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52324.2
Zusätzliche durch autonomes Fahren gesammelte und verarbeitete Daten
24.2.4.1 Fahrzeughersteller
Fahrzeughersteller können daran interessiert sein, das Verhalten des Fahrzeugs zu doku-
mentieren, um Erkenntnisse über das Fahrzeug in Extremsituationen zu sammeln oder die
Qualität der (oft sehr komplexen) Software zu testen. Dies ermöglicht ihnen, ihre Systeme
zu verbessern und weiterzuentwickeln. Diese Art von Daten ähnelt denen, die Hersteller
und Betreiber von Telekommunikationssystemen zum Zwecke der Qualitätssicherung und
Wartung sammeln. Gleichzeitig beinhalten diese Daten jedoch sensitive Informationen
über die Fahrer, z. B. die typische Fahrgeschwindigkeit, die Anzahl der Notbremsungen
oder verpasste Übergaben vom Fahrroboter in den Use-Cases 1 und 3.
24.2.4.2 Versicherungsdienstleister
Versicherungsdienstleister sind häufig an ausführlicheren Informationen über ihre Kunden
interessiert, um das Risiko, auf das sie sich einlassen, zu bewerten. Abhängig von der Art
der Versicherung können unterschiedliche Informationen von Interesse sein. Für eine Un-
fallversicherung kann das Risiko beispielsweise vom Fahrverhalten (vorsichtiger oder
risikofreudiger Fahrstil) abgeleitet werden, während für eine Diebstahlversicherung ins-
besondere ortsbezogene Daten (Regionen mit höherem oder niedrigerem Diebstahlrisiko
für das jeweilige Fahrzeug) von Bedeutung sind. Alle Use-Cases liefern hier umfängliche
Daten. Use-Case 1 und 3 bieten vor allem Daten über das Fahrverhalten, Use-Case 4 er-
möglicht das Erheben von Daten über das Verhalten der Insassen und deren Notrufe. Orts-
bezogene Daten werden in allen Use-Cases erhoben. Diese Bewertungen ermöglichen
vielleicht fairere Beurteilungen der Versicherungskunden, da sie ein kostenreduzierendes
Verhalten belohnen. Die Nutzer werden dadurch aber auch einer erhöhten Überwachung
ausgesetzt, ohne genaue Erläuterungen der damit verbundenen Risiken und Chancen zu
erhalten. Versicherungsdienstleister treffen Entscheidungen oft auf Grundlage von Scoring-
Systemen. Von diesen Systemen oder den von ihnen verwendeten Daten und Kriterien
wissen Kunden oft nichts, da Versicherungsunternehmen diese Informationen als Ge-
schäftsgeheimnisse betrachten und vor der Konkurrenz geheim halten wollen. Das führt
dazu, dass Kunden von den Reaktionen einer Versicherung – wie der Verweigerung einer
Vertragsverlängerung oder der Erhöhung einer Prämie – leicht überrascht werden können.
24.2.4.3 Flottenbetreiber
Flottenbetreiber, etwa Autovermietungen, sind in einer ähnlichen Situation wie Versiche-
rungsunternehmen. Um ihren geschäftlichen Erfolg zu steigern, versuchen sie, das Risiko
der Autovermietung an die jeweiligen Kunden zu bewerten und das Ergebnis in ihre Preis-
gestaltung einfließen zu lassen. Daher kann es zu ähnlichen Konsequenzen für die Kunden
kommen wie bei Versicherungen (z. B. in Bezug auf (k)eine Verlängerung des Vertrages
oder eine Erhöhung der Gebühren). Auch in diesem Szenario könnten in allen Use-Cases
Daten erhoben werden. Der wesentliche Unterschied zum Versicherungsszenario ergibt
sich aus der Tatsache, dass Flottenbetreiber in der Regel die Besitzer der Autos sind und
somit mehr Kontrolle über ihre Autos haben als eine Versicherung über versicherte Autos
ihrer Kunden. Dieser Unterschied ist wichtig für jegliches Konzept eines „Private Data
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