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Austrian Law Journal, Band 3/2017
Seite - 192 -
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ALJ 3/2017 Bitcoin-Miner als Prosumer: Eine Frage staatlicher Regulierung? 192 Block gespeichert und dieser an die vorangegangenen Blöcke angefügt wurde. Die Übertra- gungsvorgänge werden lückenlos in einzelnen Blöcken dokumentiert, die – wie bei einer Perlen- kette – aneinandergereiht sind. Diese aneinandergereihten Blöcke ergeben die Blockchain.22 Etwa alle zehn Minuten wird ein Block geschaffen,23 der jene Transaktionen beinhaltet, die seit der Schaffung des vorangegangenen Blocks stattgefunden haben und validiert wurden. Die in den Blöcken dokumentierten Transaktionen ähneln den Buchungen auf Konten im Rahmen der Buchführung,24 weshalb die Blockchain mit einem Kontenbuch vergleichbar ist. Die verbuchten Transaktionen setzen deren Validierung voraus. In der Blockchain übernimmt dies keine zentrale Instanz, wie etwa eine Bank oder ein anderer Finanzintermediär, sondern Personen, die mit ihren Rechnern am Bitcoin-Netzwerk teilnehmen. Bei den teilnehmenden Rechnern handelt es sich um Knotenpunkte innerhalb des Netzwerks, sog „Nodes“. Im techni- schen Sinn sind alle Nodes „gleichwertig“. Weil sie die Transaktionen validieren und das System gemeinsam – ohne Mittelsmänner25 – am Leben erhalten, spricht man von einem sog Peer-to- Peer-Netzwerk. Die Blockchain, wie sie Bitcoin zugrunde liegt, gilt26 daher als hierarchielos.27 Da die Blockchain auf allen Nodes in der gleichen Form „läuft“, können die Nodes sämtliche Transaktionen innerhalb des Netzwerkes prüfen, speichern und nachverfolgen.28 Bei den Nodes ist zwischen „Full Nodes“ und „Lightweight Nodes“ zu unterscheiden. Full Nodes laden die gesam- te Blockchain herunter29 und prüfen alle Vorgänge in der Blockchain – vor allem die ausstehen- den Transaktionen.30 Lightweight Nodes laden hingegen eine reduzierte Version der Blockchain herunter und nehmen am Netzwerk teil, indem sie die Validierungen durch die Full Nodes aner- kennen. Wesentlich ist, dass sämtliche Leistungen im Netzwerk ohne unmittelbaren Arbeitsein- satz von Menschen erbracht werden. Die Rechner arbeiten automatisiert auf Basis des vom Bit- coin-Protokoll festgelegten Standards und der Algorithmen. Jeder Node in der Blockchain trägt zur Aufrechterhaltung des Systems bei.31 Jeder Node besitzt eine tagesaktuelle Kopie der Blockchain, die für alle dasselbe Aussehen und denselben Inhalt hat. Dies macht aus der Blockchain ein digitales Register (Kontenbuch), das von allen Rechnern des Netzwerks distribuiert verwaltet wird. Insofern sind die Vorgänge im Netz- 22 ZB Tapscott/Tapscott, Blockchain Revolution 7; Leloup, Blockchain 17, 36; Rodriguez, La Révolution Blockchain 124. 23 Dazu später unter Pkt II.B. 24 So wird in einem Block die einzelne Transaktion als die Übertragung von x Bitcoin von einer bestimmten Adresse auf eine andere verbucht. 25 Durch den Entfall der Finanzintermediäre sollen die Transaktionskosten sinken. Außerdem soll die Sicherheit steigen, weil nicht einem/er (unbeteiligten) Dritten vertraut werden muss, sondern sämtliche TeilnehmerInnen als eine Art Schicksalsgemeinschaft durch ihr gemeinsames Vorgehen einander wechselseitig Vertrauen schen- ken; zur Rolle des Vertrauens in der Finanzwirtschaft ausführlich Christopher, The Bridging Model: Exploring the Roles of Trust and Enforcement in Banking, Bitcoin, and the Blockchain, Nevada Law Journal 2016, Vol 17(1), 139. 26 Ob nicht der Programmcode und die Gruppe jener NutzerInnen des Netzwerks, die diesen vorrangig verändern, doch eine Art Hierarchie und teilweise Zentralisierung schaffen, soll hier nicht vertieft werden. 27 Nakamoto, Bitcoin 4. 28 Bhaskar/Lee Kuo Chuen in Lee Kuo Chuen (Hrsg), Handbook of Digital Currency: Bitcoin Innovation, Financial Instru- ments and Big Data (2015) 46 f. 29 Die Blockchain ist derzeit ca 125 Gigabyte groß (Blockchain Size https://blockchain.info/de/charts/blocks-size [abgefragt am 1. 2. 2018]). 30 Dies erfolgt auf Basis der sog „Konsensregeln“, die das Kernstück der Software bilden. Sie besagen etwa, dass jeder Block nur eine bestimmte, begrenzte Anzahl an Bitcoin erschaffen darf, dass nur solche Transaktionen durchgeführt werden dürfen, die korrekt signiert sind, dass Transaktionen das korrekte Datenformat haben müssen und dass derselbe Betrag nicht zweimal übertragen werden darf (sog „Double Spending“; Bitcoin Wiki, Full Node v 12. 7. 2017 https://en.bitcoin.it/wiki/Full_node [abgefragt am 1. 2. 2018]). 31 Leloup, Blockchain 42.
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Austrian Law Journal Band 3/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
3/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
66
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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