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Anton Kuh - Biographie
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272 Lebhaft debattiert wird in der Wiener Tagespresse auch die von der  Bundesregierung betriebene Rechtsangleichung Österreichs an das Deut sche Reich. Zwei der meistdiskutierten Punkte: Soll die Todes- strafe und ein Tatbestand »Hochverrat«* eingeführt werden?  – Kuh dazu: »Die ›Strafrechtsangleichung‹ Österreichs an Deutschland  – über das Kapitel ist manches zu sagen  – wirft ihren Schatten voraus: eine der schönsten und selbstverständlichsten Traditionen unseres neuen Staats- wesens war bisher eine Lücke in der Rechtspflege: nämlich das Fehlen von Hochverratsverfolgungen. / Nun erfahre ich, daß man dem Ober- sten Wolff, dem allzeit kaisertreuen, wegen Hochverrats den Prozeß machen will. Man wird mir kaum nachsagen, daß ich’s politisch mit ihm halte. Aber was das inkriminierte Delikt betrifft  – reichen Sie mir die Hand, Herr Oberst, ich begeh’ es mit jedem Atemzug! Wie lange ist es her, daß der Abgeordnete Pernerstorfer im Reichsrat unter schallen- der Heiterkeit des Hauses den Ausspruch prägte: ›Wer ein guter Öster- reicher ist, der ist mindestens einmal in seinem Leben ein Hochverräter gewesen‹? Alt-Österreich lachte zu dem Satz; Neu-Österreich ist stren- ger. Es leistet sich, wie in allem, um so mehr Gesetzesprotzerei, je weni- ger es Staat ist. Wir gehen rigorosen Zeiten entgegen. Und es wird nicht lange dauern, daß man einen neuen Franz Stelzhamer, der den Vers zu dichten wagte: / Ein Österreicher bin i / Aus’m Österreicher Land / * Juristische Grundlage der vor dem Leipziger Reichsgericht gegen Personen, die unter der Anklage »Verbreitung revolutionärer Schriften« stehen, ge- führten Prozesse sind die Hochverratsparagraphen des Strafgesetzbuchs. Dabei wird der Tatbestand »Vorbereitung zum Hochverrat« so weit ge- dehnt, daß ihn das Gericht schon in der Äußerung und Verbreitung radikaler gesellschafts- und staatskritischer Ansichten in Wort und Schrift erfüllt sieht (»literarische Form der Aufreizung«). Eine massive Beschneidung der per Verfassung verbürgten Rede- und Meinungsfreiheit. Der achtunddreißig- jährige Schriftsteller, Rezitator und ehemalige Schauspieler Josef (»Rolf«) Gärtner wird am 21. Juli 1925 vom Leipziger Reichsgericht zu fünfzehn Monaten Gefängnis und hundert Mark Geldstrafe verurteilt, weil das Ge- richt den Tatbestand des »literarischen Hochverrates« erfüllt sieht. Gärtner habe am 7. November 1924 bei einer von Stuttgarter KPD-Organisationen veranstalteten »›revolutionären Gedenkfeier zum siebenten Jahrestage der russischen Revolution und zum zehnjährigen Gründungstage der Kommu- nistischen Partei in Stuttgart‹ durch Rezitationen einer revolutionären, zum bewaffneten Aufruhr wider den bürgerlichen Gegenwartsstaat aufrufenden Dichtung von Walter Steinbach sowie einer Huldigung an den toten Lenin und schließlich durch die szenische Leitung entsprechender dramatischer Darbietungen den Umsturzwillen der Festteilnehmer herbeizuführen« geholfen (Vossische Zeitung, Nr. 342, 22.7.1925, 1. Beil. [S. 1]).
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Anton Kuh Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Anton Kuh
Untertitel
Biographie
Autor
Walter Schübler
Verlag
Wallstein Verlag
Ort
Göttingen
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8353-3189-1
Abmessungen
13.8 x 22.2 cm
Seiten
576
Kategorie
Biographien
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