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Die Freigabe des autonomen
Fahrens454
Die folgenden Paragrafen – § 10 Mindestalter, § 11 Eignung und § 12 Sehvermögen der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – stellen jedoch die Herausforderung dar. Diese Para-
grafen stehen damit implizit für umfassende Anforderungen an die Eigenschaften des
Menschen, die Fahraufgaben auszuführen. Der Mensch, der diese Anforderungen erfüllt, hat
als Verkehrsteilnehmer Hunderttausende von Kilometern erlebt,
als Teil der Gesellschaft deren Sozialverhalten erfahren,
kognitive Fähigkeiten erlernt,
sensomotorische Fähigkeiten trainiert usw.
Aktuell ist den Autoren keine Methode bekannt, diese Funktionen für ein technisches Sys-
tem valide zu testen. Somit fallen die akzeptierte Metrik sowie die Raffung der Testfälle
weg, wenn der Mensch aus der Verantwortung für die Fahraufgabenausführung genommen
wird. Die aktuellen Testfälle besitzen für die Freigabe des autonomen Fahrens keine Aus-
sagekraft, sodass die Testfallgenerierung an das neue System anzupassen ist.
Testdurchführung
Wie bereits dargelegt, werden für die Testdurchführung unterschiedliche Methoden von
Hardware-in-the-Loop (HiL) über Software-in-the-Loop (SiL) bis zur Realfahrt eingesetzt.
Dabei stellt die Realfahrt aktuell die wichtigste Methode für die Freigabe dar; Ursache
hierfür ist vor allem die Validität bei bisher noch vertretbarem ökonomischem Aufwand.
Das autonome Fahren stellt jedoch auch, neben dem ökonomischen Aufwand, für die be-
kannten Methoden eine systematische Herausforderung dar. Aktuell steht die Realfahrt für
die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit Testfahrer. Die Aufgabe des Testfahrers ist es,
entsprechend der Aufgabe des Fahrzeugnutzers das Fahrzeug in jeder Situation zu führen
oder zu überwachen. Übertragen auf das autonome Fahren wäre der Einsatz des Testfahrers
am Fahrerarbeitsplatz ein nichtreales Verhalten eines Nutzers, denn dieser muss eben nicht
mehr das Fahrzeug und das Umfeld überwachen und eingreifen. Außerdem könnte das
Fahrzeug auch ohne Insassen am Straßenverkehr teilnehmen (ab hängig vom Use-Case),
sodass ein Testfahrer eine nichtreale Komponente im Fahrzeug darstellen würde. Deshalb
besteht die Gefahr, dass durch den Einsatz eines Testfahrers die anderen Verkehrsteil-
nehmer beeinflusst werden und ein verändertes Verhalten zeigen. Weitere Gedanken zu
diesem Thema sind in Kap. 7 zu finden.
Somit ist neben der Testfallgenerierung auch die aktuelle Testdurchführung nicht direkt
auf das autonome Fahren übertragbar.
21.5.2 Millionen Kilometer auf öffentlichen Straßen bis zur Freigabe
des vollautomatischen Fahrens
Folgende theoretische Betrachtung wird zeigen, was es bedeutet, trotz aufgezeigter Unter-
schiede dennoch das aktuelle Testkonzept beizubehalten. Angenommen, eine Raffung der
Autonomes Fahren
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