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ALJ 2018 Olaf Riss 131
Andere sehen in den „großzügigen elastischen Regelungen“ des ABGB einen seiner großen Vor-
zĂĽge.39
Wie dem auch sei: FĂĽr die hier verfolgte Modernisierung des ABGB stehen die Chancen auf Erfolg
unter diesem Aspekt wahrscheinlich gar nicht so schlecht, denn dieses Vorhaben kann wohl in
einer von politischen Tageskämpfen abgeschirmten Sphäre angegangen werden.40
2. Anzulegender MaĂźstab
Will man die sprachliche Verständlichkeit von Rechts-/Gesetzestexten (relativ) verbessern, muss
aber zumindest ĂĽber eine Vorgabe in der Aufgabenstellung Klarheit herrschen: FĂĽr wen soll der
Rechtstext verständlich sein? Zurecht hat Rainer41 dies als Grundsatzfrage bezeichnet,42 er war
aber auch vorsichtig genug, eine konkrete Antwort darauf schuldig zu bleiben. Zur Zeit der Re-
daktion des ABGB herrschte die Auffassung vor, der Gesetzestext mĂĽsse selbst fĂĽr Nichtjuristen
verständlich sein. Zeiller43 forderte, das Gesetz soll „nicht nur dem Rechtsgelehrten, sondern
auch dem gebildeteren Bürger [leichtverständlich] sein“. Noch etwas schwerer zu erfüllen war
der Anspruch Martinis,44 Gesetze „sollen kurz, leicht und faßlich geschrieben sein, wie die zehen
Gebothe des göttlichen Gesetzgebers. Alle Unterthanen haben nicht ein gleich gutes Gedächtnis,
gleiche Beurtheilungskraft“; demnach sollte also nicht nur der gebildetere Bürger, sondern jeder
Untertan45 – sei er auch mit unterdurchschnittlicher „Beurtheilungskraft“ ausgestattet – das Ge-
setz verstehen können.
Es überrascht nicht, dass angesichts der stetig zunehmenden Komplexität des Wirtschaftslebens
und damit einhergehend auch jener der Rechtsbeziehungen die Latte bei den BemĂĽhungen um
Verständlichkeit heutzutage wesentlich niedriger gelegt wird. Nach Schönherr46 ist Allgemeinver-
ständlichkeit zwar anzustreben; sie dürfe aber nicht zulasten der juristischen Präzision gehen.
Auch nach Öhlinger47 ist nicht die mangelnde Verständlichkeit für jedermann das Problem, son-
dern die mangelnde Verständlichkeit für den, der das Gesetz anzuwenden hat; denn Gesetze
hätten nicht primär die Funktion, Rechtskenntnisse zu verbreiten, sondern Regeln für das Ent-
scheidungsorgan im konkreten Konfliktfall bereitzustellen. Gesetze seien Texte, die primär für
Spezialisten geschrieben werden und fĂĽr diese brauchbar sein sollten.48
39 Gschnitzer, Ă–sterreichische Eigenart im ABGB, Ă–JZ 1954, 465 (insb 468); Mayr-Maly, Die Lebenskraft des ABGB,
NZ 1986, 265; Welser, JBl 2012, 207; P. Bydlinski, Legistik, Methode, Systematik und Sprache des ABGB, in Fischer-
Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer (Hrsg), ABGB 2011 (2008) 19 (20).
40 Vgl Ă–hlinger in Ă–hlinger, Recht und Sprache 28 mwH.
41 Vom Beruf unserer Zeit zur Kodifikation, in Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer (Hrsg), ABGB 2011 – Chan-
cen und Möglichkeiten einer Zivilrechtsreform (2008) 9 (17).
42 Ähnlich auch Öhlinger in Öhlinger, Recht und Sprache 30 ff, der die Verständlichkeit als einen relativen Begriff
bezeichnet, so dass sich stets die Frage stelle, für wen denn ein Rechtstext verständlich sein müsse.
43 Zeiller, Commentar I 25; auf diese Kommentarstelle weist auch P. Bydlinski in Rabl/Zöchling-Jud, Das neue Erb-
recht 19 hin.
44 Des Freiherrn von Martini allgemeines Recht der Staaten (1788) 34; vgl aber das etwa abweichende Zitat bei
Welser, JBl 2012, 208.
45 Ähnlich forderte Hermann Conring (De Origine Iuris Germanici [1643]) schon 1643 man solle „das Recht in einer
Sprache niederschreiben, die knapp, klar und vaterländisch ist. Diese Sprache nämlich ist dann endlich für dieje-
nigen verständlich, die nach diesem Recht leben sollen“; zitiert nach Schwintowski, NJW 2003, 634 FN 19.
46 Sprache und Recht (1985) 83; zust Ă–hlinger in Ă–hlinger, Recht und Sprache 33.
47 Ă–hlinger in Ă–hlinger, Recht und Sprache 30 ff.
48 Ă–hlinger in Ă–hlinger, Recht und Sprache 33.
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Buch Austrian Law Journal, Band 2/2018"
Austrian Law Journal
Band 2/2018
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2018
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 94
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal