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Austrian Law Journal, Band 3/2017
Seite - 194 -
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ALJ 3/2017 Bitcoin-Miner als Prosumer: Eine Frage staatlicher Regulierung? 194 B. Der Mining-Prozess Transaktionen zu validieren, zu dokumentieren und somit Blöcke zu generieren, übernehmen die sog „Miner“40 durch ihre Rechner.41 Die Miner bringen mit Spezialhardware erhöhte Rechenleis- tung (sog „CPU-Leistung“42) ein. Dadurch beteiligen sie sich automatisiert an der Blockerstellung, was Mining genannt wird.43 Die Nodes stellen Berechnungen nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum (engl: trial and error) an, um eine Art kryptographisches Rätsel zu lösen.44 Diese Tätigkeit wird „Proof of Work“ genannt. 45 Beim Proof of Work versucht jeder einzelne Miner, den Block durch Errechnung des richtigen Hashwerts zu erlangen und so die Transaktionen zu validieren. Die Community spricht von „Fin- den“ des Hashwerts, weil die Errechnung auf Basis von Versuch und Irrtum erfolgt.46 Die Ermitt- lung dieses Hashwertes beruht auf einer (automatisierten) Rechen- und nicht auf einer Denk- oder Geschicklichkeitsleistung. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass jener Miner, der letzt- endlich die Transaktion bestätigt, die unmittelbar an der Transaktion Beteiligten nicht kennt und so als neutral gilt.47 Die Errechnung des korrekten Hashwerts ist jedoch noch keine Garantie für erfolgreiches Mining: Die Software beinhaltet zusätzlich ein Zufallsprinzip. Welchem der erfolgrei- chen Rätsellöser bei gleichzeitiger Berechnung von Blöcken die Belohnung zugeschrieben wird, entscheidet der Zufall.48 Das Programm ist außerdem so gestaltet, dass ein Lernen über eine Memory-Funktion bei einmal erfolgreichem Mining ausgeschlossen ist. Darüber hinaus wird der Schwierigkeitsgrad der für die Ermittlung des Hashwerts erforderlichen Rechenleistung (Difficulty) alle 2.016 Blöcke – das ent- spricht etwa 14 Tagen – (automatisch) angepasst,49 um die „Währung“ Bitcoin zu stabilisieren. Dies führt zu einer Blockerstellung in rund zehn Minuten-Abständen. Obwohl alle Miner Rechen- leistung zur Verfügung stellen und damit an der Validierung der Netzwerk-Transaktionen mitwir- ken, erstellt nur ein Miner jenen Block, in dem Transaktionen der letzten zehn Minuten verbucht werden.50 40 Da der Begriff „Miner“ (deutsch: MinenarbeiterIn) aus dem Englischen stammt, wird er in diesem Beitrag nicht vergeschlechtlicht. Diese Schreibweise umfasst dennoch sowohl weibliche als auch männliche Personen. 41 Für eine Übersicht siehe Hileman/Rauchs, Global Cryptocurrency Benchmarking Study, University of Cambridge (2017) 86 ff. 42 CPU steht für „Central Processing Unit“ und bedeutet zentrale Recheneinheit. 43 Tapscott/Tapscott, Blockchain Revolution 30 ff; Leloup, Blockchain 34 ff. 44 Leloup, Blockchain 42; Rodriguez, La Révolution Blockchain 130. 45 Bhaskar/Lee Kuo Chuen in Lee Kuo Chuen 47. 46 Ein Hashwert ist ein alphanumerischer kryptographischer Wert, der die Identität eines Bitcoin bezeugt. Er wird durch Algorithmen generiert, die den Typen SHA-256 und RIPEMD-160 entsprechen. Für die Generierung eines Blockes werden doppelte SHA-256-Funktionen verwendet. Für die Erzeugung von Bitcoin-Adressen (also der kryptographischen Schlüssel) werden Hashfunktionen in der Form SHA-256 und RIPEMD-160 verwendet (Leloup, Blockchain 41; siehe auch Tapscott/Tapscott, Blockchain Revolution 32 f; Diedrich, Ethereum 106). 47 Bhaskar/Lee Kuo Chuen in Lee Kuo Chuen 47. 48 Die Entscheidung, welchem der erfolgreichen Miner bei zufällig gleichzeitiger Berechnung von Blöcken die Be- lohnung zugeschrieben werden kann, wird zufällig bestimmt: gültig – und damit mit einem Gewinn verbunden – ist immer jene Transaktion, die Teil der längsten Blockchain wird (Bhaskar/Lee Kuo Chuen in Lee Kuo Chuen 51). Um mit entsprechender Sicherheit von einer gültigen Transaktion oder einer entsprechenden Ausfolgung des Gewinns ausgehen zu können, müssen sich daher an den validierten Block einige weitere Blöcke angehängt haben. 49 Leloup, Blockchain 41; siehe auch Huckle/White, Future Internet 2016, 52. 50 Leloup und Rodriguez bezeichnen das Mining als einen Vorgang, der nach dem Prinzip „The winner takes all“ funktioniert (Leloup, Blockchain 41; Rodriguez, La Révolution Blockchain 133; siehe auch Huckle/White, Future In- ternet 2016, 51).
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Austrian Law Journal Band 3/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
3/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
66
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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