Seite - (000496) - in Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Bild der Seite - (000496) -
Text der Seite - (000496) -
Lernen autonome
Fahrzeuge?478
Kontrolle basierend auf seinen Maßen für die Fahrzeugführung lernt und sein Verhalten
anpasst. Die Überprüfung, ob das angepasste Verhalten den Regeln des Straßenverkehrs
genügt, erfolgt nicht direkt, sondern sporadisch über Verkehrs-, oder Geschwindigkeits-
kontrollen der Polizei. Zusätzlich melden andere Verkehrsteilnehmer schwerwiegendes
Fehlverhalten wie z. B. Unfälle, sodass der Mensch dies für den Lernprozess zurückgemel-
det bekommt. Übertragen auf das technische System würde dies bedeuten, dass Maschinel-
les Lernen direkt zu einer Anpassung des Verhaltens führt. Der Test bzw. die Kontrolle, ob
diese Anpassung legitim war, erfolgt nachträglich durch andere Verkehrsteilnehmer, die
Polizei oder eine spezielle Kontrollinstanz. Dieser Ansatz reduziert die Anforderungen an
die Online-Verifikation und -Validierung, denn die Fähigkeiten der anderen Verkehrsteil-
nehmer werden mit einbezogen. Geschieht der Test erst nach Aktualisierung und Änderung
der Funktionen und besteht zusätzlich keine direkte Eingriffsmöglichkeit (Steuerung), wird
durch den Betrieb der aktualisierten, aber nicht getesteten Funktion ein erhöhtes Risiko
eingegangen.
22.4.2.4 Service
Neben dem Maschinellen Lernen während der Entwicklung und des Betriebs gibt es im
Systemlebenszyklus eine weitere Phase, in der gelernt werden kann. Im Rahmen von
Serviceangeboten können vom Fahrzeug aufgezeichnete Trainingsdaten heruntergeladen
und Funktionen des Fahrzeugs aktualisiert werden. Dafür wird nicht zwangsweise die
physikalische Anwesenheit des Fahrzeugs benötigt [33]. Durch dieses Vorgehen wird der
Feedback-Loop aus Abb. 22.1 geöffnet. Trainingsdaten und geplante Adaptionen können
offline entsprechend einem weiteren Entwicklungsschritt getestet werden, sodass nach dem
Nachweis der Sicherheit das Softwaresystem zeitversetzt aktualisiert wird. Da für diese
Methoden des Maschinellen Lernens auch personenbezogene Daten das Fahrzeug ver-
lassen könnten, ist zusätzlich zur Sicherheit im Sinne des englischen Begriffs Safety auch
der Security-Aspekt zu beachten. Für eine weitergehende Betrachtung wird auf Kap. 24
verwiesen.
22.4.2.5 Nutzerwechsel / Fahrzeugstilllegung
Besitzt das Fahrzeug die angestrebte Möglichkeit, die Ausführung der Fahrzeugführung für
einen Nutzer zu personalisieren oder für ein Einsatzgebiet zu optimieren, dann sollten
diese erlernten Fähigkeiten bzw. das erlernte Wissen bei einem Nutzerwechsel bzw. einer
Fahrzeugstillegung dem Nutzer und nicht dem Fahrzeug zugewiesen sein. Diese Fähigkeit
wird dann besonders interessant, wenn sich beispielsweise beim Vehicle-on-Demand
(s. Kap. 2) die Besitzverhältnisse verändern und der Nutzer nicht ein bestimmtes Fahrzeug,
sondern nur dessen Mobilitätsdienstleistung erwirbt. Prinzipiell stellt die Übertragung des
Wissens für ein technisches System keine Schwierigkeit dar, es ist eher die Stärke des
künstlichen Systems, Wissen ohne den langwierigen Lernprozess übertragen zu können.
Diese Betrachtung wird in Abschn. 22.5 weiter ausgeführt.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung