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Austrian Law Journal, Band 2/2018
Seite - 127 -
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Seite - 127 - in Austrian Law Journal, Band 2/2018

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ALJ 2018 Olaf Riss 127 Original Alternativvorschlag Bydlinski Alternativvorschlag Riss Struktur § 368. (1) 1Der Besitzer ist redlich, wenn er weder weiß noch ver- muten muss, dass die Sache nicht dem Ver- äußerer gehört. 2Beim Erwerb von einem Unternehmer im ge- wöhnlichen Betrieb seines Unternehmens genügt der gute Glaube an die Befugnis des Veräußerers, über die Sache zu verfügen. (2) Beweist der Eigen- tümer, dass der Besit- zer aus der Natur der Sache, aus ihrem auf- fällig geringen Preis, aus den ihm bekann- ten persönlichen Ei- genschaften seines Vormanns, aus dessen Unternehmen oder aus anderen Umständen einen gegründeten Verdacht hätte schöp- fen müssen, so hat der Besitzer die Sache dem Eigentümer zu überlas- sen. § 368. 1Der Besitzer ist redlich, wenn er weder weiß noch vermuten muss, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört. 2Beim Erwerb von einem Unterneh- mer im gewöhnlichen Betrieb seines Unter- nehmens genügt der gute Glaube an die Befugnis des Veräuße- rers, über die Sache im eigenen Namen zu verfügen. § 368. (1) 1Der Besitzer ist redlich, wenn er weder weiß noch ver- muten muss, dass die Sache nicht dem Ver- äußerer gehört. 2Beim Erwerb von einem Unternehmer im ge- wöhnlichen Betrieb seines Unternehmens genügt der gute Glaube an die Befugnis des Veräußerers, über die Sache im eigenen Na- men zu verfügen. (2) 1Die Sache ist dem Kläger zu überlassen herauszugeben, wenn er beweist, dass der Besitzer aus den Um- ständen des Erwerbs Verdacht hätte schöp- fen müssen und daher nicht redlich war. 2Solche Umstände sind insbesondere die Natur der Sache, ihr auffal- lend geringer Preis, die bekannten persönli- chen Eigenschaften des Vormannes oder des- sen Unternehmen. Fortsetzung Ein- wand 3: Definition der Tatbe- standsvoraussetzung Redlichkeit. Sonderregel der Be- weislast für diese eine Tatbestandsvorausset- zung des Einwands 3, weil abweichend von der allgemeinen Be- weislastregel.
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Austrian Law Journal Band 2/2018
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2018
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
94
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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