Seite - 126 - in Austrian Law Journal, Band 2/2018
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ALJ 2018 Modernisierung des ABGB 126
Original Alternativvorschlag
Bydlinski Alternativvorschlag
Riss Struktur
Gutgläubiger Erwerb Gutgläubiger Erwerb Gutgläubiger Erwerb
§ 367. (1) 1Die Eigen-
tumsklage gegen den
rechtmäßigen und
redlichen Besitzer einer
beweglichen Sache ist
abzuweisen, wenn er
beweist, dass er die
Sache gegen Entgelt in
einer öffentlichen
Versteigerung, von
einem Unternehmer im
gewöhnlichen Betrieb
seines Unternehmens
oder von jemandem
erworben hat, dem sie
der vorige Eigentümer
anvertraut hatte. 2In
diesen Fällen erwirbt
der rechtmäßige und
redliche Besitzer das
Eigentum. 3Der An-
spruch des vorigen
Eigentümers auf Scha-
denersatz gegen sei-
nen Vertrauensmann
oder gegen andere
Personen bleibt unbe-
rührt.
(2) Ist die Sache mit
dem Recht eines Drit-
ten belastet, so erlischt
dieses Recht mit dem
Erwerb des Eigentums
durch den rechtmäßi-
gen und redlichen
Besitzer, es sei denn,
dass dieser in Anse-
hung dieses Rechtes
nicht redlich ist. § 367. (1) 1Der recht-
mäßige Besitzer einer
beweglichen körperli-
chen Sache, der von
einem Nichteigentü-
mer erworben hat, ist
im Zeitpunkt der Über-
gabe Eigentümer ge-
worden, wenn er bis
dahin redlich war und
beweist, dass er die
Sache
1. in einer öffentlichen
Versteigerung,
2. von einem Unter-
nehmer im gewöhnli-
chen Betrieb seines
Unternehmens oder
3. von jemandem, dem
sie der vorige Eigentü-
mer anvertraut hatte,
entgeltlich erworben
hat.
2Aufgrund des Verlusts
hat der vorige Eigen-
tümer Anspruch auf
Schadenersatz gegen
die dafür verantwortli-
chen Personen.
(2) …
(3) Für unbewegliche
Sachen sind § 1500
sowie § 71 Grund-
buchsgesetz zu beach-
ten. § 367. (1) 1Außerdem
wird der rechtmäßige
Besitzer einer bewegli-
chen körperlichen
Sache, der von einem
Nichteigentümer er-
worben hat, ist im
Zeitpunkt der Überga-
be Eigentümer gewor-
den, wenn er bis dahin
redlich war und be-
weist, dass er die Sache
1. in einer öffentlichen
Versteigerung,
2. von einem Unter-
nehmer im gewöhnli-
chen Betrieb seines
Unternehmens oder
3. von jemandem, dem
sie der vorige Eigentü-
mer anvertraut hatte,
entgeltlich erworben
hat.
2Aufgrund des Verlusts
hat der vorige Eigen-
tümer Anspruch auf
Schadenersatz gegen
die dafür verantwortli-
chen Personen.
(2) …
(3) Für unbewegliche
Sachen sind § 1500
sowie § 71 Grund-
buchsgesetz zu beach-
ten. Einwand 3: Gutgläubi-
ger Erwerb und dessen
Voraussetzungen;
keine Regelungen zur
Beweislast, weil allge-
meine Beweislastver-
teilung.
Einleitendes „Außer-
dem“ macht die Struk-
tur deutlich, indem es
klar stellt, dass es sich
um einen weiteren
Einwand des Beklagten
gegen den Herausga-
beanspruch des Klä-
gers handelt.
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Buch Austrian Law Journal, Band 2/2018"
Austrian Law Journal
Band 2/2018
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2018
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 94
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal