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ALJ 3/2017 Bitcoin-Miner als Prosumer: Eine Frage staatlicher Regulierung? 194
B. Der Mining-Prozess
Transaktionen zu validieren, zu dokumentieren und somit Blöcke zu generieren, übernehmen die
sog „Miner“40 durch ihre Rechner.41 Die Miner bringen mit Spezialhardware erhöhte Rechenleis-
tung (sog „CPU-Leistung“42) ein. Dadurch beteiligen sie sich automatisiert an der Blockerstellung,
was Mining genannt wird.43 Die Nodes stellen Berechnungen nach dem Prinzip von Versuch und
Irrtum (engl: trial and error) an, um eine Art kryptographisches Rätsel zu lösen.44 Diese Tätigkeit
wird „Proof of Work“ genannt. 45
Beim Proof of Work versucht jeder einzelne Miner, den Block durch Errechnung des richtigen
Hashwerts zu erlangen und so die Transaktionen zu validieren. Die Community spricht von „Fin-
den“ des Hashwerts, weil die Errechnung auf Basis von Versuch und Irrtum erfolgt.46 Die Ermitt-
lung dieses Hashwertes beruht auf einer (automatisierten) Rechen- und nicht auf einer Denk-
oder Geschicklichkeitsleistung. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass jener Miner, der letzt-
endlich die Transaktion bestätigt, die unmittelbar an der Transaktion Beteiligten nicht kennt und
so als neutral gilt.47 Die Errechnung des korrekten Hashwerts ist jedoch noch keine Garantie fĂĽr
erfolgreiches Mining: Die Software beinhaltet zusätzlich ein Zufallsprinzip. Welchem der erfolgrei-
chen Rätsellöser bei gleichzeitiger Berechnung von Blöcken die Belohnung zugeschrieben wird,
entscheidet der Zufall.48
Das Programm ist auĂźerdem so gestaltet, dass ein Lernen ĂĽber eine Memory-Funktion bei einmal
erfolgreichem Mining ausgeschlossen ist. DarĂĽber hinaus wird der Schwierigkeitsgrad der fĂĽr die
Ermittlung des Hashwerts erforderlichen Rechenleistung (Difficulty) alle 2.016 Blöcke – das ent-
spricht etwa 14 Tagen – (automatisch) angepasst,49 um die „Währung“ Bitcoin zu stabilisieren.
Dies führt zu einer Blockerstellung in rund zehn Minuten-Abständen. Obwohl alle Miner Rechen-
leistung zur VerfĂĽgung stellen und damit an der Validierung der Netzwerk-Transaktionen mitwir-
ken, erstellt nur ein Miner jenen Block, in dem Transaktionen der letzten zehn Minuten verbucht
werden.50
40 Da der Begriff „Miner“ (deutsch: MinenarbeiterIn) aus dem Englischen stammt, wird er in diesem Beitrag nicht
vergeschlechtlicht. Diese Schreibweise umfasst dennoch sowohl weibliche als auch männliche Personen.
41 FĂĽr eine Ăśbersicht siehe Hileman/Rauchs, Global Cryptocurrency Benchmarking Study, University of Cambridge
(2017) 86 ff.
42 CPU steht für „Central Processing Unit“ und bedeutet zentrale Recheneinheit.
43 Tapscott/Tapscott, Blockchain Revolution 30 ff; Leloup, Blockchain 34 ff.
44 Leloup, Blockchain 42; Rodriguez, La Révolution Blockchain 130.
45 Bhaskar/Lee Kuo Chuen in Lee Kuo Chuen 47.
46 Ein Hashwert ist ein alphanumerischer kryptographischer Wert, der die Identität eines Bitcoin bezeugt. Er wird
durch Algorithmen generiert, die den Typen SHA-256 und RIPEMD-160 entsprechen. FĂĽr die Generierung eines
Blockes werden doppelte SHA-256-Funktionen verwendet. FĂĽr die Erzeugung von Bitcoin-Adressen (also der
kryptographischen SchlĂĽssel) werden Hashfunktionen in der Form SHA-256 und RIPEMD-160 verwendet (Leloup,
Blockchain 41; siehe auch Tapscott/Tapscott, Blockchain Revolution 32 f; Diedrich, Ethereum 106).
47 Bhaskar/Lee Kuo Chuen in Lee Kuo Chuen 47.
48 Die Entscheidung, welchem der erfolgreichen Miner bei zufällig gleichzeitiger Berechnung von Blöcken die Be-
lohnung zugeschrieben werden kann, wird zufällig bestimmt: gültig – und damit mit einem Gewinn verbunden –
ist immer jene Transaktion, die Teil der längsten Blockchain wird (Bhaskar/Lee Kuo Chuen in Lee Kuo Chuen 51).
Um mit entsprechender Sicherheit von einer gĂĽltigen Transaktion oder einer entsprechenden Ausfolgung des
Gewinns ausgehen zu können, müssen sich daher an den validierten Block einige weitere Blöcke angehängt
haben.
49 Leloup, Blockchain 41; siehe auch Huckle/White, Future Internet 2016, 52.
50 Leloup und Rodriguez bezeichnen das Mining als einen Vorgang, der nach dem Prinzip „The winner takes all“
funktioniert (Leloup, Blockchain 41; Rodriguez, La Révolution Blockchain 133; siehe auch Huckle/White, Future In-
ternet 2016, 51).
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Austrian Law Journal
Band 3/2017
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 3/2017
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 66
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal