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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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52924.4 Anforderungen aus der Perspektive des Datenschutzes wieder benötigt werden. Um die Verknüpfbarkeit gesammelter PII zu beschränken, wird zudem die Anonymisierung und Aggregation jeglicher Daten verlangt, die nicht individuell benötigt werden. 5. Informationssicherheit Informationssicherheit bezieht sich auf den Schutz von PII mit entsprechenden Maß- nahmen auf der operationellen, funktionalen und strategischen Ebene, um die Integri- tät, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der PII zu gewährleisten und sie über den gesamten Lebenszyklus hinweg gegen Risiken wie nicht autorisierten Zugriff, nicht autorisierte Vernichtung, nicht autorisierte Modifizierung, nicht autorisierte Ver- öffentlichung oder Verlust zu schützen. Informationssicherheit umfasst gegebenenfalls die Auswahl eines geeigneten Auftragsverarbeiters, um den Zugriff auf die PII auf diejenigen zu beschränken, die zur Ausübung ihrer Pflichten zugreifen müssen. Abschnitte 24.4.2 und 24.4.3 beschreiben entsprechende Maßnahmen. Die Verwendung von Daten jenseits dessen, was für die Zurverfügungstellung eines Diens- tes (für die die Daten erfasst wurden) nötig ist, erfordert eine explizite Einwilligung. Daher bedarf es für jegliche PII, die den Einflussbereich des PII-Prinzipals verlässt, einer klaren und aussagekräftigen Begründung unter Berücksichtigung der einschlägigen Datenschutz- grundsätze. Die Begründung muss den PII-Prinzipal darüber informieren, was er gewinnt und was er dafür aufgibt. Praktisch muss die Begründung also überzeugend, aber nicht tendenziös sein. Davon muss auch die Aufsichtsbehörde überzeugt sein, wenn sie prüft, ob der PII-Prinzipal getäuscht wurde, z. B. durch die Behauptung der Notwendigkeit einer Datenverarbeitung, die nicht notwendig war, wenn nach dem Prinzip der Datenminimie- rung eine alternative Methode oder Technologie hätte gewählt werden können. Die Auf- sichtsbehörde wird auch überprüfen, ob Grundrechte durch die Verarbeitung der Daten gefährdet würden. Grundrechte können nicht einfach durch die Einwilligung der Benutzer aufgegeben werden, da die Benutzer möglicherweise nicht die damit verbundenen Konse- quenzen erkennen. Ein verwandtes Beispiel wäre, Benutzer einer Wahlmaschine zu bitten, ihr Wahlverhalten speichern und verarbeiten zu dürfen. Jede PII, die eine Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Gesinnung ermöglicht, ist in vielen praktischen Fällen besonders kritisch zu betrachten. Einschlägige Beispiele sind die Interessengebiete und entsprechenden Orte und Fahrtrichtungen, etwa zu einer politischen Demonstration und auch in Verbindung zu Aufenthaltsorten und Fahrtrichtun- gen anderer Personen, etwa in Bürgerinitiativen. Ein Beispiel für eine Begründung steht in der Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes von 1983 [10], die für Deutschland das Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“ etabliert hat und fordert, einen Chilling Effect bei der Bürgerbeteiligung in demokratischen Prozessen zu vermeiden: Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Infor- mationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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