Wirkmächtigkeit.78 Der Staat und das Recht können BürgerInnen und ihre Interes- sen zunehmend weniger schützen.79 Wenn die NetzwerkprogrammiererInnen und deren TeilnehmerInnen rechtlich kaum steuerbar sind,80 bleibt die Frage, ob das technologische System ein rechtlicher Anknüpfungspunkt sein 70 Vgl Ehrke-Rabel/I. Eisenberger/Hödl/Pachinger/Schneider, jusIT 2017, 132. 71 Vgl Spiecker, CR 2016, 696; Gruber/I. Eisenberger in I. Eisenberger/Lachmayer/G. Eisenberger 51; I. Eisenberger, Das Trol- ley-Problem im Spannungsfeld autonomer Fahrzeuge: Lösungsstrategien grundrechtlich betrachtet, in I. Eisenberger/ Lachmayer/G. Eisenberger (Hrsg), Autonomes Fahren und Recht (2017) 91. 72 Vgl Lessig, Code 120 ff; allgemein dazu Robey, Contract Management Magazine 2017, 18 (26) mit Verweis auf Swan, Blockchain: Blueprint for a New Economy (2015) 16 f. 73 Vgl Nakamoto, Bitcoin; Atzori, Blockchain Technology and Decentralized Governance: Is the State Still Necessary? SSRN 2015, 4 abrufbar unter https://ssrn.com/abstract=2709713 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.2709713 (zu- letzt abgefragt am 13. 11. 2017). 74 Siehe Ehrke-Rabel/I. Eisenberger/Hödl/Pachinger/Schneider, jusIT 2017, 87 (88). 75 Vgl Huckle/White, Future Internet (2016) 49. Siehe idZ ferner Ehrke-Rabel/I. Eisenberger/Hödl/Pachinger/Schneider, Kryptowährungen, Blockchain und Smart Contracts (Teil I), jusIT 2017, 87 sowie Teil II, jusIT 2017, 129. 76 Allgemein zur Notwendigkeit demokratisch legitimierte Gesetzgebung iZm neuen Technologien siehe I. Eisenberger, Innovation, insb 152 ff. Für eine zurückhaltende Regulierung im Bereich der Blockchain-Technologien spricht sich hingegen Piska, Kryptowährungen und ihr Rechtscharakter – eine Suche im Bermuda-Dreieck, ecolex 2017, 632 aus. 77 Vgl Ehrke-Rabel/I. Eisenberger/Hödl/Pachinger/Schneider, jusIT 2017, 129. 78 Vgl Spiecker, CR 2016, 696. 79 Vgl D. Tapscott/A. Tapscott, Blockchain 299. 80 Siehe idZ Ehrke-Rabel/I. Eisenberger/Hödl/Zechner, ALJ 2017 (in Endredaktion).
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Austrian Law Journal Band 2/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
108
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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