Seite - 220 - in Anton Kuh - Biographie
Bild der Seite - 220 -
Text der Seite - 220 -
220
gewinn von 157 Schilling aus der Stegreif-Rede »Österreich und der
Goldfüllfederkönig« vom 19. November 1928, und Samek überweist
1 Schilling 24 Groschen Vollzugsgebühr an das Exekutionsgericht Wien,
das ihm allerdings »Nichtvollzug der Exekution mangels pfändbarer
Gegenstände« beschieden hatte.
Daß Samek nach drei Jahren das Ersatzkostenverfahren nach dem
»Affen«-Prozeß wieder aufnimmt, könnte mit Kuhs dreistem Spott in
der Causa »Das Geheimnis hinter dem roten Vorhang« resp. »Knobel-
Penez oder Bier?« zu tun haben. Jedenfalls ersucht Samek seinen Ber-
liner Kollegen Willy Katz – Kuh lebt seit Mitte 1926 in Berlin – am
6. Feber 1932, wegen der noch offenen Forderung (inklusive aufge-
laufener Zinsen und Spesen) in Höhe von 458 Schilling 79 Groschen
(nebst 8 Prozent Zinsen seit dem 8.12.1927) beim Amtsgericht Berlin-
Mitte Klage einzureichen. Wieder läßt Kuh keine Finte aus, sich der
Zahlung resp. Pfändung zu entziehen – so läßt er etwa die Verträge
seiner Berliner Auftritte auf den Namen von Strohmännern ausstel-
len –, und wieder einmal versichert sich Kraus einiger »Vertrauens-
leute« (unter anderem Rolf Nürnbergs), wie es in einem Brief Katz’ an
Samek vom 31. Oktober 1932 heißt, um die finanziellen Verhältnisse
Kuhs auszuspähen.
Zwar ist in der »Vossischen Zeitung«25 vom 31. Oktober 1932 in einer
Besprechung von Kuhs Matinee über den Prozeß Caro – Petschek von
der Pfändung der Einnahmen die Rede (und Kuh thematisierte in seinem
ausverkauften Vortrag auch, daß Karl Kraus seine Einnahme bis zu
dreihundert und einigen Mark hatte pfänden lassen), und Katz hatte
gegen Eugen Robert, den Direktor des Deutschen Künstlertheaters, auch
eine Vorpfändung angestrengt, mußte sich allerdings von diesem sagen
lassen, daß Kuh keinerlei Forderungen an ihn habe. Der Vortrag Kuhs
vom 30. Oktober sei nicht mit ihm, sondern mit einem anderen Veran-
stalter abgeschlossen. Er könne daher von der Pfändungsbenachrichti-
gung keine Kenntnis nehmen.
Da Kuh den Vertrag nicht in seinem Namen abgeschlossen hat,
sondern auf den des mit ihm befreundeten Konzertagenten Hugo Bryck,
ist für Samek der (strafbare) Tatbestand der »Exekutionsvereitelung«
erfüllt.26 Katz erwägt, eine Anfechtungsklage gegen Bryck auf Rück-
erstattung des Betrages wegen absichtlicher Gläubigerbenachteiligung
zu erheben. Samek schlägt hingegen vor, zunächst einmal einen für
November angekündigten Vortrag Kuhs abzuwarten und dann einen
neuerlichen Pfändungsversuch zu unternehmen. Nach einem Fehl-
schlag könne man immer noch einen Anfechtungsversuch gegen Bryck
unternehmen.
zurück zum
Buch Anton Kuh - Biographie"
Anton Kuh
Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Anton Kuh
- Untertitel
- Biographie
- Autor
- Walter Schübler
- Verlag
- Wallstein Verlag
- Ort
- Göttingen
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8353-3189-1
- Abmessungen
- 13.8 x 22.2 cm
- Seiten
- 576
- Kategorie
- Biographien