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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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35717.2 Unfalldatensammlungen zur Darstellung von Sicherheitspotenzialen Nutzung entstehen können. Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haftet ein Automobilhersteller für Folgeschäden seiner Produkte, die im Rahmen des bestimmungs- gemäßen oder vorhersehbaren Gebrauchs durch den Fahrer oder sonstige Personen durch einen Fehler auftreten. Deshalb muss ein Automobilhersteller Informationen über die Ver- wendung von Fahrzeugen und innovativen Systemen sammeln und analysieren. Je gefähr- licher ein Produkt ist, desto höher sind die Schutzpflichten, das Produkt im Entwicklungs- prozess abzusichern und darüber hinaus zu beobachten [15], (s. Kap. 21, 23, 28). Unter den Automobilherstellern begann Mercedes-Benz bereits Ende der 1960er-Jahre, gemeinsam mit der Polizei im Landkreis Böblingen, Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Mercedes-Fahrzeugen zu untersuchen. Zwei Jahre später konnte die Mercedes-Unfall- forschung mit Erlaubnis des Ministeriums auf regelmäßige telefonische Informationen und Einsicht in die Unfallakten der Polizei in Baden-Württemberg zurückgreifen. Spätestens seit den 1970er-Jahren begannen auch andere Hersteller wie BMW im größeren Rahmen Kollisionen mit Beteiligung eigener Fahrzeuge zu untersuchen und zu speichern. Volks- wagen begann Ende der 1960er-Jahre eine Zusammenarbeit mit dem Haftpflicht-, Unfall-, Kraftversicherer-Verband (HUK-Verband) und seit 1985 mit der Medizinischen Hoch- schule Hannover MHH (GIDAS-Vorläufer). Auch der Volkswagen- Konzern erhebt seit 1995 eigene Daten [11]. Interdisziplinäre vertiefte Unfallanalysen der Automobilhersteller unter Beteiligung neuer Fahrzeugtypen mit aktueller Sicherheitstechnik und insbesondere die Einbindung von Funktionsentwicklern ermöglichen nachvollziehbare Potenzialaussagen zu Fahrer- assistenzsystemen. Allerdings ist die begrenzte Anzahl von ungefähr 100 Fällen pro Jahr, ausschließlich mit Beteiligung der eigenen Fahrzeugmarke, von ihrer statistischen Aus- sagekraft her nicht mit GIDAS-Daten vergleichbar. 17.2.7 Unfalldaten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Nachfolgeorganisation des HUK-Verbandes, verfügt über dokumentierte Informationen des Schadensgeschehens aus Kraftfahrtschäden deutscher Versicherer, wenn auf Basis vertraglicher Zusagen Schadensersatz geleistet wurde. Diese Daten nutzt der GDV beispielsweise zur Einstufung von Versicherungsverträgen oder auch zur Ermittlung des Sicherheitspotenzials von Fah- rerassistenzsystemen [16]. Die Unfallforschung der Versicherer hat Zugriff auf alle dem GDV gemeldeten Kraft- fahrzeug-Haftpflicht-Schadensfälle. Leider sind die Daten nicht öffentlich zugängig. Die Durchführung von Unfallanalysen erfolgt nicht direkt vor Ort, und die Unfallauf- nahmekriterien sind nicht einheitlich. Außerdem endet das Interesse einer Versicherung an Einzel heiten eines Falles, wenn feststeht, dass sie zahlungspflichtig ist. Daher exis- tieren bei unumstrittenen Fällen nur wenig detaillierte Daten zur Ursache. Bei Allein- Unfällen mit nur einem Beteiligten – wie beispielsweise bei sogenannten Fahrunfällen,
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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