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252.4
Ausgewählte Merkmale zur Beschreibung der Use-Cases
Tab. 2.5 Ausprägungen der Szenerie von Merkmal D
Ausprägung Beschreibung
Gelände
(offroad) keine genormten oder bekannten Strukturen, wie Fahrstreifen oder sonstige
Kennzeichnungen
keine erkennbare Verkehrsregelung
nicht für das Befahren befestigt
Wirtschafts-
weg Feldwege, Waldwege und Ähnliches
oft nur minimal befestigte Fahrbahn
öffentlich zugänglich
festgelegte Regeln für Straßenverkehr gelten
Parkplatz bzw.
Parkhaus explizit für das Parken von Fahrzeugen ausgelegt und beschildert
nicht immer Fahrstreifenmarkierungen, sondern stattdessen genormte
Markierung der Verkehrsfläche für das geordnete Abstellen der Fahrzeuge
im urbanen Raum: Parkhäuser mit mehreren Ebenen und teils schmale
Auffahrtsrampen und wenig Rangierfreiraum
festgelegte Regeln für Straßenverkehr gelten
Erschließungs-
straße angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete, die im Wesentlichen
der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke
oder dem Aufenthalt dienen
Anbindung (flächenhafte Erschließung) der durch Wohnen, Arbeiten
und Versorgung geprägten Ortsteile
grundsätzlich einbahnig
untereinander mit plangleichen Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlagen
verknüpft
Verknüpfung mit angebauten Hauptverkehrsstraßen durch plangleiche
Knotenpunkte mit oder ohne Lichtsignalanlage oder Kreisverkehre
in besonderen Fällen für öffentlichen Personenverkehr
Aufnahme des wesentlichen Teils des innerörtlichen Radverkehrs
festgelegte Regeln für Straßenverkehr gelten
angebaute
Hauptver-
kehrsstraße angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete, die im Wesentlichen der
Verbindung dienen bzw. den Verkehr aus Erschließungsstraßen sammeln
in der Regel Aufnahme von Linien des öffentlichen Personenverkehrs
z. T. Bestandteile zwischengemeindlicher Verbindungen
(Ortsdurchfahrten)
einbahnig oder zweibahnig
Verknüpfung mit Straßen der gleichen Kategoriengruppe i. A. durch
plangleiche Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehren
z. T. durch Flächen des ruhenden Verkehrs geprägt
festgelegte Regeln für Straßenverkehr gelten
Wer diese Freigabe ausführt, ob es ein privater oder staatlicher Dienst ist, wird zunächst
offen gelassen. Ebenso wird zunächst die Art der Freigabe nicht weiter spezifiziert, bei-
spielsweise könnte die Infrastruktur speziell gewartet oder eine Karte mit weiteren Infor-
mationen angereichert und bereitgestellt werden. Auch kann die Freigabe eine temporäre
Komponente einbeziehen und statische oder dynamische Ausschlusszeiten für bestimmte
Szeneriebereiche enthalten.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung