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Implementierung eines selbstfahrenden und individuell abrufbaren
Personentransportsystems306
gelegten Gebiets, wie beispielsweise eines Innenstadtbereichs, ohne direkte Eingriffsmög-
lichkeit und ohne Schienenführung befördern. Im hier beschriebenen Beispiel sollen diese
Fahrzeuge an der Stanford Universität für wissenschaftliche Untersuchungen auf dem
Gebiet innovativer Mobilitätslösungen mittels selbstfahrender Transportsysteme betrieben
und dazu zunächst bezüglich ihrer Tauglichkeit für diese Arbeiten bewertet werden.
In den ersten Schritten wurden die Risikobewertung sowie Rechtseinordnung vorge-
nommen und dann das Betriebsgebiet sowie die Betriebsszenarien festgelegt. Dabei zeigte
sich, dass zwar auf bestehende Regelungen und Vereinbarungen aufgebaut werden kann,
das hier betrachtete Transportsystem durch den selbstfahrenden Charakter aber Anforde-
rungen hat, die deutlich über das Bestehende hinausgehen. Dabei war es in allen Fällen von
Vorteil, dass die Fahrzeuge langsam fahren (maximal 20 km/h) und ihr Einsatzgebiet
begrenzt ist. Zusätzlich ist Betriebspersonal entweder direkt im oder am Fahrzeug oder
per Funkverbindung mit dem Fahrzeug verbunden, was die Ersteinführung eines solchen
Systems erleichtert.
Bei den notwendigen internen Koordinationsaufgaben sowie zu erstellenden Regelun-
gen hat es sich als sehr wichtig erwiesen, den Betroffenen bzw. Entscheidern das Trans-
portsystem im realen Einsatz vorzuführen, sodass das Betriebsrisiko sowie Möglichkeiten
und Grenzen der Fahrzeuge realistisch eingeschätzt werden können. Das offene und posi-
tive Erscheinungsbild der Fahrzeuge gepaart mit großem Interesse sowie Neugierde in der
Öffentlichkeit trägt dazu bei, dass die Fahrzeuge positive Reaktionen auslösen. Daran sind
auch Erwartungen von Verbrauchern geknüpft, dass selbstfahrende Fahrzeuge in abseh-
barer Zeit vielen das oftmals lästige Autofahren in der Stadt abnehmen werden.
Die Unsicherheiten bei der Einführung des selbstfahrenden Personentransportsystems
sind neben infrastrukturellen, betriebswirtschaftlichen sowie unternehmerischen Variablen
durchaus auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. In dem hier betrachteten Beispiel der
Einführung eines solchen Transportsystems an der Stanford Universität, die letztlich einen
lokalen Rechtsbereich innerhalb des Bundesstaats Kalifornien darstellt, zeigt sich, dass der
Betrieb auf Stanford-eigenem Gebiet vorteilhaft ist, da die Universität hier entsprechende
Regelungen vorgeben kann. Allerdings wird derzeit für Kalifornien eine Gesetzesregelung
für den Betrieb automatisierter Fahrzeuge verfasst, die dann für Durchgangsstraßen an der
Universität auch rechtswirksam wäre. Damit wird in naher Zukunft zu sehen sein, wie die
Rechtsprechung derartige selbstfahrende Fahrzeuge behandelt und wie der Betrieb bzw. die
Ausführung des Transportsystems geartet sein muss.
Abschließend ergibt sich für den Ausblick zumindest aufgrund der hier gefundenen
ersten Erfahrungen eine weitgehend positive Grundstimmung, als dass der Einführung
selbstfahrender Transportsysteme in der Öffentlichkeit sehr wohlwollend gegenüberge-
standen bzw. diese gefördert wird. Es ist dabei allerdings anzumerken, dass diese ersten
Eindrücke noch keine repräsentative Studie darstellen, sodass noch weitere Arbeiten zu
Umsetzung und Akzeptanz selbstfahrender Fahrzeuge vorgeschlagen werden. Insgesamt
ist damit aber zu hoffen, dass selbstfahrende und individuell abrufbare Personentransport-
systeme langfristig einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung der Individualmobilität in
Städten leisten werden.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung