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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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54725.3 Ausgangssituation des heutigen Straßenverkehrs (geschützt durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG)) im Mittelpunkt. Der sachliche Schutzbereich des Grundrechts auf Leben umfasst den Schutz jedes Menschen („Jeder- manngrundrecht“) nicht nur vor gezielter Tötung, sondern auch vor Verhaltensweisen, die unbeabsichtigt (ungewollte Eingriffe wie beispielsweise Unfallfolgen) den Tod herbeifüh- ren. Dabei ist die staatliche Schutzpflicht umfassend und gebietet auch Schutz vor rechts- widrigen Eingriffen Dritter. Dies führt in letzter Konsequenz, wenn Eingriffe nicht zu rechtfertigen sind, zur staatlichen Pflicht, ein Verbot solcher Eingriffe – beispielsweise durch den Erlass von Rechtsnormen – sicherzustellen [3]. An dieser Stelle wird eine Diskrepanz zwischen der Lebenswirklichkeit der Gesellschaft und verfassungsrechtlichem Anspruch deutlich. So wird insbesondere darauf hingewiesen, dass „… die Verkehrssicherheit [kaum diskutiert wird], obwohl die immer noch große Zahl von Verkehrstoten und von dauerhaft schwerbeschädigten Unfallopfern dazu allen Anlass gäbe.“ [3] Auch werden schwere Straßenverkehrsunfälle in den Medien regelmäßig nur als Thema von untergeordnetem, regionalem Interesse behandelt. Das sich darin offenbarende Phänomen des heutigen Straßenverkehrs liegt darin, dass die mit ihm verbundenen Gefah- ren so wenig Aufmerksamkeit erregen und in der gesellschaftspolitischen Diskussion so wenig Raum einnehmen [4], woraus zumindest ein Indiz für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz dieses Zustands abgeleitet werden könnte. Gleichwohl wirkt sich die Schutzpflicht bezüglich der „Risiken der Technik“ auch im Bereich des Straßenwesens ganz erheblich aus. Eine Statistik der (schwerwiegenden) Stra- ßenverkehrsunfälle wird geführt (gemäß § 5 Abs. 3 Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz mit einer Aufgabe der Unfallforschung bei der Bundesanstalt für Straßenwesen), sodass eine präzise Überwachung der Verkehrssicherheitsentwicklung und Unfallursachen erfol- gen kann (wobei die Entwicklung der Zahl im Straßenverkehr Getöteter seit vielen Jahren insgesamt gesehen rückläufig ist). Die Verkehrssicherheit ist aber weit darüber hinaus eine Größe von entscheidender Bedeutung im (verkehrspolitischen) Handeln, beispielsweise (aber nicht abschließend) bei dem Erlass und der Änderung von straßenverkehrsrechtlichen (fahrerlaubnisrechtlichen, fahrzeugtechnischen, verhaltensrechtlichen und vieler weiterer) Regelungen, aber auch bei Straßenentwurf, Straßenunterhaltung, der Straßenausstattung etc. Trotz dieser vielfältigen Anstrengungen und laufenden Verbesserungen bleibt der bis- lang erreichte Stand von 3339 Getöteten und 374.142 Verletzten (in Deutschland im Jahr 2013) [5] eine – zwangsläufig unbefriedigende – Realität. Letztlich stellt sich aus einer sehr grundlegenden rechtlichen Sicht hierbei die Frage nach der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung dieser Eingriffe in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Sie lassen sich argumentativ über das mit dem Kraftfahrzeugverkehr einhergehende Mobilitätsbedürfnis anderer Grundrechtsträger und deren Bereitschaft, sich dieser Gefahren um des mit ihnen verbundenen Nutzens willen auszusetzen, herleiten. Auch das ist aber nicht allgemein gültig, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass die von Kraftfahrzeugen ausgehenden Gefahren aufgrund der erheb- lichen Betriebsgefahr im Vergleich mit nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern hier keine völlig widerspruchsfreie Argumentation erlaubt: Während bei motorisierten Verkehrsteil- nehmern noch damit argumentiert werden kann, dass sie bereit sind, erhöhte Risiken des
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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