Seite - (000370) - in Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Bild der Seite - (000370) -
Text der Seite - (000370) -
35717.2
Unfalldatensammlungen zur Darstellung von Sicherheitspotenzialen
Nutzung entstehen können. Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haftet ein
Automobilhersteller für Folgeschäden seiner Produkte, die im Rahmen des bestimmungs-
gemäßen oder vorhersehbaren Gebrauchs durch den Fahrer oder sonstige Personen durch
einen Fehler auftreten. Deshalb muss ein Automobilhersteller Informationen über die Ver-
wendung von Fahrzeugen und innovativen Systemen sammeln und analysieren. Je gefähr-
licher ein Produkt ist, desto höher sind die Schutzpflichten, das Produkt im Entwicklungs-
prozess abzusichern und darüber hinaus zu beobachten [15], (s. Kap. 21, 23, 28).
Unter den Automobilherstellern begann Mercedes-Benz bereits Ende der 1960er-Jahre,
gemeinsam mit der Polizei im Landkreis Böblingen, Verkehrsunfälle unter Beteiligung
von Mercedes-Fahrzeugen zu untersuchen. Zwei Jahre später konnte die Mercedes-Unfall-
forschung mit Erlaubnis des Ministeriums auf regelmäßige telefonische Informationen und
Einsicht in die Unfallakten der Polizei in Baden-Württemberg zurückgreifen. Spätestens
seit den 1970er-Jahren begannen auch andere Hersteller wie BMW im größeren Rahmen
Kollisionen mit Beteiligung eigener Fahrzeuge zu untersuchen und zu speichern. Volks-
wagen begann Ende der 1960er-Jahre eine Zusammenarbeit mit dem Haftpflicht-, Unfall-,
Kraftversicherer-Verband (HUK-Verband) und seit 1985 mit der Medizinischen Hoch-
schule Hannover MHH (GIDAS-Vorläufer). Auch der Volkswagen- Konzern erhebt seit
1995 eigene Daten [11].
Interdisziplinäre vertiefte Unfallanalysen der Automobilhersteller unter Beteiligung
neuer Fahrzeugtypen mit aktueller Sicherheitstechnik und insbesondere die Einbindung
von Funktionsentwicklern ermöglichen nachvollziehbare Potenzialaussagen zu Fahrer-
assistenzsystemen. Allerdings ist die begrenzte Anzahl von ungefähr 100 Fällen pro Jahr,
ausschließlich mit Beteiligung der eigenen Fahrzeugmarke, von ihrer statistischen Aus-
sagekraft her nicht mit GIDAS-Daten vergleichbar.
17.2.7 Unfalldaten des Gesamtverbands
der Deutschen Versicherungswirtschaft
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Nachfolgeorganisation
des HUK-Verbandes, verfügt über dokumentierte Informationen des Schadensgeschehens
aus Kraftfahrtschäden deutscher Versicherer, wenn auf Basis vertraglicher Zusagen
Schadensersatz geleistet wurde. Diese Daten nutzt der GDV beispielsweise zur Einstufung
von Versicherungsverträgen oder auch zur Ermittlung des Sicherheitspotenzials von Fah-
rerassistenzsystemen [16].
Die Unfallforschung der Versicherer hat Zugriff auf alle dem GDV gemeldeten Kraft-
fahrzeug-Haftpflicht-Schadensfälle. Leider sind die Daten nicht öffentlich zugängig.
Die Durchführung von Unfallanalysen erfolgt nicht direkt vor Ort, und die Unfallauf-
nahmekriterien sind nicht einheitlich. Außerdem endet das Interesse einer Versicherung
an Einzel
heiten eines Falles, wenn feststeht, dass sie zahlungspflichtig ist. Daher exis-
tieren bei unumstrittenen Fällen nur wenig detaillierte Daten zur Ursache. Bei Allein-
Unfällen mit nur einem Beteiligten – wie beispielsweise bei sogenannten Fahrunfällen,
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung