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29914.4
Erfahrungen bei der Umsetzung des Transportsystems
des Fahrzeugs (für den hier betrachteten Versuchsbetrieb ist das der Hersteller) und dem
Nutzer (hier die Stanford Universität als Forschungsbetreiber) festlegt. Darin eingeschlos-
sen sind Rechte und Pflichten bezüglich der generellen Nutzung, Information und Kom-
munikation, Wartung, Haftung und anderer Bestimmungen für den Versuchsbetrieb.
Im vorliegenden Fall wird ein Leihvertrag für ein selbstfahrendes Fahrzeug zwischen
dem Eigentümer und dem Nutzer des Fahrzeugs geschlossen, der zunächst nur für die
Evaluationsphase zur Vorbereitung eines eventuellen Forschungsprojekts gilt. Sobald ein
konkretes Forschungsprojekt mit dem selbstfahrenden und individuell abrufbaren Per-
sonentransportsystem verfolgt würde, wäre ein neuer oder eventuell auch zusätzlicher
Vertrag notwendig, der dann für den konkreten Anwendungsfall alle zuvor genannten
Gegebenheiten regelt sowie zusätzlich beispielsweise die Möglichkeiten, für Forschungs-
zwecke in die Umfelderkennung und Routenplanung einzugreifen, was für die Evaluati-
onsphase nicht vorgesehen ist.
In dem für die Evaluationsphase eingesetzten Vertrag zwischen Eigentümer und Nutzer
der Fahrzeuge wird die Haftung für den Betrieb dem Betreiber auferlegt. Dabei ist der
Betreiber die Rechtsperson, die den Betrieb eines solchen Fahrzeugs initiiert und über-
wacht, also entweder das Betriebspersonal im oder am Fahrzeug oder das Betriebspersonal,
welches über eine Funkverbindung mit dem Fahrzeug verbunden ist.
14.4.5 Auswahl des Betriebsgebiets und der Betriebsszenarien
Das Betriebsgebiet für das selbstfahrende und individuell abrufbare Personentransport-
system ist zunächst räumlich zu begrenzen. Für den anfänglichen Evaluations- und an-
schließenden Versuchsbetrieb mit dem Transportsystem ist weniger die Größe des Betriebs-
gebiets von Interesse, als vielmehr die Vielfalt der Nutzer, Anwendungsfälle und Betriebs-
situationen. Diese können für den Evaluations- und Versuchsbetrieb auch proaktiv als
Bestandteil eines Versuchsablaufs dargestellt werden, d. h., Beteiligte des Versuchsprojekts
können verschiedene Situationen darstellen, sodass das Verhalten der Fahrzeuge beobach-
tet und bewertet werden kann. Damit kann ein kleines Betriebsgebiet durchaus ausreichen,
um eine Vielzahl von Situationen und Betriebszuständen bewerten zu können.
Da es sich bei dem selbstfahrenden und individuell abrufbaren Personentransportsystem
um ein neuartiges Konzept handelt, dessen Risikobewertung nur begrenzt auf der Grund-
lage von Erfahrungswerten erfolgen kann, muss das Einsatzgebiet so ausgesucht werden,
dass zunächst ein realitätsnaher, aber doch vollständig kontrollierbarer Einsatz sicherge-
stellt ist. Das bedeutet, dass entsprechende Nutzer die Fahrzeuge innerhalb des Betriebs-
gebietes individuell abrufen, ein Fahrziel eingeben und das Fahrzeug die entsprechende
Fahraufgabe ohne direkten Einfluss des Betriebspersonals ausführt. Dabei muss das
Betriebspersonal aber die Fahrzeuge überwachen können, und es sollte für diesen anfäng-
lichen Versuchsbetrieb auch Kontrolle oder zumindest Wissen darüber haben, welche Per-
sonen und Fahrzeuge sich in dem Betriebsgebiet aufhalten und somit mit den Fahrzeugen
interferieren könnten.
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