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21110.4
Vergleichende Betrachtung der Szenarien
denkbar, beispielsweise dass spezielle Einschränkungen, Erlaubnisse oder Haftungsmecha-
nismen nur für einen bestimmten Streckenabschnitt oder ein bestimmtes Gebiet gelten.
In Zusammenhang mit der jeweiligen Rechtsprechung ist es auch wichtig zu berücksich-
tigen, wie sich die Gesetzgeber in ihren entsprechenden Einflussbereichen der Fahrzeug-
automatisierung annehmen. So wurden in den USA beispielsweise in einigen Bundes-
staaten Gesetzesrahmen vorgegeben (die Vorreiter sind Nevada, Florida und Kalifornien),
die den Betrieb höhergradig automatisierter Fahrzeuge regeln, wenn auch oft zunächst nur
für den Versuchsbetrieb. Auf Bundesebene hat dagegen die National Highway Traffic
Safety Administration (NHTSA) Zurückhaltung signalisiert und eine koordinierte Einfüh-
rung gemeinsam mit der Fahrzeug-Fahrzeug-Kommunikation vorgeschlagen [49]. In Japan
hat die Regierung die Automatisierung des Straßenverkehrs als strategisches Ziel ausgelobt
und der Industrie damit Unterstützung zur Seite gestellt [50, 51]. In Europa verhalten sich
die Regierungen bezüglich der Automatisierung – abgesehen von der kontinuierlichen
Beteiligung an Forschungsprojekten [44, 47, 48, 52, 53, 54] – noch zurückhaltend, jedoch
wird auch hier eine Intensivierung des Themas für die zweite Hälfte der Dekade 2010–2020
erwartet, was auch bereits in ersten Gesetzesvorstößen [55] sichtbar wird (s. Kap. 25).
10.4.4 Unternehmensstrategischer Vergleich
In der Vorstellung der Einführungsszenarien wurden bereits die treibenden Akteure bzw.
Unternehmenskategorien für die drei Fälle benannt. Das evolutionäre Szenario scheint eher
von den etablierten Automobilherstellern und Systemzulieferern verfolgt zu werden, das
revolutionäre von automobilfremden Technologiefirmen der Computer- und Kommunika-
tionsbranche und das transformative von Firmenneugründungen sowie Dienstleistern.
Mit der Kategorisierung sind Unternehmenseigenarten, -zielsetzungen und -strategien
verbunden, die in Tab. 10.3 gegenübergestellt sind. So können die etablierten Unternehmen
der Automobilbranche auf Erfahrungen sowie Prozesse zurückgreifen, die es erlauben, Ent-
wicklungsprojekte zum automatisierten Fahren mit entsprechender Planungssicherheit bis
zur Markteinführung umzusetzen. Darin ist auch hauptsächlich der evolutionäre Ansatz
verwurzelt, d. h. dass der bestehende Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsprozess auf
die neue Produktausrichtung (das automatisierte Fahren) angewandt wird. Damit lassen sich
nur recht schwer vollkommen neue Produkte oder Prozesse umsetzen. Der Auto
mobilindustrie
ist es auch eigen, dass die bestehende Marktposition bzw. Unternehmenshistorie mitunter
zu einem für Außenstehende als zurückhaltend wahrgenommenen Vorgehen führt.
Die Ursache für die Zurückhaltung der Automobilindustrie mag auch darin zu sehen
sein, dass der Ruf der Unternehmen, also das Markenimage beim Kunden, über Jahrzehn-
te aufgebaut und geschärft worden ist und einen sehr schützenswerten Faktor darstellt
(s. Kap. 32). Der Ruf kann durch unzuverlässige oder gar unsichere Produkte schnell und
nachhaltig gefährdet werden und sich langfristig auf den Geschäftserfolg eines Unter-
nehmens auswirken. Dieses Risiko wird gerade bei einer vorschnellen Einführung automa-
tisierter Fahrzeuge gesehen. Dass derartige Bedenken durchaus ihre Berechtigung haben,
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Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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