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Anton Kuh - Biographie
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209 Kraus ist nicht anwesend, er läßt sich durch seinen Rechtsanwalt Oskar Samek vertreten. Kuh erscheint in Begleitung seines Anwalts Friedrich Schnepp, übernimmt aber seine Verteidigung weitgehend selbst, nicht winkeladvokatorisch, sondern geradeheraus. Er nützt das Forum des Verhandlungssaals, um seine Angriffe fortzusetzen, ohne Rücksicht auf den Prozeßausgang. Allgemeine Heiterkeit im Auditorium bei der Verlesung des »Preis- ausschreibens« durch Richter Höflmayr: »Wen die Natur mit einem auffälligen Namen bedacht hat, den hat sie zum Menschenkenner aus- erkoren: denn der Witz der Mitschüler, Kollegen, Einsender und son- stiger sarkastischer Zeitgenossen, der sich an diesem Namen reibt, läßt ihn frühzeitiger als andere die menschliche Idiotie durchschauen. So hat Endesgefertigter schon vor Jahren einen Preis für jenen ausgesetzt, der imstande wäre, einen unbanalen, originellen, noch nicht dagewesenen Namenswitz über ihn zu machen, respektive einen, den der unglück- liche Namensträger nicht schon selbst über sich gemacht hätte. Aus- drücklich verboten waren in den näheren Bestimmungen dieses Preis- ausschreibens die Wendungen: ›Herr Kuh  – Sie sind ein Ochs!‹  – ›Er schreibt Kuh-Mist.‹  – ›Das geht auf keine Kuh-Haut.‹  – ›Quod licet Jovi, non licet bovi‹ (von mir längst umgedreht).  – ›Kuh macht muh‹ usw. Nun erfahre ich, daß ein Vortragsaffe diesem Verbot zum Trotz einen vorsichtigerweise von mir selbst gemachten Witz, den ihm, wie viele andere meiner Späße, der Kaffeehaustratsch eingehändigt hat, öffentlich nachspricht, indem er mich einen Cowboy, sprich Kuhbuben nennt. Das bringt mich auf den Gedanken, das frühere Preisausschreiben zu erneuern. Der Gewinner erhält ein Exemplar meiner in Vorbereitung befindlichen Broschüre: ›Itzig oder Jesus?‹.« Kuh auf die Frage des Richters, ob er diesen Artikel veranlaßt habe: »Ja, aber ich möchte dazu etwas bemerken. Ich bedaure nämlich, durch den Umstand, daß Karl Kraus den Ausdruck ›Vortragsaffe‹ als Schmä- hung und nicht als Ehrenbeleidigung qualifiziert hat, mir sonach nicht die Möglichkeit geboten hat, den Wahrheitsbeweis darüber zu führen, ob er in der Tat ein ›Vortragsaffe‹ ist, bestreiten zu müssen, daß ich ihn gemeint habe.« Kraus’ Anwalt springt erregt auf, fordert lautstark, diese Bemerkung zu protokollieren, und verlangt die Ausdehnung der An- klage auf ebendiese Äußerung. Kuh: »Ich will damit gesagt haben, daß ich, nachdem mich Karl Kraus durch die Schmähungsklage um die Mög- lichkeit einer Beweisführung bringen will, selbstverständlich den mir nunmehr offenstehenden Weg vorziehe, indem ich sage, daß ich damit ihn nicht gemeint habe. Das bezieht sich aber nicht allein auf das Wort ›Vortragsaffe‹, sondern prinzipiell auf jede von mir etwa gebrauchte
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Anton Kuh Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Anton Kuh
Untertitel
Biographie
Autor
Walter Schübler
Verlag
Wallstein Verlag
Ort
Göttingen
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8353-3189-1
Abmessungen
13.8 x 22.2 cm
Seiten
576
Kategorie
Biographien
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