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Austrian Law Journal, Band 2/2018
Seite - 106 -
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ALJ 2018 Katharina Huber 106 vii. Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich in der gegenständlichen Untersuchung objektive Anhaltspunkte für eine Systembildung hinsichtlich ähnlicher Verbraucherbegriffe und einer rechtsaktübergreifenden Auslegung aufgrund der Kohärenz zwischen der VGK-RL und der VRRL ergeben haben. Die rechtsaktübergreifende Auslegung hat die Kohärenz im Blick. Die Kohärenz sollte nicht nur subjektiv und im Einklang mit einem exklusiven subjektiven Auslegungsziel gese- hen werden, sondern sowohl subjektive als auch objektive Erwägungen berücksichtigen. Ausgangspunkt der Untersuchung, ob eine Kohärenz und eine Wechselbezüglichkeit zwischen diesen Rechtsakten besteht, die eine rechtsaktübergreifende Auslegung des Verbraucherbegrif- fes iSd VGK-RL rechtfertigt, bildet – im Einklang mit der Vereinigungstheorie – der historische Gesetzgeberwille. Es wurde daher zunächst ein Blick in die Begründungserwägungen geworfen und nach Hinweisen in den Erwägungsgründen gesucht. ErwGr 17 der VRRL über Dual-Use- Verträge ist bei der Auslegung des Verbraucherbegriffes iSd Art 2 Z 1 VRRL zu berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall erfolgt keine ausdrückliche Anordnung zur rechtsaktübergreifenden Ausle- gung und daher bestehen keine subjektiven Anhaltspunkte im Gesetzgeberwillen. Da aber auch objektive Erwägungen bei der Beurteilung, ob eine Kohärenz bzw Wechselbezüglich- keit zwischen den Rechtsakten VGK-RL und VRRL in der gegenständlichen Konstellation besteht, zu berücksichtigen sind, ist nach objektiven Anhaltspunkten für eine Kohärenz zwischen diesen materiell-rechtlichen Richtlinien zu suchen. Die zeitliche Differenz zwischen der VGK-RL und der VRRL spricht nicht gegen die rechtsaktübergreifende Auslegung. Angesichts des Zusammenspiels der rechtsaktübergreifenden Auslegung mit der teleologischen Auslegung sind Wertungen der Normen oder Rechtsakte und Wertungszusammenhänge der VGK-RL und VRRL miteinzubezie- hen. IdZ wurde die Referenznorm in der VRRL im Hinblick auf eine Kohärenz mit der auszulegen- den Norm in der VGK-RL historisch-teleologisch ausgelegt und die inhaltliche Kohärenz zwischen den beiden Rechtsakten geprüft: Eine zumindest angestrebte Kohärenz zwischen den Richtlinien belegt der Kommissionsvorschlag zur VRRL, der die VGK-RL gemeinsam mit den Richtlinien, die durch die VRRL ersetzt wurden, regelte. Eine ausdrückliche Verknüpfung zwischen VRRL und VGK-RL liegt vor, weil die VRRL die VGK-RL abgeändert hatte. Es besteht auch teils eine inhaltliche Kohärenz dieser Richtlinien: Die zwei Richtlinien knüpfen zwar überwiegend an unterschiedliche geschäftliche Anknüpfungsmerkmale an, dennoch erfasst auch die VRRL – wie die VGK-RL – Regeln des allgemeinen Vertragsrechts. Ferner reflektieren Bestimmungen der VRRL überwie- gend den Gedanken der Informationsverantwortung. Der Telos der Überwiegensregel lässt sich, wie sogleich ausgeführt wird, auch auf die VGK-RL übertragen. 3. Teleologische Auslegung Der Schutz des Schwächeren ist alleine noch keine Rechtfertigung für die Überwiegensregel: Nach dem effet utile – als einer besonderen Ausprägung der teleologischen Auslegung118 – soll eine Vorschrift des Unionsrechts so ausgelegt werden, dass deren Wirksamkeit und Effektivität möglichst – bestmöglich – erreicht wird.119 Im Hinblick auf den inhaltlichen Regelungszweck ist 118 Statt vieler: Riesenhuber in Riesenhuber3 § 10 Rz 45; K. Binder in Rauscher (Hrsg), EuZPR/EuIPR IV4 (2015), Einl EU-SchutzMVO Rz 78. 119 EuGH 3. 9. 2009, C-489/07, Messner Rz 24; EuGH 25. 10. 2005, C-350/03, Schulte/Badenia Rz 69, EuGH 7. 5. 2002, C-478/99, Kommission/Schweden Rz 15, 21; EuGH 27. 6. 2000, C-240/98 bis 244/98, Océano Grupo Rz 26; EuGH 8. 10.
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Austrian Law Journal Band 2/2018
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2018
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
94
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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