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Anton Kuh - Biographie
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220 gewinn von 157 Schilling aus der Stegreif-Rede »Österreich und der Goldfüllfederkönig« vom 19. November 1928, und Samek überweist 1 Schilling 24 Groschen Vollzugsgebühr an das Exekutionsgericht Wien, das ihm allerdings »Nichtvollzug der Exekution mangels pfändbarer Gegenstände« beschieden hatte. Daß Samek nach drei Jahren das Ersatzkostenverfahren nach dem »Affen«-Prozeß wieder aufnimmt, könnte mit Kuhs dreistem Spott in der Causa »Das Geheimnis hinter dem roten Vorhang« resp. »Knobel- Penez oder Bier?« zu tun haben. Jedenfalls ersucht Samek seinen Ber- liner Kollegen Willy Katz  – Kuh lebt seit Mitte 1926 in Berlin  – am 6. Feber 1932, wegen der noch offenen Forderung (inklusive aufge- laufener Zinsen und Spesen) in Höhe von 458 Schilling 79 Groschen (nebst 8 Prozent Zinsen seit dem 8.12.1927) beim Amtsgericht Berlin- Mitte Klage einzureichen. Wieder läßt Kuh keine Finte aus, sich der Zahlung resp. Pfändung zu entziehen  – so läßt er etwa die Verträge seiner Berliner Auftritte auf den Namen von Strohmännern ausstel- len  –, und wieder einmal versichert sich Kraus einiger »Vertrauens- leute« (unter anderem Rolf Nürnbergs), wie es in einem Brief Katz’ an Samek vom 31. Oktober 1932 heißt, um die finanziellen Verhältnisse Kuhs auszuspähen. Zwar ist in der »Vossischen Zeitung«25 vom 31. Oktober 1932 in einer Besprechung von Kuhs Matinee über den Prozeß Caro – Petschek von der Pfändung der Einnahmen die Rede (und Kuh thematisierte in seinem ausverkauften Vortrag auch, daß Karl Kraus seine Einnahme bis zu dreihundert und einigen Mark hatte pfänden lassen), und Katz hatte gegen Eugen Robert, den Direktor des Deutschen Künstlertheaters, auch eine Vorpfändung angestrengt, mußte sich allerdings von diesem sagen lassen, daß Kuh keinerlei Forderungen an ihn habe. Der Vortrag Kuhs vom 30. Oktober sei nicht mit ihm, sondern mit einem anderen Veran- stalter abgeschlossen. Er könne daher von der Pfändungsbenachrichti- gung keine Kenntnis nehmen. Da Kuh den Vertrag nicht in seinem Namen abgeschlossen hat, sondern auf den des mit ihm befreundeten Konzertagenten Hugo Bryck, ist für Samek der (strafbare) Tatbestand der »Exekutionsvereitelung« erfüllt.26 Katz erwägt, eine Anfechtungsklage gegen Bryck auf Rück- erstattung des Betrages wegen absichtlicher Gläubigerbenachteiligung zu erheben. Samek schlägt hingegen vor, zunächst einmal einen für November angekündigten Vortrag Kuhs abzuwarten und dann einen neuerlichen Pfändungsversuch zu unternehmen. Nach einem Fehl- schlag könne man immer noch einen Anfechtungsversuch gegen Bryck unternehmen.
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Anton Kuh Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Anton Kuh
Untertitel
Biographie
Autor
Walter Schübler
Verlag
Wallstein Verlag
Ort
Göttingen
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8353-3189-1
Abmessungen
13.8 x 22.2 cm
Seiten
576
Kategorie
Biographien
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