Seite - 127 - in Austrian Law Journal, Band 2/2018
Bild der Seite - 127 -
Text der Seite - 127 -
ALJ 2018 Olaf Riss 127
Original Alternativvorschlag
Bydlinski Alternativvorschlag
Riss Struktur
§ 368. (1) 1Der Besitzer
ist redlich, wenn er
weder weiß noch ver-
muten muss, dass die
Sache nicht dem Ver-
äußerer gehört. 2Beim
Erwerb von einem
Unternehmer im ge-
wöhnlichen Betrieb
seines Unternehmens
genügt der gute Glaube
an die Befugnis des
Veräußerers, über die
Sache zu verfügen.
(2) Beweist der Eigen-
tümer, dass der Besit-
zer aus der Natur der
Sache, aus ihrem auf-
fällig geringen Preis,
aus den ihm bekann-
ten persönlichen Ei-
genschaften seines
Vormanns, aus dessen
Unternehmen oder aus
anderen Umständen
einen gegründeten
Verdacht hätte schöp-
fen müssen, so hat der
Besitzer die Sache dem
Eigentümer zu überlas-
sen. § 368. 1Der Besitzer ist
redlich, wenn er weder
weiß noch vermuten
muss, dass die Sache
nicht dem Veräußerer
gehört. 2Beim Erwerb
von einem Unterneh-
mer im gewöhnlichen
Betrieb seines Unter-
nehmens genügt der
gute Glaube an die
Befugnis des Veräuße-
rers, über die Sache im
eigenen Namen zu
verfügen. § 368. (1) 1Der Besitzer
ist redlich, wenn er
weder weiß noch ver-
muten muss, dass die
Sache nicht dem Ver-
äußerer gehört. 2Beim
Erwerb von einem
Unternehmer im ge-
wöhnlichen Betrieb
seines Unternehmens
genügt der gute Glaube
an die Befugnis des
Veräußerers, über die
Sache im eigenen Na-
men zu verfügen.
(2) 1Die Sache ist dem
Kläger zu überlassen
herauszugeben, wenn
er beweist, dass der
Besitzer aus den Um-
ständen des Erwerbs
Verdacht hätte schöp-
fen müssen und daher
nicht redlich war.
2Solche Umstände sind
insbesondere die Natur
der Sache, ihr auffal-
lend geringer Preis, die
bekannten persönli-
chen Eigenschaften des
Vormannes oder des-
sen Unternehmen. Fortsetzung Ein-
wand 3:
Definition der Tatbe-
standsvoraussetzung
Redlichkeit.
Sonderregel der Be-
weislast für diese eine
Tatbestandsvorausset-
zung des Einwands 3,
weil abweichend von
der allgemeinen Be-
weislastregel.
zurück zum
Buch Austrian Law Journal, Band 2/2018"
Austrian Law Journal
Band 2/2018
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2018
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 94
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal