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Austrian Law Journal, Band 2/2021
Seite - 173 -
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Seite - 173 - in Austrian Law Journal, Band 2/2021

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ALJ 2021 Redintegration 173 2. Zum Verhältnis zwischen Vertrauensschutz und Wahrung des Äquivalenzprinzips 164 präsentiert seine Lehre als sachgerechten Mittelweg zwischen Willens- und Erklärungstheorie, die den Vorzug aufweise, dem Äquivalenzprinzip gebührend Rechnung zu tragen. Letzteres wird im ABGB va durch die und den Wuchertatbestand gewahrt. Führt man sich die Rechtsfolgen dieser Institute vor Augen nämlich das Recht zur Vertragsanfechtung einerseits (§ 934 ABGB) und die Sanktion der relativen Nichtigkeit andererseits (§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB) , zeigt sich jedoch Folgendes: Nicht nur die Möglichkeiten, dem tatsächlichen Willen des Irrenden zum Durchbruch zu verhelfen oder das Vertrauen des anderen Teils auf das Geschäft zu schützen, schließen sich wechselseitig aus; auch zwischen der Wahrung des Äquivalenzprinzips und dem Vertrauensschutz des - -Relation. Der Gesetzgeber löst das Verhältnis folgendermaßen auf: Willigt jemand in einen Vertrag ein, bei dem der gemeine Wert der Gegenleistung zur Zeit des Abschlusses nicht einmal die Hälfte des Werts der eigenen Leistung beträgt,165 schlägt das durch: Der Verkürzte kann den Vertrag allein wegen der Äquivalenzstörung mit dinglicher166 - Wirkung anfechten (§ 934 ABGB); sofern er sich nicht aus freien Stücken und (!) in positiver Kenntnis des Wertmissverhältnisses zum nachteiligen Geschäft entschieden hat (§ 935 Fall 2 ABGB),167 bzw ein anderer Ausschlussgrund des § 935 ABGB vorliegt.168 Das Vertrauen des Verkürzenden auf das Geschäft wird so wie es vereinbart wurde nicht geschützt. Er kann den Vertrag jedoch aufrechterhalten, indem er bis zum gemeinen Wert der Gegenleistung aufzahlt (§ 934 Satz 2 ABGB).169 164 Privatautonomie 181. 165 Ausführlich zur Berechnung der Verkürzung: , Wert und Preis im Zivilrecht (2008) 43 ff; in ABGB4 (2018) § 934 Rz 28-81. 166 Dass die Laesionsanfechtung dinglich wirkt, entspricht mittlerweile gesicherter Rsp: s OGH 2 Ob 522/95 JBl 1998, 41 ( , der den Bruch mit der älteren Rsp aufzeigt und die dingliche Rückwirkung der 2 Ob 325/98b JBl 1999, 537 ( ); 7 Ob 251/02s JBl 2004, 252; 10 Ob 77/06f bbl 2007, 117. Für dingliche Rückwirkung der Anfechtung (in Abkehr von seiner ursprünglichen Ansicht) nunmehr auch in Rummel/Lukas ABGB4 (2018) § 934 Rz 111-116. 167 Ausführlich zu diesem umstrittenen Ausschlussgrund der Leasionsanfechtung zuletzt , Laesio enormis (2019) 147- 166; , Irrtum über den wahren Wert als Tatbestandsmerkmal der laesio enormis? JBl 2019, 65 (passim). Demgegenüber folgern Rsp (grundlegend OGH 1895/11315 JBl 1896, 256; aus jüngerer Zeit zB 3 Ob 520/94 SZ 68/152) und üL aus § 935 Fall 2 ABGB, dass die einen Irrtum des Verkürzten über den Wert (zumindest) einer der beiden Vertragsleistungen erfordere, wobei der Irrtum nicht nur in einer unrichtigen Vorstellung bestehen könne; es genüge, wenn der Verkürzte bei Vertragsschluss gar keine Wertvorstellung hatte ( , Die Stellung der laesio enormis im Vertragsrecht, JBl 1983, 410 [413 f, 417 f]; in KBB6 § 934 ABGB Rz 2; , Wert 52; , Ist die Regelung der Glücksverträge im ABGB noch zeitgemäß? In FS 200 Jahre ABGB II [2011] 1291 [1299]; uva; gegen die üL vor bereits , JBl 1998, 46; in Rummel/Lukas ABGB4 § 934 Rz 115). 168 Näher zu diesen in Rummel/Lukas ABGB4 § 935 Rz 16-29; zum Ausschluss der Anfechtung von Vergleichen wegen (§ 1368 ABGB) bereits oben Pkt II.B. 169 Näher zu dieser Aufzahlungsbefugnis des Verkürzenden: in Rummel/Lukas, ABGB4 § 934 Rz 94-110
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Austrian Law Journal Band 2/2021
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2021
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Ort
Graz
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
48
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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