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30314.4
Erfahrungen bei der Umsetzung des Transportsystems
Die Kombination der verwendeten Umfelderkennung, Objektklassifizierung und Routen-
bestimmung ist also geeignet – ganz besonders in Anbetracht der geringen Fahrgeschwin-
digkeit und des bekannten sowie begrenzten Betriebsumfelds –, um das Fahrzeug sehr
sicher und störungsfrei zu führen.
Für den späteren Betrieb mit Funküberwachung wird zu bewerten sein, wie schnell das
Betriebspersonal im Störungsfall vor Ort sein könnte. So könnte es vorkommen, dass die
vorprogrammierte Route durch Baumaßnahmen oder auch widerrechtlich geparkte Fahr-
zeuge versperrt ist. In solch einem Fall würden die Fahrzeuge den Betrieb selbsttätig un-
terbrechen und die Betriebsstelle informieren. Je nachdem, wo das Betriebspersonal dann
lokal angesiedelt ist, wird eine Zeit in der Größenordnung von Minuten oder auch deutlich
länger vergehen, bis jemand vor Ort sein wird, um die Störung zu beheben. Dieses Modell
ist dem Betrieb von Fahrstühlen entnommen, wo die Notruftaste auch einen sofortigen
Kontakt zu einer Betriebszentrale herstellt, das Betriebspersonal möglicherweise aber eine
längere Zeit benötigt, bis es vor Ort sein kann. Wie die Nutzer und Insassen des selbst-
fahrenden und individuell abrufbaren Personentransportsystems damit umgehen bzw. ob
diese Zeitdauer ein Problem darstellt, ist im späteren Öffentlichkeitsbetrieb zu ermitteln. Im
Unterschied zum Fahrstuhl ist aber festzuhalten, dass die Passagiere des Transportsystems
aufgrund der offenen Bauweise zu jeder Zeit direkten Kontakt zur Umgebung haben und die
Fahrzeuge (s. Abb. 14.2) im Notfall auch vergleichsweise einfach verlassen können.
14.4.8 Information für Nutzer und Passanten
Da es sich bei dem selbstfahrenden und individuell abrufbaren Personentransportsystem
um eine Neuerung im Personentransport handelt, müssen die Nutzer über die Möglichkei-
ten und Risiken aufgeklärt werden. Zunächst sollte der normale Betrieb erläutert werden,
d. h. die eigentliche Bedienung ist zu beschreiben. Hierfür sollte nur ein Mindestmaß an
Beschreibung vorgesehen werden, da das Transportsystem eine ähnliche Nutzung wie ein
Taxi oder Bus ermöglichen soll, die beide auch keine Beschreibung erfordern. So ist eher
auf die Risiken und auf die speziellen Aspekte des Versuchsbetriebs hinzuweisen. Das
beinhaltet eine Aufklärung über die Grenzen des Systems und dessen Gefahren, wie bei-
spielsweise die Möglichkeit, dass ein Objekt nicht rechtzeitig erkannt wird, aber auch das
Verhalten im Ausnahmefall.
Die Nutzer für den Evaluations- und Versuchsbetrieb werden über die Eigenschaften
und Risiken in einer schriftlichen Information aufgeklärt. Dazu gehört auch die Informati-
on, an wen sich die Nutzer in einem eventuellen Schadensfall als rechtlich Verantwortlichen
wenden sollen. Ähnlich sind im späteren Öffentlichkeitsbetrieb Möglichkeiten vorzusehen,
dass die Nutzer dem Betreiber Rückmeldung und Fragen zukommen lassen können. Da es
sich um ein neues Transportsystem handelt, ist die Nutzerbewertung von großer Be
deutung;
deswegen ist es wichtig, dass die Nutzer wissen, an wen sie sich wenden können.
Ebenso wie die eigentlichen Nutzer des selbstfahrenden Transportsystems müssen auch
Passanten und andere Verkehrsteilnehmer über den Betrieb der Fahrzeuge aufgeklärt
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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