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Einführungsszenarien für höhergradig automatisierte
Straßenfahrzeuge210
Die Anforderungen für das revolutionäre Einsatzszenario, bei dem der Einsatz von
automatisierten Fahrzeugen funktional und räumlich begrenzt erfolgt, sind zwischen den
technischen Anforderungen des evolutionären und des transformativen Szenarios anzu-
siedeln, da hier von einer zentral betriebenen und professionell gewarteten Fahrzeugflotte
ausgegangen wird, die aber nicht notwendigerweise dauerhaft überwacht wird. Damit sind
hochgradig ausfallsichere und hochgenaue Systeme erforderlich, die vermutlich mit recht
hohen Kosten verbunden sind.
Bei den Einführungsszenarien kommt dem Einsatz einer Kommunikationsinfrastruktur
für höhergradig automatisierte Fahrzeuge eine besondere Bedeutung zu. So können bei-
spielsweise durch Fahrzeug-Fahrzeug- bzw. Fahrzeug-Infrastruktur-Kommunikation weite-
re Daten wie Fahrzeugpositionen, Fahrgeschwindigkeiten und andere Parameter ausge-
tauscht und somit für die Streckenführung oder auch für eine zentrale Fahrzeugkoordination
verwendet werden. Derzeit scheint sich in Industrie und Forschung ein Trend abzuzeichnen,
dass bei zunehmender Automatisierung auch eine zunehmende Vernetzung von Fahrzeugen
gefordert wird. In dem Zusammenhang ist auch von besonderer Bedeutung, dass die Gesetz-
gebung in verschiedenen Ländern den Ausbau von Fahrzeug-Fahrzeug- bzw. Fahrzeug-In-
frastruktur-Kommunikation vorantreiben will [45, 46, 47, 48].
10.4.3 Regulatorischer Vergleich
Die drei Szenarien lassen sich auch durch die zur Anwendung kommende Rechtsprechung
unterscheiden. Da für das evolutionäre Szenario gelten soll, dass diese Fahrzeuge im öf-
fentlichen Straßenverkehr betrieben werden und keiner räumlichen oder zeitlichen Ein-
schränkung unterliegen sollen, muss dies im Einklang mit der entsprechend geltenden
Straßenverkehrsordnung erfolgen. Dies hat zur Folge, dass derzeit nicht a priori geklärt ist,
in welchen Rechtsgebieten und zu welchem Grad automatisierte Fahrzeuge im öffentlichen
Straßenverkehr betrieben werden dürfen.
Für das transformative Szenario gelten dagegen andere Verhältnisse. Besonders auf-
grund des hier angenommenen räumlich begrenzten Einsatzes, zunächst vermutlich nicht
auf öffentlichen Straßen und auch nicht in sonstigen uneingeschränkt zugänglichen Be-
reichen (sondern beispielsweise nur in Einkaufszentren oder Vergnügungsparks mit geson-
derter Zugangsregelung), kann auch gegebenenfalls eine Sondergesetzgebung implemen-
tiert werden. Das bedeutet, dass für das entsprechende Gebiet, in dem die automatisierten
Fahrzeuge betrieben werden, besondere Regeln erstellt werden, nur eine bestimmte Per-
sonengruppe Zugang hat oder alle anwesenden Personen ihr Einverständnis geben. Insbe-
sondere das Letztere würde den Betrieb erheblich erleichtern, da beispielweise die Be-
triebshaftung oder auch Aufsichtspflicht bedarfsspezifisch geregelt werden könnten.
Das revolutionäre Szenario ist zwischen dem evolutionären und transformativen anzu-
siedeln. Wenn angenommen wird, dass derartige Konzepte zunächst regional begrenzt sind,
beispielsweise auf einen Stadtteil oder eine bestimmte Fernstraßenroute, so würde dort
zwar die generelle Straßenverkehrsordnung gelten, allerdings wären Sonderregelungen
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