Seite - 39 - in Anton Kuh - Biographie
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gewonnen … . Das Ölgemälde ›Operation einer Schußwunde‹ … . im
Vordergrunde unsere braven Soldaten … . in dieser flüchtigen Über-
sicht … . ein Ruhmestitel unserer Kriegsmaler … . Aufmachung … .
kennzeichnen den ehrlich-künstlerischen Zug, der durch alle Säle geht«
–
mit dem Fazit: »Zumachen!«120
Anton Kuh verbringt den Ersten Weltkrieg im Hinterland. Nach gut
drei Monaten Dienst in einer Ersatz-Kompanie Ende Oktober 1915 für
»waffenunfähig« erklärt, bleibt ihm der Schimpf des Armeeliteraten-
tums, dem im Rahmen des Kriegspressequartiers die – bis auf wenige
Ausnahmen auch willfährig erfüllte
– Aufgabe zugedacht ist, den Seelen-
aufschwung und die »Moral« jener im Felde wie auch an der »Heimat-
front« in Lyrik und Prosa zu befördern, erspart. Minutiös nimmt sich
Kuh der ganz banalen Schrecken des Hinterlands an: der erstickenden
Dumpfheit eines militarisierten Alltags, der Unbarmherzigkeit von
Militärärzten, die bei Assentierungen Krüppel für diensttauglich erklä-
ren, der materiellen Not, der Verelendung, des Hungers, der Verzweif-
lung, der Brutalisierung. Vom allgemeinen Begeisterungstaumel der
»großen Zeit« keine Spur, dennoch finden sich vereinzelt Arbeiten,
die – ganz auf der Linie des »Prager Tagblatts« – Konzessionen an die
Ressentiments gegenüber den Kriegsgegnern erkennen lassen.121
Er schildert unter den Rubriken »Kleine Chronik«, »Vom Tage« und
»Notizen« die Atmosphäre in der vom Krieg gebeutelten Reichshaupt-
und Residenzstadt, glossiert die zunehmend prekäre Versorgungslage,
die behördlich verfügten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens
und Treibens: Zu Silvester 1915 etwa werden die Wiener unter Hinweis
auf den »Ernst der Kriegszeit«, daran erinnert, »daß viele Familien in
Trauer, viele in banger Sorge um ihre im Felde stehenden, verwundeten,
gefangenen oder vermißten Angehörigen sind. Dieser Hinweis wird für
jeden, der Gemüt und Gesittung besitzt, wohl an sich genügen, um zu
vermeiden, daß Kränkungen durch taktlosen Silvesterlärm und Silvester-
ulk erfolgen. Überdies sind solche Ausschreitungen behördlich verboten
und die Wache hat den Auftrag, rücksichtsvoll, aber nötigenfalls auch
strenge vorzugehen.«122 Aufgrund der »kriegsbedingt« ohnehin prekä-
ren Versorgungssituation und überdies rückgängigen Kohlelieferungen
werden behördlicherseits am 16. Dezember 1916 drastische Sparmaß-
nahmen verfügt: Nicht nur haben Gewerbebetriebe (ausgenommen
Lebensmittelhändler) spätestens um 19 Uhr zu schließen und wird die
Außenbeleuchtung von Vergnügungsetablissements, Gasthäusern und
Geschäftslokalen verboten, auch die Sperrstunde wird für Gasthäuser
auf 23 und für Kaffeehäuser auf 24 Uhr festgesetzt und per 12. Feber
1917 vorverlegt auf 22 resp. 23 Uhr.123
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